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ᐅ Keine Bau- und Leistungsbeschreibung bei GÜ für frei geplantes Haus


Erstellt am: 17.05.23 11:42

Ari_tau17.05.23 13:20
Also ich denke, es liegt hier wahrscheinlich tatsächlich an der Verbraucherzentrale. Dieses Dokument zu durchblicken ist sicher herausfordernder als eine Heftchen mit vollständigen Sätzen. Wir werden uns nun auf die Suche nach einem Sachverständigen machen der mit sowas umgehen kann.
KarstenausNRW17.05.23 13:28
Ari_tau schrieb:

Das ist so nicht ganz richtig....
Jep. Fachanwalt! Frag den Verkehrsanwalt nach dem konkreten Funktionsprinzip eine Kreiskolbenmotors, den nötigen Bauteilen und dessen konstruktiv bedingten Vor- und Nachteilen. Er kann Dir sagen, was rechtlich bei Deinem Leasing- oder Kaufvertrag zu beachten ist, aber mehr nicht.
Das ist dann sehr ähnlich zu LV beim Fachanwalt.
11ant17.05.23 15:02
Ari_tau schrieb:

wir haben vermutlich unseren Baupartner gefunden und möchten nun unsere Verträge prüfen lassen. Wir haben einen ganzen Haufen Papier erhalten und u.a. auch eine LV. Der Herr mit dem wir sprechen sagte uns, es gäbe bei ihnen keine Bau und Leistungsbeschreibung wir man sie von Fertighausanbietern o.ä. kennen würde, weil wir ja ein frei geplantes Haus hätten und er Generalübernehmer ist. Eine vorgefertigete Bau und Leistungsbeschreibung ("mit viel Prosa") würde bei uns gar nicht passen.
Glückwunsch zum Praktiker ! - ein Leistungsverzeichnis ersetzt eine Leistungsbeschreibung nicht nur, sondern ist quasi deren Original. Das ist ja der wesentliche Unterschied zwischen GÜ und GU, daß der GÜ nicht wie der GU Auftragnehmer ist, sondern Architekt und Bauvertragserfüller in Personalunion. Insofern ist nur logisch, daß er die Baubeschreibung aus der Ausschreibersicht erstellt. Wenn bei Deiner Prüforganisation nur Excelw... arbeiten, die nur die Gummiparagraphensammlungen-Glückskekse kennen, wie man sie im Musterhaus zum Werbekuli mitgegeben bekommt, spricht das leider gegen diese Organisation. Zu erkennen, daß das dasselbe in gelb ist, sollten sie schon draufhaben.
KarstenausNRW schrieb:

Da prüft im besten Fall eine gelernte Bürokauffrau anhand einer Checkliste und Muster Bau und Leistungsbeschreibung, ob alle Positionen drin sind. Die Position "Fenster mit Verglasung nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz" bekommt einen Haken - auch wenn Fenster mit 2-fach Verglasung und katastrophalem Schallschutz, gefertigt im Hinterland vom Kongo verbaut werden.
Verbraucherzentralen sind eben AllinOnes ;-) und im Kongo versteht man immerhin etwas von tropenfesten Materialien. Zur Scheibenzahl schrieb ich bereits "Sind drei Fensterscheiben besser als zwei?".

Fazit: ich teile hier das gute Gefühl des TE und würde die Zeit statt in die Suche eines kompetenten Erbsenzählers eher in die nach einem baubegleitenden Sachverständigen stecken, denn der ist nie verkehrt. Ob da irgendwo "das Gäste-WC hat keinen Warmwasserhahn" steht, wird man auch ohne Verbraucherzentrale da selber herauslesen können. Gute GÜ haben übrigens auch zufriedene Kunden, und stehen entsprechend selten auf dem Sitzungsplan des Amtsgerichtes. Bauleistungsbeschreibung von schlechten Baupartnern sind voller Markenlogos. Der Citan ist übrigens ein Kangoo, so viel zum Thema "Mercedes ´oder vergleichbar´" ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
verbraucherzentralesachverständigenfachanwalt