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ᐅ 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus


Erstellt am: 25.10.23 21:54

drno123431.10.23 20:58
Hier nochmal der TE.

Ich habe nun verstanden dass
a) die Chancen sehr schlecht stehen hier KEIN gekoppeltes Geschäft zu argumentieren
b) die Mwst/Umsatzsteuer zu zahlen ist

Was mir weiterhin unklar ist:
muss ich nun auf die MwSt/Umsatzsteuer auch Grunderwerbsteuer zahlen oder nur auf den Nettobetrag?
drno123402.11.23 09:19
drno1234 schrieb:

Was mir weiterhin unklar ist:
muss ich nun auf die MwSt/Umsatzsteuer auch Grunderwerbsteuer zahlen oder nur auf den Nettobetrag?
Hat hier jemand Erfahrungen?
Evtl. jemand bei dem genau solch ein Koppelgeschäft festgestellt wurde...
jrth215103.11.23 15:08
Hier unser Auszug mit Koppelgeschäft. Die Namen und den Betrag habe ich angepasst. War bei uns mit MwSt.
Erläuterungen zur Steuerfestsetzung
Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist ein (zukünftig) bebautes Grundstück. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer werden dem Grundstückskaufpreis alle weiteren Beträge hinzugerechnet, die Sie an die veräußernde Person und an Andere gezahlt bzw. zu zahlen haben, um das Grundstück mi (zukünftig) bebauten Zustand zu erwerben. Die Vergütung an die GU GmbH in Höhe von xxx.xxx € ist in die Berechnung der Grunderwerbsteuer einzubeziehen.
Buchsbaum03.11.23 18:56
Warum man den Vertrag über den Hausbau nun in den notariellen Grundstückskaufvertrag mit hinein nimmt, erschließt sich mir sowieso nicht.

Das kann ich ja über einen ganz normalen privatrechtlichen Kaufvertrag abwickeln. Der Aufwand dienst doch lediglich dem GU als Sicherheit, damit der Käufer nicht mit einem anderen Unternehmen arbeitet. So kommt zu dem hohen Kaufpreis dann auch noch eine gewaltige Summe an Grunderwerbsteuer. Das ist rausgeschmissenes Geld.

Ich hätte mich auf solch einen Knebelvertrag gar nicht eingelassen und hätte sowieso nicht alles einem GU überlassen.
11ant03.11.23 19:27
Buchsbaum schrieb:

Warum man den Vertrag über den Hausbau nun in den notariellen Grundstückskaufvertrag mit hinein nimmt, erschließt sich mir sowieso nicht.
Weil Du den Zusammenhang nicht verstanden hast.
Buchsbaum schrieb:

Ich hätte mich auf solch einen Knebelvertrag gar nicht eingelassen und hätte sowieso nicht alles einem GU überlassen.
Schlauberger. Ich auch nicht, aber dann hätte sich der Verkäufer nicht auf den TE als Käufer eingelassen.
Buchsbaum schrieb:

Das kann ich ja über einen ganz normalen privatrechtlichen Kaufvertrag abwickeln. Der Aufwand dienst doch lediglich dem GU als Sicherheit, damit der Käufer nicht mit einem anderen Unternehmen arbeitet. So kommt zu dem hohen Kaufpreis dann auch noch eine gewaltige Summe an Grunderwerbsteuer. Das ist rausgeschmissenes Geld.
Was hier abgewickelt wurde, war ein Grundstückskaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem TE. Das ist in der Hauptsache ein notariell beurkundungspflichtiger Vertrag. Eine Nebenabrede dazu "außernotarlich" zu fixieren, halte wohl nicht nur ich für Unfug. Der GU wollte hier überhaupt keine Sicherheit, er war an dieser Klausel gar nicht beteiligt. Der Verkäufer war es, dem es hier darum ging, sich keinen Eigenbrötler ins Boot zu holen, dessen Horizont an der gemeinsamen Grenze endet wie derjenige von Goalkeepers Mittelhäusler und Neo-Mittelhäusler. Er hat lediglich ein für dieses an sich berechtigte Interesse ein nicht notwendiges und insofern dem Zweck nicht angemessenes Mittel angewandt. Was genügt hätte, habe ich bereits benannt: daß der TE sich einer gemeinsamen Planung unterworfen hätte. Damit hat er - aber wohl nicht in böswilliger Absicht - dem TE einen Vermögensschaden zugefügt, ja. Rausgeschmissenes Geld, aus Dummheit, aber diese Wunde brennt auch ohne zusätzlich eingestreutes Salz.
Chloe8303.11.23 21:49
Unser Bauunternehmen hatte auch sowas mit uns vor. Unser Grundstück gab es von Firma A, mit Firma B mussten wir bauen und planen und Firma C führte den Rohbau aus. Alle Firmen waren aber miteinander verbunden, wenn auch nicht ganz offensichtlich.
Wir sollten dann das Grundstück ganz normal per notariellen Kaufvertrag kaufen und den Bau dann per Werkvertrag. Wir haben dann darauf bestanden, für beides Grunderwerbsteuer zu bezahlen.
grundstückskaufvertraggrunderwerbsteuerumsatzsteuerkoppelgeschäft