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ᐅ Auflage für Betontreppe (Tronsole) weggeschnitten. Wie Ausbessern?


Erstellt am: 14.10.23 18:16

domino5515.10.23 13:55
hanghaus2023 schrieb:

Das die Firma da einen Fehler fabriziert hat ist schon klar. Wer hat denn das Abbrechen der Tronsole beauftragt?
Die Firma hat eigenständig die Tronsole weggeschnitten. Beim Betonieren der Erdgeschossdecke äußerte ich mündlich Bedenken, dass sie die Treppe nicht einfädeln könnten. Daraufhin kam die Antwort, es sei kein Problem, sie würden es schaffen.
Der Mangel ist behebbar. Was die Firma ja auch angeboten hat. Eine neue Treppe ist eine unangemessene Forderung.
Mir scheint, dass die angebotene Lösung nicht gleichwertig mit dem ursprünglichen Zustand ist. Allein die Anzahl der neuen Bewehrungsstäbe ist geringer als zuvor. Zudem wird sie unausweichlich die Flexröhre für die Elektrik beschädigen
11ant15.10.23 18:40
hanghaus2023 schrieb:

Wenn die zu blöd sind die Treppe einzufädeln, dann sollten die die Treppe einbauen bevor die Decke oben drüber betoniert wird.
domino55 schrieb:

Beim Betonieren der Erdgeschossdecke äußerte ich mündlich Bedenken, dass sie die Treppe nicht einfädeln könnten. Daraufhin kam die Antwort, es sei kein Problem, sie würden es schaffen.
Mit Blödheit scheint mir das in diesem Fall nichts zu tun zu haben, sondern mit maßloser Selbstüberschätzung, Ignoranz des Bauherrenhinweises und brutalstem Pragmatismus. Diese Treppe hätte m.E. zwingend in einem separaten Krantermin eingebaut werden müssen. In der falschen Reihenfolge schafft man das selbst mit einem siebengelenkigen Zauberkran nicht.
hanghaus2023 schrieb:

Das die Firma da einen Fehler fabriziert hat ist schon klar. Wer hat denn das Abbrechen der Tronsole beauftragt? [...] Der Mangel ist behebbar. Was die Firma ja auch angeboten hat. Eine neue Treppe ist eine unangemessene Forderung.
Das Abbrechen geschah hier wohl eigenmächtig und aus niederen Beweggründen, schlicht nach dem Motto von Aschenputtels Stiefschwestern, wenn man erst einmal Königin sei, werde man ohnehin nicht mehr laufen müssen. Ich gehe davon aus, daß der TE mit seiner Vermutung des Motivs Habgier (Einsparung des eigentlich notwenigen zweiten Krantermins) ins Schwarze trifft. Ich würde diese vorsätzliche erhebliche Sachbeschädigung weder als "Mangel" verharmlosen noch auch nur in meinen kühnsten Träumen den TE in einer Schadensminderungspflicht sehen, einer Bastellösung zuzustimmen. Ganz im Gegenteil: der Täter gehört durch die Strafe der Mehrkosten in den erzielten Mehrgewinn erheblich übersteigender Höhe von Wiederholungen abgeschreckt. Dem Unternehmer ist hier zu wünschen, daß hier vertretungsweise ein Richter tätig wird, der sonst Strafrecht macht und ein Hardliner ist. Die übliche zivilrechtliche Schmusepädagogik hat im Fall so dreisten Verhaltens nichts zu suchen.

Allerdings hat mir der TE noch nicht überzeugend den Eindruck erweckt, solche Stümper nicht zumindest ein bißchen verdient zu haben. Die auffällige Verkettung mangelhaft ausgeführter Bauaufgaben legt den Schluss nahe, die Geisterfahrer könnten möglicherweise nicht immer die Auftragnehmer sein. Beispielsweise Preisvorstellungen, bei denen das Bieterfeld von seriösen und geeigneten Auftragnehmern frei bleibt, liegen als möglicher Ursachenbeitrag nicht fern ;-)
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sascha-t4-le16.10.23 08:15
hab letztlich nicht verstanden was du von der Baufirma erwartest, priorisierst du Austausch der Treppe um sie auf die Decke zu stellen? Das funktioniert nicht weil der Deckenrand nicht als Konsole ausgebildet ist.
Wurden die Eisen Pos. 15 ebenfalls weggeschnitten oder liegen die hinter der Konsole? Kannst du im Bewehrungsplan zeigen wo die Treppe aufliegt? Liegt die wirklich über Eck auf (ich wüsste nicht wie das geht)

Das was da skizziert wurde habe ich schon mehrmals gemacht, das ist soweit in Ordnung. Ich beschränke mich aber nur auf das reparieren der Konsole, die Biegung der Decke (Pos.15!) darf nicht außer acht gelassen werden.

Achte darauf, dass die Fuge (die Kontaktfläche) ordentlich rau, Verzahnt ist, oben noch etwas anstemmen damit die Fläche nicht senkrecht sondern etwas schräg verläuft. Die obere Eisen besser 50cm tief einkleben.
Zu den Leitungen in der Decke kann ich natürlich nichts sagen.
domino5516.10.23 08:47
sascha-t4-le schrieb:

Kannst du im Bewehrungsplan zeigen wo die Treppe aufliegt? Liegt die wirklich über Eck auf (ich wüsste nicht wie das geht)
Wo die Treppe aufliegt, sieht man hier:

Zwei Treppenhausschnitte einer Bauzeichnung mit Stufen, Wänden und Maßangaben
hanghaus202316.10.23 13:05
besser kann mann es nicht auf den Punkt bringen.

Nur mit einer Klage steht die Baustelle für Monate. Ob das der TE so haben will bezweifle ich.

Nachdem der TE dem Unternehmer vorher die Bedenken angemeldt hat. Ist das schon sehr dreist.
11ant16.10.23 13:54
hanghaus2023 schrieb:

Nur mit einer Klage steht die Baustelle für Monate. Ob das der TE so haben will bezweifle ich.
Was der TE nach meiner Wahrnehmung haben will, ist: möglichst ohne Bekenntnis eigener Ursachenbeiträge Zustimmung dafür zu erhaschen, daß die Hornochsen nach dem eigenmächtig angezettelten Bockmist nun auf seine Auffassung einzuschwenken haben, wie das Schlamassel zu heilen sei.
hanghaus2023 schrieb:

Nachdem der TE dem Unternehmer vorher die Bedenken angemeldt hat. Ist das schon sehr dreist.
... und eine gute Illustration für die Mitleser: liebe Kinder, bitte nicht nachmachen, Bedenkenanmeldungen nicht ohne schriftlichen Nachweis anbringen.
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