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ᐅ 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus


Erstellt am: 25.10.23 21:54

Buchsbaum17.11.23 23:17
Nochmal. für den privaten Häuslebauer und dessen eher kleinen Immobiliengeschäfte ist die Beratung eines Notars in der Regel kostenlos, ebenso wie bspw. Erläuterungen bzw. Beratungen etwa zum Nießbrauchs- oder Erbrechts. im konkreten zur Erbrechtsberatung.

Wer es nicht kostenlos mag, der kann doch sich doch jederzeit auch von kostenpflichtig von einem Anwalt beraten lassen.

Das ein Notar für hochkomplexe Beratungen im Immobiliengeschäft von Investoren eine Kostennote ausgibt, wird nichts ungewöhnliches sein.
Das betrifft aber keinen der hier Anwesenden.
NatureSys19.11.23 11:29
RomeoZwo schrieb:

Nicht ganz, die Notare im Landesdienst (Beamte des Landes) wurden Ende 2017 abgeschafft. Freiberufliche Notare mit eigenem Amtsbezirk sind in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Meck-Pom, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen weiterhin die einzigen Notare.
(Ja, ich habe einen in der Familie und bin mir da doch sehr sicher ;-) )

Ebenso in gewissen Teilen von NRW.
Mangolicious29.10.24 19:32
Kann so etwas auch durch zeitlichen Zusammenhang von zwei voneinander sonst unabhängigen Verträgen passieren? Auch wenn es sich um ein städtisches Grundstück mit freier Bauträgerwahl handelt? Irgendwo hatte ich mal was in der Art gelesen.
nordanney29.10.24 19:41
Mangolicious schrieb:

Kann so etwas auch durch zeitlichen Zusammenhang von zwei voneinander sonst unabhängigen Verträgen passieren?
Nein. Das kann nur passieren, wenn die Verträge gekoppelt sind. Also keine freie Wahl des Bauunternehmens.
Mangolicious29.10.24 20:27
nordanney schrieb:

Nein. Das kann nur passieren, wenn die Verträge gekoppelt sind. Also keine freie Wahl des Bauunternehmens.
nordanney schrieb:

Nein. Das kann nur passieren, wenn die Verträge gekoppelt sind. Also keine freie Wahl des Bauunternehmens.

Danke dir. Ich hatte folgendes im Internet gefunden:
„Wichtig: Beide Verträge müssen zeitlich und inhaltlich getrennt sein. Dazwischen sollte mindestens ein halbes Jahr liegen. Und Du solltest das Grundstück nicht von der Firma kaufen, die Dir das Haus baut.“
ypg29.10.24 23:22
Mangolicious schrieb:

Kann so etwas auch durch zeitlichen Zusammenhang von zwei voneinander sonst unabhängigen Verträgen passieren? Auch wenn es sich um ein städtisches Grundstück mit freier Bauträgerwahl handelt? Irgendwo hatte ich mal was in der Art gelesen.
Jein.
Natürlich kann es passieren, darf es aber nicht. Und es ist auch nicht rechtens.
Allerdings passiert es, gerade wenn die beiden Verträge zeitnah geschlossen werden. Manche nehmen deshalb den sicheren Umweg, das Grundstück im alten Jahr, den Vertrag im neuen Jahr abzuschließen.
Und da ist es auch wichtig, nicht vom Bauträger zu sprechen, sondern vom GU, denn ein Bauträger verkauft Haus und Grund gemeinsam.
grundstückverträgebauträger