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ᐅ Ist der Makler-Vertrag rechtens?


Erstellt am: 18.07.2021 10:53

Schelli 19.07.2021 07:37
Das Problem an der Sache ist doch, dass der Anspruch des Maklers notariell bestätigt werden soll. Sich dort wieder herauszuwinden dürfte aufregend werden. Habt Ihr den Notar ausgesucht? An dieser Stelle würde ich als Erstes das Gespräch suchen und den Sachverhalt schildern. Das Verhalten der anderen Beteiligten klingt nach Wegelagerei. Man kann auch während des Beurkundungstermins noch Passagen streichen und ich würde im Zweifel dort ganz offen fragen, ob das deren Ernst ist. Eine kleine Pressemitteilung hätte ich bei der Gelegenheit dann auch schon dabei 😉

Schimi1791 19.07.2021 07:55
Meine Meinung: eine derartige Vorgehensweise halte ich für äußerst unseriös. Aber was will man machen, wenn es das ersehnte Grundstück ist? Auf das Grundstück verzichten oder das Spielchen mitmachen?

Obermuh 19.07.2021 08:09
Die Chance dass, sofern keine Widerrufsbelehrung stattgefunden hat, die Klage abgewiesen wird ist sehr groß. Makler, insbesondere solche wie hier der Eindruck entsteht, versuchen aber trotzdem an dein Geld zu kommen. Da ist zumindest mal die Mahnung und ein gerichtliches Mahnverfahren absehbar… Alles in der Hoffnung dass dann aus Angst vor noch mehr kosten doch gezahlt wird.

[edit] Tatsächlich sollte man das versuchen zu streichen, notariell beurkundet ist der Makleranspruch dann nur sehr schwer wieder loszuwerden.

Makler müssen wirklich wenig tun um rechtssicher ihre Provision zu verdienen. Es reicht z.B. (auch ohne Auftrag des Verkäufers!) ein Exposé bereitzustellen auf dem die Adresse des Grundstücks steht. Wenn man als Käufer nachweislich so vom Grundstück erfahren hat, hat der Makler seine Nachweispflicht erfüllt.

Wer es als Makler nicht mal hinbekommt die wenige Formalitäten zu erfüllen, hat die Provision einfach nicht verdient.

Es gibt durchaus auch gute Makler die einen sinnvollen Dienst erbringen, der Großteil gehört da nach meiner Erfahrung leider nicht dazu.

nordanney 19.07.2021 08:15
K1300S schrieb:

Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform.
Ein Maklervertrag inkl. Widerrufsbelehrung schon. Und wenn man das Objekt vorher schon kennt, kommt man auch raus.

Faktisches Problem könnte werden, dass Ihr den Kaufvertrag nicht unterschreiben dürft, wenn Ihr den Makler nicht in den Vertrag aufnehmt. Das ist aber ein Punkt zwischen Euch und Verkäufer. Ich würde den Passus einfach mal im Notarvertrag streichen lassen und schauen, was passiert.

11ant 19.07.2021 16:27
Wenn ich es recht interpretiere, hat hier die Gemeinde den Maklerauftrag erteilt und versäumt, die Interessenten auch darauf hinzuweisen. Erst vor dem Notar sich darüber zu mokieren, wird gewiß zu spät sein und sich nicht unkompliziert lösen lassen. Aber wie gesagt wo der Bürgermeister so ein Hornochse zu sein scheint, würde ich das Weite suchen - egal wie verzweifelt man schon glaubt, eine nächste Chance käme in absehbarer Zeit nicht mehr. [Da kann ich übrigens Entwarnung geben: meine Barthel Tipps werden nach der Buchmesse in diesem Herbst zusammengestellt, nur vorher ist dafür keine Zeit mehr]

lastdrop 19.07.2021 17:18
Nirgends steht geschrieben, dass eine Maklerregelung in einem notariellen Kaufvertrag enthalten sein muss. Wenn ich den Notar beauftrage (und bezahle), würde ich das im ersten Vertragsentwurfstext erst mal streichen ...
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