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ᐅ Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer


Erstellt am: 31.07.24 13:31

nordanney31.07.24 20:17
Flar Lrek schrieb:

Ich würde die Lage des Grundstücks zumindest interessant nennen...
Ich würde das als recht weit weg vom Schuss und ländlich klassifizieren.
K a t j a31.07.24 20:49
Eine Bauvoranfrage muss m.W. nicht zwingend von einem Zeichnungsberechtigten erstellt werden. Das darf jeder - zumindest ist es bei uns hier in Sachsen so.
Die Sache auf die Käufer abzuwälzen, kann ich nicht empfehlen, falls sie nicht schon Schlange stehen. Ich habe es damals so gelöst, dass ich das Grundstück gemäß der Nachbarbebauung und allg. anerkannten und heutzutage gängigen Kenngrößen fiktiv "bebaut" habe. Dabei habe ich natürlich versucht, eine großzügige Bebauung umzusetzen. Dieses habe ich dann als Voranfrage inkl. sämtlicher Erschließungszusagen der Versorger beim Bauamt eingereicht. Das war auch gut so, da wir gleich mal aufgrund falscher Annahmen der Naturschutzbehörde eine Absage erhielten. Nachdem diese widerlegt waren und das Grundstück noch hübsch gemacht wurde, war es innerhalb einer Woche verkauft.
Flar Lrek01.08.24 09:44
nordanney schrieb:

Ich würde das als recht weit weg vom Schuss und ländlich klassifizieren.
Natürlich ländlich, wer will denn in die Stadt? Masochisten vielleicht... Und Leipzig wächst immer noch (in den letzten 10 Jahren sind knapp 90.000 Einwohner hinzugekommen)!
Flar Lrek01.08.24 09:52
K a t j a schrieb:

Eine Bauvoranfrage muss m.W. nicht zwingend von einem Zeichnungsberechtigten erstellt werden
Leider ist es so, dass die betroffene Kommune (20.000 Einwohner) in Nordsachsen Voranfragen von "privat" nicht akzeptiert, das muss immer über einen "Fachmann" laufen.
Das bedeutet, dass zu den 125 € Gebühren auch noch die Kosten für den Bauplaner (Architekt oder Bauingenieur) kommen...
K a t j a01.08.24 09:54
Hast Du mal geschaut, ob die Voranfrage auch online möglich ist?
Rübe101.08.24 10:14
Allgemeine Siedlungsbebauung: Woher stammt dieser Begriff, Grundbuch?

Als Käufer würde ich schon auf eine genehmigte Bauvoranfrage bestehen. Die kann ja auch dergestalt sein, daß es nur um die grundsätzlich Klärung der Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus geht und ob es sich wirklich um 34er Gebiet handelt. Da muß man keine Baupläne erstellen, Lageplan, Grenzabstände feddich
bauvoranfragegrundstückbebauung