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ᐅ 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus


Erstellt am: 25.10.23 21:54

KarstenausNRW27.10.23 21:14
drno1234 schrieb:

Du meinst bei einem gekoppelten Kauf kann ich die Umsatzsteuer zurückfordern?
Nein, auf keinen Fall. Zumindest bei Dir. Diese seltene Möglichkeit besteht ausschließlich bei einem Bauträger unter besonderen Voraussetzungen. Er muss Dir Grundstück und Haus zusammen verkaufen. Das ist bei Dir nicht der Fall, da Verkäufer und GU unterschiedliche Personen bzw. Firmen sind.
Und dann geht es auch nicht um Dich als Erwerber, der Bauträger kann optieren. Darauf hast Du selbst keinen Einfluss.
Sorry, das wäre zwar schön, aber geht nicht.
Buchsbaum schrieb:

Man könnte aber doch auch annehmen, ein erfolgter Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt ist bindend. Ist nun die Frage ob der damalige Steuerbescheid für deinen Kauf vorläufig ist oder endgültig zu bewerten ist. Immerhin gab es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar und der Kaufvertrag wurde damit rechtlich vollzogen und so ins Grundbuch eingetragen worden.

Insofern stellt sich hier die Frage ob das Finanzamt den damaligen Bescheid überhaupt noch ändern und so eine Nachforderung begründen kann. Es haben sich ja nachträglich keine neuen steuerlichen Erkenntnisse ergeben. Der notarielle Kaufvertrag war dem Finanzamt zum damaligen Zeitpunkt auch bekannt.
Das ist ganz einfach im Grunderwerbsteuergesetz geregelt. Ja, das FA ist berechtigt zum Abschluss der Maßnahme die Steuer zu erheben, da erst dann feststeht, wie hoch diese überhaupt ausfällt. Vorher kann gar kein Bescheid für den Hausbau erstellt werden.

Egal, wie man es dreht und wendet. Schlupflöcher gibt es praktisch keine.
Buchsbaum27.10.23 21:22
KarstenausNRW schrieb:

Egal, wie man es dreht und wendet. Schlupflöcher gibt es praktisch keine.

Ja, das ist anzunehmen. Wenn nichts klappt in diesem Land, das eintreiben von Steuern klappt immer noch bestens.
Und natürlich kommt dann immer gleich der Spruch, Eigentum verpflichtet.

Aber nach 4 Jahren dürfte so eine Forderung ein nicht unerhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen.
hanghaus202327.10.23 23:13
Die Flaute am Bau macht auch beim FA nicht halt. Da müssen Außenstände eingetrieben werden. 🤨
mayglow28.10.23 00:27
Buchsbaum schrieb:

Insofern stellt sich hier die Frage ob das Finanzamt den damaligen Bescheid überhaupt noch ändern und so eine Nachforderung begründen kann.
Ich meine wir haben jetzt nen stink normalen klassischen Bauträgervertrag, aber uns wurde auch schon angekündigt, dass für Sonderwünsche, noch Grunderwerbsteuer anfällt. (Mal gucken wie das nachher läuft). Also dass da nachgefordert wird, falls der Preis nicht von vornherein feststand klingt für mich erstmal normal...
Benutzer 100128.10.23 02:01
Wie kommt das Finanzamt eigentlich auf den Trichter das es ein Koppel Geschäft war?

Wenn es niergends steht dann können die viel behaupten, habt ihr das aber irgendwo unterschrieben dann werdet ihr 100% zahlen müssen
KarstenausNRW28.10.23 08:48
Offtopic schrieb:

Wie kommt das Finanzamt eigentlich auf den Trichter das es ein Koppel Geschäft war?

Wenn es niergends steht dann können die viel behaupten, habt ihr das aber irgendwo unterschrieben dann werdet ihr 100% zahlen müssen
Thread überhaupt gelesen? Das steht im Kaufvertrag, den der TE abgeschlossen hat. Kauf Grundstück mit gleichzeitiger Verpflichtung, mit GU XY eine Doppelhaushälfte zu bauen.

Noch einfacher bekommt das FA keine Info, als im übersandten Kaufvertrag, der ja sogar notariell beurkundet wurde.
bauträgergrundstückkaufvertrag