W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus


Erstellt am: 25.10.23 21:54

11ant27.10.23 17:37
drno1234 schrieb:

Da jetzt ein Kopplungsgeschäft zu sehen finde ich schon krass und hätte das nicht erwartet.
Du hättest dem Verkäufer vorschlagen können, Dich zur Planung mit einem Planer seiner Wahl einzulassen. Das hätte seinem Zweck, den Bau mit einem Eigenbrötler zu vermeiden, voll befriedigend gedient und für Dich die Steuerfalle vermieden. Oder Du hättest dem Finanzamt als mit Ja/Nichtja zu beantwortende Frage an Radio Eriwan (beraten darf es nicht, aber zur Auskunft ist es verpflichtet) vor Vertragsschluss die Frage stellen können, wie es die konkrete Fallkonstellation bewertet. Ein dritter Weg wäre gewesen, mit dem GU einen Deal zu machen, daß er Dich zu kontrahieren ablehnt, und dann mit einem anderen Unternehmer bauen können. Auch das hätte letztlich die Koppelung durchbrochen. Jetzt kannst Du nur noch jammern, aber "mimimi" ist steuerrechtlich kein Argument.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hanghaus202327.10.23 18:40
Dein Anwalt, der den Vertrag sicher geprüft hat, sagt da nix dazu?
drno123427.10.23 18:57
Also die Sache sieht nicht gut aus für mich, das habe ich nun verstanden. Danke erstmal für euren Input in dieser Sache.

Was ich nun nicht verstehe: auf welche Umfänge würde die Grunderwerbsteuer anfallen:
- Alle Leistungen des GU bis zum Einzug?
- Alle Leistungen des GU bis heute? (Bsp: ich hatte dieses Jahr - und damit 4 Jahre nach Einzug - den GU noch um Verlegung einer Elektroleitung gebeten).
- Alle zukünftigen Leistungen des GU? Ich würde nämlich nächstes Jahr das Dachgeschoss ausbauen.
- Auf die MwSt die ich bezahlt habe auch, oder nur auf netto?
schubert7927.10.23 19:06
Die Frage ist, warum hat das FA 4 Jahre gewartet, bis kurz vor Verjährung… könnte schon sein, dass es das FA mal versucht mit der vollen Steuer. Ich würde im Rahmen einer Erstberatung beim RA ein Schreiben ans FA aufsetzten lassen
KarstenausNRW27.10.23 19:21
drno1234 schrieb:

Was ich nun nicht verstehe: auf welche Umfänge würde die Grunderwerbsteuer anfallen:
Ihr habt einen GU und doch dann einen GU-Vertrag, oder? Steht dort keine Bausumme für die Erstellung eines Stückes Haus drin (natürlich brutto, sorry)?
Ich würde maximal diesen Betrag angeben, wahrscheinlich möchte das FA auch den GU-Vertrag sehen.
LisaO27.10.23 19:22
Wenn ich Einspruch einlegen wollen würde, würde ich mich an einen Steuerberater und nicht an einen Rechtsanwalt wenden.
vertrag