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ᐅ Grundstückskauf & Maklerverhalten: Ist das normal so?


Erstellt am: 17.12.20 15:12

Tassimat22.07.21 15:14
Franzbrot schrieb:

Was sind denn eure Ideen dazu?
Mich macht so stutzig, dass es so schnell gehen muss....

Erstmal einfach alles tun was der Makler sagt, solange keine Kosten (Reservierungsgebühren etc.) anfallen.

Wer weiß schon an wieviele Leute dieser Fragebogen gleichzeitig verschickt wurde.
Ist der Andrang tatsächlich so groß werdet ihr aussortiert, wenn ihr nicht mitspielt. (Würde ich als Makler ja auch so machen um die Leute auszusortieren, die sich das dann doch nicht leisten können, aber Wochen brauchen, um das herauszufinden.)
Franzbrot22.07.21 15:23
Ok, dann haben wir ja schon Mal alles richtig gemacht 😀
Wir waren hier anfangs wohl zu "schüchtern". Mittlerweile habe ich, zumindest nach außen hin, ne Scheiß-drauf Mentalität entwickelt.

Bzgl. der Bebauung haben wir vom zuständigen Bauamt die Info erhalten, dass § 34 greift. wir uns aber bei Abriss der alten Doppelhaushälfte bzw. Siedlungshälfte "an den vorhandenen Rest in gleicher Form wieder angebaut werden muss, so dass über Form und Größenverhältnisse der Charakter des traufständigen Siedlungshauses erhalten bleibt"
Das muss ich nun erstmal verstehen 😀 😀
11ant22.07.21 16:16
Franzbrot schrieb:

Auf dem Grundstück steht eine Doppelhaushälfte. Das ist das einzige, was mir noch zusätzlich Bedenken bereitet, da ich nicht weiß, inwiefern man "einfach so" ne Haushälfte abreissen kann. Aber da bin ich noch dabei mich einzulesen.
Sorry, das ist mir vorhin durchgerutscht: zum Thema Doppelhaushälfte gibt es hier m.E. keinen heißeren Lesetip als den Thread von https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ ...
Franzbrot schrieb:

Bzgl. der Bebauung haben wir vom zuständigen Bauamt die Info erhalten, dass § 34 greift. wir uns aber bei Abriss der alten Doppelhaushälfte bzw. Siedlungshälfte "an den vorhandenen Rest in gleicher Form wieder angebaut werden muss, so dass über Form und Größenverhältnisse der Charakter des traufständigen Siedlungshauses erhalten bleibt"
Das muss ich nun erstmal verstehen
... und dabei kann Dir hier wohl am besten helfen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
RomeoZwo22.07.21 16:53
11ant schrieb:

... und dabei kann Dir hier wohl am besten @RomeoZwo helfen.

Ich? Warum? Mein Denkmal darf ich ja nicht abreißen ...

Ich würde das mal so interpretieren, dass zumindest zur Straßenseite hin das neue Haus die Form der noch vorhandenen Doppelhaushälfte aufnehmen muss. Also Höhe, Dachneigung, etc. Vermutlich auch ungefähr die Breite zur Straße hin. In den Garten würde ich versuchen, dass freier zu interpretieren. Aber da hat der Architekt bestimmt die besseren Ideen.

So als ganz grobes Beispiel ...

Mehrstöckiges Haus mit roter Fassade, großer Fensterfront, Garten und Terrasse.
RomeoZwo22.07.21 16:57
Ob im folgenden Beispiel der Charakter noch erhalten ist ...
(sorry, ich finds hässlich!)

Weißes Einfamilienhaus mit Satteldach, Dachgaube, Garage, breiter Einfahrt und Mülltonnen davor.


Zertrümmerte Hausruine mit Bruchsteinmauerwerk, Bagger auf Baustelle vor blauem Himmel


Moderne weiße Einfamilienhausfront mit Garage, großen Fenstern und Glas-Eingang.


Ohne diese übertriebene Gaube (darf man das noch Gaube nennen?) würde es aber vielleicht sogar ein Bild geben.
Und dann würde ich das durchaus als "Charakter erhaltend" interpretieren.
Hutchinson12322.07.21 17:34
17-34 Minuten nach Hamburg...
Könnte wohl Ahrensburg sein!?
doppelhaushälftemaklergaube