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ᐅ Neue Förderung für Familien-Wohneigentum


Erstellt am: 01.06.23 16:47

HungrigerHugo17.08.23 09:13
dimba234 schrieb:

Nö, die Zinsen liegen bei 0,5% + 0,5% Verwaltungsgebühr bei 30 Jahren Zinsbindung und möglichen Tilgungszuschüssen. Ganz so schlecht ist das Angebot nicht.

Danke, ich war auf irgendeinem anderen Förderprodukt. Hat die Förderung Einschränkungen bei der Wohnraumfläche?
Mangolicious18.08.23 18:25
dimba234 schrieb:

Nö, die Zinsen liegen bei 0,5% + 0,5% Verwaltungsgebühr bei 30 Jahren Zinsbindung und möglichen Tilgungszuschüssen. Ganz so schlecht ist das Angebot nicht.

Was ist denn die Berechnungsgrundlage der Förderung? Letzter Steuerbescheid?
dimba23418.08.23 22:29
markusla schrieb:

Naja der Unterschied sind bei einem Kind knapp 15.000 EUR im Jahr, ich glaube das ist genau die spannende, wo es für manche theoretisch wieder möglich ist (sind ja knapp 500 eur netto pro Monat mehr)
Ganz so pauschal kann man den Unterschied nicht beziffern. Die Grundlage ist dein Bruttoeinkommen. Davon werden mehrere Pauschalen abgezogen wie z.B. deine Werbungskosten... ein grober Richtwert ist der Chancenprüfer auf der NRW.Bank Seite
HungrigerHugo schrieb:

Danke, ich war auf irgendeinem anderen Förderprodukt. Hat die Förderung Einschränkungen bei der Wohnraumfläche?
Ja, aber zumindest unser Kreis hat mir da keine genauen Zahlen rausgegeben. Hängt natürlich auch von der Anzahl der Kinder ab.
Mangolicious schrieb:

Was ist denn die Berechnungsgrundlage der Förderung? Letzter Steuerbescheid?
Bruttoeinkommen für die Förderfähigkeit. Nettoeinkommen für die Ermittlung der Tragbarkeit der Belastung. In der Regel werden die letzten 12 Monate betrachtet. Sollten sich jedoch Veränderungen beim Einkommen in nächsten 12 Monaten ergeben, müssen auch die beziffert werden.
HungrigerHugo18.08.23 22:36
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte es hinsichtlich der Wohnfläche einschränkungen geben? Im Merkblatt kann man nichts dazu finden. Vermutlich haben die Sachbearbeiter nur geblufft.
Jetzt muss man auch schon in die Zukunft schauen. Wird hier ja immer lustiger.
dimba23418.08.23 22:50
Ich weiss es nicht und gebe nur das weiter, was mir erzählt wurde. Mein Finanzberater hatte das auch erwähnt.

Bei uns im Kreis sind es zwei Damen, die die Anträge bearbeiten. Angeblich erfolgt die Aufteilung der Anträge untereinander nicht mehr nach Anzahl, sondern nach Gewicht...

Und das beste kommt noch: Um die Förderfähigkeit nicht zu verlieren, darfst du nach Antragstellung nicht anfangen zu bauen, solange nicht geprüft wurde, ob ein prüffähiger Antrag vorliegt. Bei uns hat es bis zur ersten Rückmeldung über 8 Wochen gedauert und wir wissen immer noch nicht, ob wir die Förderung bekommen. Wenn die Konditionen bloß nicht so extrem gut wären, hätte ich diesen Nervenkitzel schon längst sein gelassen. Allein das Zusammenstellen aller notwendigen Unterlagen hat mich einige Tage am schreibtisch gekostet...
-LotteS-18.08.23 22:51
dimba234 schrieb:

Und das beste kommt noch: Um die Förderfähigkeit nicht zu verlieren, darfst du nach Antragstellung nicht anfangen zu bauen, solange nicht geprüft wurde, ob ein prüffähiger Antrag vorliegt.

Du sprichst jetzt aber von dem NRW Darlehen und nicht von KfW 297/298/300 - oder?
förderungbruttoeinkommenförderfähigkeit