ᐅ Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer
Erstellt am: 31.07.24 13:31
nordanney01.08.24 17:02
mayglow schrieb:
Aber die wird einem doch gar nicht genommen, nur weil es ne Voranfrage gab oder seh ich das falsch?Nein. Die wird nichts genommen. Welche konkrete Voranfrage würdest du stellen, um das Grundstück für alle Interessenten attraktiver zu gestatten? Was genau wollen Interessenten wissen?
nordanney01.08.24 17:07
Rübe1 schrieb:
Vielleicht weißt Du ja mehr über das GrundstückJa - hat der TE geschrieben. Ganz bunte Bebauung.Flar Lrek schrieb:
Die Grundstücke sind zwischen 65 und 80 m tief. Der eine hat recht weit vorne an der Straße gebaut mit viel Garten hinten, der andere mehr in der Mitte mit Garten vorn und hinten, wieder ein anderer hat sein Haus im hinteren Drittel mit ganz viel Garten zur Straße hin. Da würde ich als Baufenster also "von dem vordersten Haus" Grundstück a bis "zum letzten Haus" Grundstück b ausgehen mit den jeweiligen Grenzabständen. Überwiegend 1,5-geschossig, aber auch zwei Häuser mit zwei Vollgeschossen. Quer und längs, die Firstrichtung also zum Teil um 90 ° gedreht. Also von bis.
Ein Doppelhaus, sonst alles 1 FMH, zum Teil ganz viele Schuppen.Einfach soll man das Bauamt jetzt fragen? Einfamilienhaus-Bebauung ist zumindest gesetzt. Aber wie genau will es der Interessent haben?K a t j a01.08.24 21:02
nordanney schrieb:
Aber wie genau will es der Interessent haben?Es geht beim Verkauf doch nicht darum, eine perfekte Voranfrage zu stellen, damit dann zufällig jemand genauso bauen würde. Das ist ja geradezu lächerlich. Es geht darum, die Bebaubarkeit zu garantieren. Der Käufer kann sicher sein, auf jeden Fall mindestens das bauen zu können. Für seine individuellen Wünsche muss er sowieso seinen eigenen Bauantrag stellen.Natürlich kann man das Land auch ohne Voranfrage anbieten und dem Käufer die Sache überlassen. Ein Vertrag regelt die Details genauso gut. Man sollte nur gut aufpassen, wer im Falle einer Ablehnung die Kosten trägt.
ypg01.08.24 21:29
K a t j a schrieb:
Man sollte nur gut aufpassen, wer im Falle einer Ablehnung die Kosten trägt.Die Musik bezahlt der, der sie bestellt!Und wer sie nicht haben will, bestellt sie nicht.
Rübe102.08.24 07:56
Ach. ich finds immer lustig, wenn man sich immer nur einzelne Krumen raussucht:
Das möchte der Bauherr wissen:
So, und nur die Beschreibung was drumherum steht, hilft erst mal gor nix. Wie oft hat es Fälle gegeben, wo das beschriebene eigentlich hunderte Meter weiter ist, und das Grundstück halt nicht mittendrin sondern nicht mehr im 34er Bereich ist?
Aber es ist doch ganz einfach: Verkäufer sichert im Kaufvertrag die Eigenschaft als Baugrundstück im 34er Bereich zu. Mal gucken, ob er das unterschreibt...
Das möchte der Bauherr wissen:
Flar Lrek schrieb:
Dieses will aber weder mir (ich habe eine Vollmacht), noch meinem Vater Auskunft über die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, DN, Zahl der Vollgeschosse und dem Baufenster/Baugrenzen erteilen.
So, und nur die Beschreibung was drumherum steht, hilft erst mal gor nix. Wie oft hat es Fälle gegeben, wo das beschriebene eigentlich hunderte Meter weiter ist, und das Grundstück halt nicht mittendrin sondern nicht mehr im 34er Bereich ist?
Aber es ist doch ganz einfach: Verkäufer sichert im Kaufvertrag die Eigenschaft als Baugrundstück im 34er Bereich zu. Mal gucken, ob er das unterschreibt...
nordanney02.08.24 09:06
Rübe1 schrieb:
Wie oft hat es Fälle gegeben, wo das beschriebene eigentlich hunderte Meter weiter ist, und das Grundstück halt nicht mittendrin sondern nicht mehr im 34er Bereich ist?Wenn nicht 34er, dann Außenbereich. Denn einen Bebauungsplan gibt es ja nicht.K a t j a schrieb:
Es geht beim Verkauf doch nicht darum, eine perfekte Voranfrage zu stellen, damit dann zufällig jemand genauso bauen würde.Aber das möchte der TE doch. Eine Voranfrage für ein ganz konkretes Objekt mit Flächen, Dachneigung, Aussage zu DH, Vollgeschossen usw.Ich habe ja schon geschrieben, dass eine ganz pauschale Voranfrage ohne große Rahmendaten möglich wäre. Und die kann wie schreibt, ja die Bebaubarkeit nach 34 für ein Einfamilienhaus oder eine mögliche Teilung des Grundstückes zur Bebauung mit zwei Doppelhaushälfte beinhalten. Und die kann auch von privat gestellt werden.
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