ᐅ Grundstück Beratung für Doppelhaushälfte (237qm)
Erstellt am: 24.09.25 11:44
Horst Peter24.09.25 11:44
Hallo zusammen,
ich habe die Möglichkeit ein kleines Grundstück für eine Doppelhaushälfte in Telgte (NRW - Nähe Münster) zu bekommen. Es geht um das Grundstück 1468 mit 237 qm im WA 2.1 laut dem angehängten Bebauungsplan (Link ist unten). Im Liegenschaftsregister konnte ich bereits erfahren, dass die Maße des Grundstückes 9,5 * 25 Meter betragen. Es liegt mit dem Garten direkt zum neu entstehenden Spielplatz. Die Erschließung des Neubaugebietes wird Ende 2025 abgeschlossen sein und ein Bau wäre ab Anfang 2026 möglich.
Bevor ich zusage haben sich bei mir aber einige Fragen ergeben, bei der ich gerne eure Erfahrung und Meinung wissen wollen würde.
1. Es besteht die Pflicht eine Doppelhaus gemeinsam mit den Grundstück 1469 (gleiche Größe) zu bauen. Haus muss laut Bebauungsplan "einheitlich in Höhen, Dachformen, Dachneigungen und -überständen, wie auch Dachdeckung" sein. Den Nachbarn kenne ich leider noch nicht. Aber bedeutet dies, dass die Häuser identisch sein müssen oder könnte ich meine Doppelhaushälfte z.b. etwas länger in den Garten hinein bauen, falls der Nachbar kleiner bauen will? Bei der Breite und Höhe (z.b. Staffelgeschoss) könnte ich ja auf jeden Fall nicht unterschiedlich bauen. (FD ist vorgeschrieben)
2. Ist das Grundstück grundsätzlich von den Maßen überhaupt sinnvoll bebaubar? Die Breite von nur 9,5 Metern kommt mir sehr schmal vor. Dadurch kann das Haus maximal 6,5m Breit werden um den Abstand zum Nachbarn noch so gerade einzuhalten. Eine Garage passt dann wohl nicht mehr. Ziel ist es eigentlich ein Doppelhaushälfte mit ca. 150 qm zu bauen für kleine Familien (2 Kinder).
3. Gibt es noch Nachteile bei dem Grundstück (neben der geringen Größe) die aus dem Bebauungsplan für euch ersichtlich sind? Fand es von der Lage in dem Gebiet sonst ganz gut. Durch den Spielplatz und die Wiese hinter dem Garten schaut man wenigstens so halb in Grüne ;D
Preis und sonstige Konditionen empfinde ich als fair und sollten hier für die Bewertung keine große Rolle spielen. Zeitlich habe ich leider nur eine Woche um mich final zu entscheiden. Andernfalls bekommen die nächsten auf der Warteliste das Angebot.
Sollten ihr noch Infos von mir brauchen, fragt gerne nach. Ansonsten freue ich mich auf eure Einschätzung.
ich habe die Möglichkeit ein kleines Grundstück für eine Doppelhaushälfte in Telgte (NRW - Nähe Münster) zu bekommen. Es geht um das Grundstück 1468 mit 237 qm im WA 2.1 laut dem angehängten Bebauungsplan (Link ist unten). Im Liegenschaftsregister konnte ich bereits erfahren, dass die Maße des Grundstückes 9,5 * 25 Meter betragen. Es liegt mit dem Garten direkt zum neu entstehenden Spielplatz. Die Erschließung des Neubaugebietes wird Ende 2025 abgeschlossen sein und ein Bau wäre ab Anfang 2026 möglich.
Bevor ich zusage haben sich bei mir aber einige Fragen ergeben, bei der ich gerne eure Erfahrung und Meinung wissen wollen würde.
1. Es besteht die Pflicht eine Doppelhaus gemeinsam mit den Grundstück 1469 (gleiche Größe) zu bauen. Haus muss laut Bebauungsplan "einheitlich in Höhen, Dachformen, Dachneigungen und -überständen, wie auch Dachdeckung" sein. Den Nachbarn kenne ich leider noch nicht. Aber bedeutet dies, dass die Häuser identisch sein müssen oder könnte ich meine Doppelhaushälfte z.b. etwas länger in den Garten hinein bauen, falls der Nachbar kleiner bauen will? Bei der Breite und Höhe (z.b. Staffelgeschoss) könnte ich ja auf jeden Fall nicht unterschiedlich bauen. (FD ist vorgeschrieben)
2. Ist das Grundstück grundsätzlich von den Maßen überhaupt sinnvoll bebaubar? Die Breite von nur 9,5 Metern kommt mir sehr schmal vor. Dadurch kann das Haus maximal 6,5m Breit werden um den Abstand zum Nachbarn noch so gerade einzuhalten. Eine Garage passt dann wohl nicht mehr. Ziel ist es eigentlich ein Doppelhaushälfte mit ca. 150 qm zu bauen für kleine Familien (2 Kinder).
3. Gibt es noch Nachteile bei dem Grundstück (neben der geringen Größe) die aus dem Bebauungsplan für euch ersichtlich sind? Fand es von der Lage in dem Gebiet sonst ganz gut. Durch den Spielplatz und die Wiese hinter dem Garten schaut man wenigstens so halb in Grüne ;D
Preis und sonstige Konditionen empfinde ich als fair und sollten hier für die Bewertung keine große Rolle spielen. Zeitlich habe ich leider nur eine Woche um mich final zu entscheiden. Andernfalls bekommen die nächsten auf der Warteliste das Angebot.
Sollten ihr noch Infos von mir brauchen, fragt gerne nach. Ansonsten freue ich mich auf eure Einschätzung.
kbt0924.09.25 12:53
Horst Peter schrieb:
Im Liegenschaftsregister konnte ich bereits erfahren, dass die Maße des Grundstückes 9,5 * 25 Meter betragen. Es liegt mit dem Garten direkt zum neu entstehenden SpielplHorst Peter schrieb:
Es besteht die Pflicht eine Doppelhaus gemeinsam mit den Grundstück 1469 (gleiche GrößBist du sicher, dass das Grundstück 9,5 x 25 Meter beträgt?Wenn ich mir die Baufenstertiefe von 14 m ansehe, dann denke ich, dass das Grundstück auch eher um die 13 m breit ist, also eher 325 m² ... Hausbreite könnte somit bei einer Idealgarage dann bis 9,5 Meter sein.
EDIT:
Bebauungsplan „Telgte-Süd“
Horst Peter24.09.25 13:18
Danke für deine Antwort. Die Größe von 237qm steht so im Vertragsentwurf. Den Bebauungsplan finde ich dabei tatsächlich sehr verwirrend. Wenn ich das Grundstück im Geoportal des Kreises vermesse, ergeben sich meine Angaben von Breite und Länge 9,5 * 25m und damit auch die aus dem Vertrag stammenden 237qm. Im Bebauungsplan scheinen meiner Einschätzung nach die Proportionen nicht zu stimmen, kann sowas sein?
Im Anhang mal der Auszug aus dem Geoportal vom Kreis Warendorf.
Also bei der Größe von 237 qm bin ich mir sicher, bei den Proportionen habe ich mich jetzt grob auf das Geoportal verlassen.

Im Anhang mal der Auszug aus dem Geoportal vom Kreis Warendorf.
Also bei der Größe von 237 qm bin ich mir sicher, bei den Proportionen habe ich mich jetzt grob auf das Geoportal verlassen.
Horst Peter24.09.25 13:30
nordanney24.09.25 14:27
Die 1468 hat nach tim-online etwa 317qm und eine Breite von 12,5m.
Das kannst Du auch selbst "nachmessen", da die Flurstücke schon alle erfasst sind.
Das kannst Du auch selbst "nachmessen", da die Flurstücke schon alle erfasst sind.
Horst Peter24.09.25 14:34
Vielen Dank für deine Antwort. Es geht jedoch um das 1678 aus dem Geoportal. Das ist mir erst eben aufgefallen, dass dies nicht dem 1468 aus dem Bebauungsplan entspricht, sondern die Grundstück anscheinend noch einmal weiter aufgeteilt wurden. Es geht daher um den Kauf des Grundstücks 1678 aus dem Geoportal, dass aber ungefähr da liegen muss wo im Bebauungsplan das 1468 ist.
Habt ihr so etwas schon einmal gesehen?
Habt ihr so etwas schon einmal gesehen?
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