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ᐅ Keine Bau- und Leistungsbeschreibung bei GÜ für frei geplantes Haus


Erstellt am: 17.05.23 11:42

Ari_tau17.05.23 11:42
Hallo zusammen,

wir haben vermutlich unseren Baupartner gefunden und möchten nun unsere Verträge prüfen lassen. Wir haben einen ganzen Haufen Papier erhalten und u.a. auch eine LV. Der Herr mit dem wir sprechen sagte uns, es gäbe bei ihnen keine Bau und Leistungsbeschreibung wir man sie von Fertighausanbietern o.ä. kennen würde, weil wir ja ein frei geplantes Haus hätten und er Generalübernehmer ist. Eine vorgefertigete Bau und Leistungsbeschreibung ("mit viel Prosa") würde bei uns gar nicht passen. Er sagte, in einer Bau und Leistungsbeschreibung wie wir sie wohl meinen steht dann zB. ein Marken-Waschbecken, in unserer LV steht aber welches Waschbecken mit Hersteller und Modell. Diese LV die wir haben wäre viel ausführlicher und genauer als das es eine Bau und Leistungsbeschreibung jemals wäre und quasi seine eigene Einkaufslist.
Zugegeben ist die LV wirklich Detailiert und jeder Meter Stahl, Art/Typ Fenster mit Farbe und U-Wert, qm an Estrich etc. ist angegeben. 42 klein gedruckt Seiten habe ich vor mir liegen.

Ich habe bereits einige BULs in der Hand gehabt und mein naives Gefühl sagt mir, das es wirklich wesentlich detailierter ist als das übliche. Welche Klammern für die Photovoltaikanlage verwendet werden habe ich bisher nirgends gesehen. Und zugegeben haben wir vieles an dem Haus individuell geplant, zB Fenstererhöhung, Geschosserhöhung, stumpfe Türen mit speziellen Drücken. Keramik, Elektro und DG Ausbau machen wir selber. Das da eine Standard-Bau und Leistungsbeschreibung so stark ergänzt/abgeändert werden muss, damit das passt, leuchtet mir allerdings auch ein.

Wir würden nun gerne unsere Unterlagen prüfen lassen und von dort haben wir direkt das Feedback erhalten, das das keine Bau und Leistungsbeschreibung wäre. Das könnte man nicht prüfen und nach Baugesetzbuch wäre er sogar verpflichtet eine Bau und Leistungsbeschreibung zu erstellen. Daraufhin habe ich von unserem Berater die Antwort erhalten, dass er ein Generalübernehmer bzw. Massenkalkulator ist und unser Haus so individuell ist, dass es dafür keine passende Bau und Leistungsbeschreibung gibt.



Kennt ihr das Thema? Kann das sein?

Anbei ein kleiner Ausschnitt, wie Zb Dacharbeiten und Schwingfenster aufgeführt sind.
Preis- und Leistungsübersicht zu Dachkonstruktion (Traglattung, Konterlattung) und Schwingfenster.
kati133717.05.23 11:52
Wenn es keine passende Bau und Leistungsbeschreibung gibt, dann soll er eine schreiben. Wenn er ein ganzes Haus so wahnsinnig individuell bauen kann, dann wird er es ja wohl hinbekommen ein paar A4 Seiten Text aufzusetzen.

Ich sehe das wie derjenige (wer war das?) , der eure Unterlagen prüfen sollte: Ohne Bau und Leistungsbeschreibung nicht prüfbar.
In deinen Screenshots stehen teilweise nur Stichwörter. Sturmklammerung 76m². Sturmklammerung was? Bauseits? Inklusive? Inklusive gegen Aufpreis?

Wäre mir zu risky.
KarstenausNRW17.05.23 11:57
Der GU hat korrekt gearbeitet.

Beim Verbraucherbauvertrag ist eine Bau- und Leistungsbeschreibung Pflicht. In dieser werden die wesentlichen Eigenschaften des Baus festgehalten, u.a. auch Art und Umfang der Leistungen. Bau- und Leistungsbeschreibung ist allerdings nur eine umgangssprachliche Bezeichnung für die im Baugesetzbuch geforderte "Baubeschreibung*.
Und diese hast Du dezidiert bekommen.

Natürlich tut sich der eine oder andere Prüfer damit schwer, aber das ist sein Problem, nicht das des GU.
Ari_tau17.05.23 12:15
kati1337 schrieb:

Wenn es keine passende Bau und Leistungsbeschreibung gibt, dann soll er eine schreiben. Wenn er ein ganzes Haus so wahnsinnig individuell bauen kann, dann wird er es ja wohl hinbekommen ein paar A4 Seiten Text aufzusetzen.

Ich sehe das wie derjenige (wer war das?) , der eure Unterlagen prüfen sollte: Ohne Bau und Leistungsbeschreibung nicht prüfbar.
In deinen Screenshots stehen teilweise nur Stichwörter. Sturmklammerung 76m². Sturmklammerung was? Bauseits? Inklusive? Inklusive gegen Aufpreis?

Wäre mir zu risky.
Die Verbraucherzentrale soll das prüfen. Von denen kam ach der Hinweis, dass es ja nur eine LV ist, keine richtige Bau und Leistungsbeschreibung.

Alles was in der LV steht ist inklusive. Demnach analog einer klassischen Bau und Leistungsbeschreibung was nicht drinsteht wird nicht gemacht.
Ari_tau17.05.23 12:18
KarstenausNRW schrieb:

Der GU hat korrekt gearbeitet.

Beim Verbraucherbauvertrag ist eine Bau- und Leistungsbeschreibung Pflicht. In dieser werden die wesentlichen Eigenschaften des Baus festgehalten, u.a. auch Art und Umfang der Leistungen. Bau- und Leistungsbeschreibung ist allerdings nur eine umgangssprachliche Bezeichnung für die im Baugesetzbuch geforderte "Baubeschreibung*.
Und diese hast Du dezidiert bekommen.

Natürlich tut sich der eine oder andere Prüfer damit schwer, aber das ist sein Problem, nicht das des GU.

Wir haben einen GÜ, nicht GU.


Aus meiner Sicht wäre es auch egal ob da ausformulierte Sätze stehen oder Stichworte. Die Verbraucherzentrale weigert sich dieses Dokument zu prüfen.
kati133717.05.23 12:25
Ari_tau schrieb:

Alles was in der LV steht ist inklusive. Demnach analog einer klassischen Bau und Leistungsbeschreibung was nicht drinsteht wird nicht gemacht.

Und könnt ihr das als Laien denn beurteilen, ob in diesem Dokument (und entsprechend in eurem Projekt) alles enthalten ist, was gemacht werden muss? Ich könnte das nicht.

Wir hatten in der Bauleistungsbeschreibung auch solche allgemeinen Zusicherungen wie " wird in massiver, moderner, energiesparender Bauweise schlüsselfertig nach den
Plänen, den behördlichen Vorschriften, den statischen Berechnungen und nach der Energieeinsparverordnung erstellt." , oder, dass sämtliche erforderlichen Planungsunterlagen inklusive sind, wer was zahlt (Hausanschlüsse, Baustrom, usw).

Ich kenne ja nicht dein ganzes Dokument, aber wenn das nur eine "Einkaufsliste" des GÜ ist, wäre mir das zu dünn.
verbraucherzentraleleistungsbeschreibunggeneralübernehmerwaschbeckenbaugesetzbuch