ᐅ 30.000€ Aufpreis für Erdwärme sinnvoll? Erfahrungen?
Erstellt am: 14.03.22 16:00
Tolentino15.03.22 08:19
Kann mir durchaus vorstellen, das in solchen Zeiten auch "Dispositionsgebühren" seitens der ausführenden Betriebe anfallen. Die machen Teilweise Zeitpläne ein halbes Jahr und länger im Voraus. Gerade bei so großen Bauträgerprojekten. Wenn dann z.B. der Sanitär-Sub eine Woche länger braucht weil in einem Objekt der Bauherr Sonderwünsche hat, bringt das den Einsatzplan für 5 weitere Projekte durcheinander. Da muss man den Sub quasi schon bestechen, dass er wirklich länger bleibt oder eben nochmal kommt.
So sind gerade die Zeiten.
So sind gerade die Zeiten.
guckuck215.03.22 09:53
30.000€ ist kein Aufpreis sondern ein Komplettpreis, der nur inkl. einer vorher nicht vorhandenen Fußbodenheizung mit der entsprechend nötigen Planungsänderungen halbwegs zu rechtfertigen wäre. Ansonsten ist das schlicht Wucher, sofern da nicht 300m Bohrmeter mit drin sein sollen.
Ich glaube die eigentliche Botschaft ist: Bekommste hier nicht, fertig, aus, Ende. Die Gründe dafür können vielschichtig sein.
Ich glaube die eigentliche Botschaft ist: Bekommste hier nicht, fertig, aus, Ende. Die Gründe dafür können vielschichtig sein.
NBN202215.03.22 15:18
Danke für eure Rückmeldungen! Puh, ja wir schauen, ob der Bauträger willens ist, nochmal in das Gespräch mit der Stadt bzw. Bebauungsplan Änderung zu gehen. Leider ist das in einem "vorhabenbezogenen" Bebauungsplan nicht so einfach. Alles was optisch nicht genau so festgelegt worden ist, bedarf einer nachträglichen Änderung des B-Plans. Beispiel: weitere Garagentür, da optisch ersichtlich und somit Abweichung vom Bebauungsplan.
Wir haben leider keine Keller-Außentreppe...das war ja noch eine Frage hier...
Wir möchten auch nicht als "Krawallmacher" auftreten. Der BT ist ja Bauherr, wenn ich das richtig verstanden habe und ob wir da einen eigenen Brief an die Stadt schreiben sollten, müssen wir mal im Gespräch mit dem BT eruieren. Mal so angefragt, was sind denn "realistische" Kosten für eine Luftwärmepumpe? Sofern diese genehmigt würde?
Wir haben leider keine Keller-Außentreppe...das war ja noch eine Frage hier...
Wir möchten auch nicht als "Krawallmacher" auftreten. Der BT ist ja Bauherr, wenn ich das richtig verstanden habe und ob wir da einen eigenen Brief an die Stadt schreiben sollten, müssen wir mal im Gespräch mit dem BT eruieren. Mal so angefragt, was sind denn "realistische" Kosten für eine Luftwärmepumpe? Sofern diese genehmigt würde?
TmMike_215.03.22 16:02
NBN2022 schrieb:
. Mal so angefragt, was sind denn "realistische" Kosten für eine Luftwärmepumpe? Sofern diese genehmigt würde?Standard heizlast Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 6kw inkl. All, würd ich schätzen realistisch 12-17k für alles machen lassen.Du musst ja gastherme 5k + Puffer + solarthermie Module und Anschluss gegenrechnen.
Da sollte die Wärmepumpe vllt 5k mehr kosten.
BAFA Einzelförderung gibt's nicht mehr oder?
Benutzer20015.03.22 16:25
NBN2022 schrieb:
Danke für eure Rückmeldungen! Puh, ja wir schauen, ob der Bauträger willens ist, nochmal in das Gespräch mit der Stadt bzw. Bebauungsplan Änderung zu gehen. Leider ist das in einem "vorhabenbezogenen" Bebauungsplan nicht so einfach. Alles was optisch nicht genau so festgelegt worden ist, bedarf einer nachträglichen Änderung des B-Plans.Und zum dritten Mal die Frage: Ist eine Wärmepumpe explizit verboten? Was steht im Bebauungsplan? Scheißegal, ob vorhabenbezogen oder "normal". Es ist und bleibt nur ein Bebauungsplan.Warum beantwortest Du die Frage nicht?
NBN202215.03.22 20:19
Ich habe mir den Bebauungsplan nochmal von vorne bis hinten durchgelesen. Im Schrifttext - Teil ist keinerlei Hinweis auf eine Heizungsart, geschweige denn ein Verbot. Allerdings ist "bildlich" alles genau abgebildet, Vordere Seite, Haushinterseite, Garten, Baum etc. Straße-Laterne, Mülltonne...Also sehr präzise. Laut Info des BT muss jede optische Abweichung genehmigt werden. So eine "Box" vor der Tür ist ja sichtbar. Ich habe rechtlich keine Ahnung davon. Ich vertraue da auf die Aussage des BT, dass es genehmigungspflichtig ist und die Genehmigung nicht erteilt worden ist. Auf explizite Nachfrage zu Luftwärmepumpe. Nur Erdwärme wurde genehmigt. Kannst du mir vielleicht eine "Quelle" nennen, nach der ich das "nicht" genehmigen lassen muss, obwohl der Bebauungsplan jegliche Ansichten von dem Haus und Grundstück abbildet und das ja eine Änderung ist? Danke sehr.
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