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ᐅ 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus


Erstellt am: 25.10.23 21:54

Buchsbaum27.10.23 08:01
schubert79 schrieb:

Ab zum Anwalt. Der Sachverhalt, so wie von dir beschrieben, ist nicht exotisch!


Aus meiner Sicht dürfte keine Grunderwerbsteuer anfallen. Ein Angebot für einen Hausbau begründet doch keine Steuerpflicht.

Aber auch der Weg zum Anwalt dürfte teuer werden. Da reden wir auch über 10k bei einem Streitwert von vielleicht 3- 400.000 Euro, sollte der Rechtsstreit vor Gericht ausgetragen werden.

Ich bin immer davon ausgegangen, Steuer ist nur für das fällig, was auch notariel beurkundet ist. Aber es wird immer wilder hier in diesem Staat.
ypg27.10.23 08:07
drno1234 schrieb:

Damit war ich frei in der Entscheidung WANN ( ich hätte auch erst zwei Jahre nach dem Nachbarn bauen könne) und WIE (es gab erhebliche Änderungen zum Entwurf) ich meine Doppelhaushälfte drauf baue.
Aber das Wann und Wie spielt ja keine Rolle, sondern mit Wem.

Was mich nur irritiert, dass es doch ein Privatverkäufer war, der initiiert hat, in dem er sagte, kauf, aber dann bau mit GU y.
Koppelgeschäft habe ich immer so verstanden, dass der GU etwas initiiert, also den Hausbau anbietet auf Grundstück x, der Weg quasi anders herum verlaufen muss, also das Angebot vorhanden sein muss.
WilderSueden27.10.23 08:47
drno1234 schrieb:

Das OB ist schwieriger zu beantworten. Theoretisch hätte ich das Grundstück auch wieder mach x Jahren verkaufen können ohne zu bauen.
Ändert das etwas an deiner Verpflichtung mit GU Müllermeier zu bauen?

Such dir einen Anwalt. Eine Erstberatung ist nicht teuer und danach kannst du immer noch entscheiden, wegen Aussichtslosigkeit auf den Widerspruch zu verzichten. Ich kann verstehen, dass du gefrustet bist. Aber hier liegt doch recht eindeutig ein Kopplungsgeschäft vor
KarstenausNRW27.10.23 08:52
drno1234 schrieb:

Damit war ich frei in der Entscheidung
Nein. Du hast ein Grundstück gekauft, mit der expliziten und nicht änderbaren Bedingung, mit Bauunternehmen X bauen zu MÜSSEN. Keine Wahlmöglichkeit. Die Frage wie das Haus genau aussieht und wann Du es genau baust, spielt hierbei keine Rolle.
Du warst mit KV-Abschluss nicht frei in der Entscheidung. Gekoppelt (da kommt dann das Wort Kopplungsgeschäft her) war der Kauf mit der zwingenden Verpflichtung, Bauunternehmen X zu beauftragen.

Aus der Nummer herauszukommen, hilft Dir höchstens noch irgendein juristischer Trick, der mit dem Sachverhalt an sich nichts zu hat. Meine Meinung.
hanghaus202327.10.23 10:10
Du hast doch vermutlich auch mit dem vertraglich genannten GU gebaut. Dann ist es doch de facto ein Kopplungsgeschäft.
hanghaus202327.10.23 10:14
drno1234 schrieb:

Theoretisch hätte ich das Grundstück auch wieder mach x Jahren verkaufen können ohne zu bauen.

Dann würde das FA sicher auch keine Forderung an Dich stellen.
kopplungsgeschäftanwaltgrundstückbauunternehmen