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ᐅ Auflage für Betontreppe (Tronsole) weggeschnitten. Wie Ausbessern?

Erstellt am: 14.10.23 18:16
D
domino55
Hallo,
meine Baufirma hat entschieden, zwei fertige unten gewinkelte Betontreppen auf einmal zu setzen (offensichtlich, um einen größeren Kran nur 1 Mal zu bestellen).
Treppe 1: EG -> 1.OG und Treppe 2: 1.OG -> Staffelgeschoss.
Die Decke des EG und das Mauerwerk des 1.OG waren bereits komplett fertig. Die Fertigelemente der Filigrandecke wurden im 1.OG platziert.
Siehe Haus_Schnitt_EG_und_1.OG.JPG.

2D-Hausgrundriss mit Treppenhaus, EG und OG Markierungen, Bauteilbeschriftungen


Die Treppe 1 konnte nicht gesetzt werden, weil die Treppenauflagestelle (Tronsole) im Boden des 1.OG im Weg war. Es war zu wenig Platz zum Manövrieren (um die Treppe zu neigen, um die Achse zu drehen). Die Baufirma hat ca. 12 cm von der Auflagestelle in der Betondecke weggeschnitten und dann die Treppe EG->1.OG gesetzt. Für die 2. Treppe fehlt jetzt diese weggeschnittene Tronsole. Die untere Auflage bei der Treppe beträgt 11 cm.

Was kann ich hier verlangen?
Ich habe angefordert, dass eine neue Betontreppe gefertigt wird, bei der die untere Auflage entsprechend breiter ist. Die Baufirma weigert sich; sie wollen die Betondecke irgendwie "ausbessern" und die Treppe darauf setzen. Angeblich hat der Statiker des Betonwerks, wo die Treppen gefertigt wurden, seine Freigabe dafür erteilt.
Bis jetzt habe ich von diesem "Statiker" nur eine vorläufige handgemalte Skizze:

Handgezeichnete Grundrissskizze mit Abmessungen und Markierungen für Hausbau


Mir fällt auf, dass auf seiner Skizze weniger Stahl ist, als bereits abgeschnitten wurde. Falls man einfach neue Stahlstäbe einbohrt, besteht große Gefahr, dass die Flexröhre für Stromleitungen hinter der Tronsole getroffen und beschädigt werden.

Ich möchte gerne wissen, ob ich seinen Vorschlag akzeptieren muss oder ob ich zum Beispiel auf die neue Treppe bestehen kann.
D
domino55
15.10.23 13:55
hanghaus2023 schrieb:

Das die Firma da einen Fehler fabriziert hat ist schon klar. Wer hat denn das Abbrechen der Tronsole beauftragt?
Die Firma hat eigenständig die Tronsole weggeschnitten. Beim Betonieren der Erdgeschossdecke äußerte ich mündlich Bedenken, dass sie die Treppe nicht einfädeln könnten. Daraufhin kam die Antwort, es sei kein Problem, sie würden es schaffen.
Der Mangel ist behebbar. Was die Firma ja auch angeboten hat. Eine neue Treppe ist eine unangemessene Forderung.
Mir scheint, dass die angebotene Lösung nicht gleichwertig mit dem ursprünglichen Zustand ist. Allein die Anzahl der neuen Bewehrungsstäbe ist geringer als zuvor. Zudem wird sie unausweichlich die Flexröhre für die Elektrik beschädigen
11ant15.10.23 18:40
hanghaus2023 schrieb:

Wenn die zu blöd sind die Treppe einzufädeln, dann sollten die die Treppe einbauen bevor die Decke oben drüber betoniert wird.
domino55 schrieb:

Beim Betonieren der Erdgeschossdecke äußerte ich mündlich Bedenken, dass sie die Treppe nicht einfädeln könnten. Daraufhin kam die Antwort, es sei kein Problem, sie würden es schaffen.
Mit Blödheit scheint mir das in diesem Fall nichts zu tun zu haben, sondern mit maßloser Selbstüberschätzung, Ignoranz des Bauherrenhinweises und brutalstem Pragmatismus. Diese Treppe hätte m.E. zwingend in einem separaten Krantermin eingebaut werden müssen. In der falschen Reihenfolge schafft man das selbst mit einem siebengelenkigen Zauberkran nicht.
hanghaus2023 schrieb:

Das die Firma da einen Fehler fabriziert hat ist schon klar. Wer hat denn das Abbrechen der Tronsole beauftragt? [...] Der Mangel ist behebbar. Was die Firma ja auch angeboten hat. Eine neue Treppe ist eine unangemessene Forderung.
Das Abbrechen geschah hier wohl eigenmächtig und aus niederen Beweggründen, schlicht nach dem Motto von Aschenputtels Stiefschwestern, wenn man erst einmal Königin sei, werde man ohnehin nicht mehr laufen müssen. Ich gehe davon aus, daß der TE mit seiner Vermutung des Motivs Habgier (Einsparung des eigentlich notwenigen zweiten Krantermins) ins Schwarze trifft. Ich würde diese vorsätzliche erhebliche Sachbeschädigung weder als "Mangel" verharmlosen noch auch nur in meinen kühnsten Träumen den TE in einer Schadensminderungspflicht sehen, einer Bastellösung zuzustimmen. Ganz im Gegenteil: der Täter gehört durch die Strafe der Mehrkosten in den erzielten Mehrgewinn erheblich übersteigender Höhe von Wiederholungen abgeschreckt. Dem Unternehmer ist hier zu wünschen, daß hier vertretungsweise ein Richter tätig wird, der sonst Strafrecht macht und ein Hardliner ist. Die übliche zivilrechtliche Schmusepädagogik hat im Fall so dreisten Verhaltens nichts zu suchen.

Allerdings hat mir der TE noch nicht überzeugend den Eindruck erweckt, solche Stümper nicht zumindest ein bißchen verdient zu haben. Die auffällige Verkettung mangelhaft ausgeführter Bauaufgaben legt den Schluss nahe, die Geisterfahrer könnten möglicherweise nicht immer die Auftragnehmer sein. Beispielsweise Preisvorstellungen, bei denen das Bieterfeld von seriösen und geeigneten Auftragnehmern frei bleibt, liegen als möglicher Ursachenbeitrag nicht fern ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
S
sascha-t4-le
16.10.23 08:15
hab letztlich nicht verstanden was du von der Baufirma erwartest, priorisierst du Austausch der Treppe um sie auf die Decke zu stellen? Das funktioniert nicht weil der Deckenrand nicht als Konsole ausgebildet ist.
Wurden die Eisen Pos. 15 ebenfalls weggeschnitten oder liegen die hinter der Konsole? Kannst du im Bewehrungsplan zeigen wo die Treppe aufliegt? Liegt die wirklich über Eck auf (ich wüsste nicht wie das geht)

Das was da skizziert wurde habe ich schon mehrmals gemacht, das ist soweit in Ordnung. Ich beschränke mich aber nur auf das reparieren der Konsole, die Biegung der Decke (Pos.15!) darf nicht außer acht gelassen werden.

Achte darauf, dass die Fuge (die Kontaktfläche) ordentlich rau, Verzahnt ist, oben noch etwas anstemmen damit die Fläche nicht senkrecht sondern etwas schräg verläuft. Die obere Eisen besser 50cm tief einkleben.
Zu den Leitungen in der Decke kann ich natürlich nichts sagen.
D
domino55
16.10.23 08:47
sascha-t4-le schrieb:

Kannst du im Bewehrungsplan zeigen wo die Treppe aufliegt? Liegt die wirklich über Eck auf (ich wüsste nicht wie das geht)
Wo die Treppe aufliegt, sieht man hier:

Zwei Treppenhausschnitte einer Bauzeichnung mit Stufen, Wänden und Maßangaben
H
hanghaus2023
16.10.23 13:05
@11ant besser kann mann es nicht auf den Punkt bringen.

Nur mit einer Klage steht die Baustelle für Monate. Ob das der TE so haben will bezweifle ich.

Nachdem der TE dem Unternehmer vorher die Bedenken angemeldt hat. Ist das schon sehr dreist.
11ant16.10.23 13:54
hanghaus2023 schrieb:

Nur mit einer Klage steht die Baustelle für Monate. Ob das der TE so haben will bezweifle ich.
Was der TE nach meiner Wahrnehmung haben will, ist: möglichst ohne Bekenntnis eigener Ursachenbeiträge Zustimmung dafür zu erhaschen, daß die Hornochsen nach dem eigenmächtig angezettelten Bockmist nun auf seine Auffassung einzuschwenken haben, wie das Schlamassel zu heilen sei.
hanghaus2023 schrieb:

Nachdem der TE dem Unternehmer vorher die Bedenken angemeldt hat. Ist das schon sehr dreist.
... und eine gute Illustration für die Mitleser: liebe Kinder, bitte nicht nachmachen, Bedenkenanmeldungen nicht ohne schriftlichen Nachweis anbringen.
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