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ᐅ Bebauungsplan interpretieren / überhaupt umsetzbar?


Erstellt am: 11.04.22 21:56

Eden181213.04.22 13:33
11ant schrieb:

Diese Fehleinschätzung dachte ich bereits aufgeklärt zu haben: insbesondere, wenn ein Bebauungsplan erkennbar komisch drauf ist, schlägt die Stunde der Sekundärliteratur (Begründung des Bebauungsplanes bzw. seiner Änderungen; teilweise sogar Bebauungspläne vorher entwickelter Gebiete derselben Gemeinde). Dann kann man nachsehen, ob es Sinn machen würde (oder eher ein zynischer Rat wäre, der den Fragesteller ins offene Messer laufen ließe), den Weg der Befreiung von der einschränkenden Vorschrift anzuregen.

Uns liegen bisher keine weiteren Informationen vor.
gutentag13.04.22 13:40
Eden1812 schrieb:

Uns liegen bisher keine weiteren Informationen vor.
Das heißt ja nicht, das die nicht vorhanden sind. Eventuell hast Du nicht die Möglichkeiten professionell zu suchen.

Der Verkäufer stellt nur den lapidaren Textteil?
gutentag13.04.22 13:46
Der Textbaustein vom Bebauungsplan sieht ja nun schon recht antik aus. Da sollten doch schon einige Gebäude stehen. Wie haben die das denn gelöst?
Eden181213.04.22 13:48
gutentag schrieb:

Das heißt ja nicht, das die nicht vorhanden sind. Eventuell hast Du nicht die Möglichkeiten professionell zu suchen.

Der Verkäufer stellt nur den lapidaren Textteil?
Der Makler stellte nur diese Unterlagen zu Verfügung.
Und da wir kein Grundstück - womöglich überteuert - kaufen wollen, dessen Bebaubarkeit mit immensen Kosten aufgrund des Bebauungsplan und der Begebenheiten einhergehet hab ich hier uns Forum geschrieben. ABER das Ganze hat ja wunderbar funktioniert. Wie man sieht.
11ant13.04.22 13:52
Eden1812 schrieb:

Uns liegen bisher keine weiteren Informationen vor.
Aber es gibt sie: "Teiländerung VI vom 5. 11. 1988" weist darauf hin, daß es mindestens sieben Begründungen gibt (des Ursprungsplanes und sechser Änderungen) und daß die gültige Änderung auch schon 33 Jahre auf dem Buckel hat. Ohne die vorenthaltenen Informationen (nicht zu verwechseln mit es gäbe sie nicht) wäre nun möglich (gewesen, aber jetzt tue ich mir das freilich nicht mehr an), 1. die Begründungen zu lesen und den merkwürdigen Regelungen nachzuforschen; 2. aus dem Vergleich der Begründung des Ursprungsplanes und der Änderungen zu erkennen, wo Verschärfungen und wo Lockerungen die Tendenz sind; 3. nachzuschauen, wie sich spätere Bebauungspläne derselben Gemeinde entwickelt haben und 4. herauszufinden, ob ggf. eine VII. Änderung bereits im Schwange ist (und wo deren Reise hingeht). Tja.
Eden1812 schrieb:

Der Makler stellte nur diese Unterlagen zu Verfügung.
Oh, ein Makler ... wo habe ich das denn überlesen ?
Eden181213.04.22 13:53
Und da Grundstücke wie warme Semmeln weggehen, auch zu übertriebenen Preisen, hat man kaum Zeit sich vernünftig auf das Projekt einzustellen, geschweige denn entsprechende Informationen zu erhalten, um in die Kostenfalle (weil Bebaubarkeit schwierig sein könnte und Bebauungsplan einen zu sehr einschränkt) zu tappen. Denn wie anfangs erwähnt, ist eben für Grundstück und Haus das Budget nicht unbegrenzt. Und beim Bauamt der Gemeinde erreicht man keinen. Die Zeit läuft uns weg und das Grundstück ist dann vermutlich auch weg.
grundstückmaklerbebaubarkeit