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ᐅ Grundstückskauf & Maklerverhalten: Ist das normal so?


Erstellt am: 17.12.20 15:12

Franzbrot23.07.21 09:32
Also laut Makler hören wir nun als nächstes vom Notar.
Bin immer noch skeptisch, es kann ja auch noch alles platzen, solang nix unterschrieben ist.

Bzgl der Kosten vom Notar, bleibt die Neugier, ob im Falle dass der Verkäufer das platzen lässt dennoch wir das zahlen müssen.
Vermute: ja 😀

Wir haben allerdings so einen Zettel bekommen, auf dem sowohl der Käufer als auch der Verkäufer unterschreiben sollen, dass sie mit der Erstellung des Kaufvertrages einverstanden sind. Daher hoffe ich auf ein bisschen Gerechtigkeit, falls der Kaufvertrag von Verkäuferseite nicht zustande kommt, nicht wir bezahlen müssen.
Und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
RomeoZwo23.07.21 11:27
Franzbrot schrieb:

Wir haben allerdings so einen Zettel bekommen, auf dem sowohl der Käufer als auch der Verkäufer unterschreiben sollen, dass sie mit der Erstellung des Kaufvertrages einverstanden sind. Daher hoffe ich auf ein bisschen Gerechtigkeit, falls der Kaufvertrag von Verkäuferseite nicht zustande kommt, nicht wir bezahlen müssen.
Und die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Rechtlich gesehen, wenn beide unterschrieben haben, habt ihr dann beide den Entwurf beauftragt und seid beide für die Kosten voll haftbar. Die Kosten gehen dann 50:50. Aber der Notar kann sich in dem Fall raussuchen von wem er seine Rechnung bezahlt haben will. Die Einforderung der 50% von der Gegenseite obliegt dann demjenigen, der bezahlen musste. Mit allen Konsequenzen bis hin zum Einklagen.

Aber jetzt drücken wir halt mal die Daumen, dass alles klappt! 😉
K1300S23.07.21 12:41
Dass Verkäufer und Käufer standardmäßig gesamtschuldnerisch haften, ist immer so (auch für die Gebühren beim Grundbuchamt). In aller Regel werden vertraglich aber natürlich die Kosten auf den Käufer abgewälzt.

Noch einmal zu unserem Vertrag: Der Notar (nicht wir) hat einige Punkte gefunden, die weder klar noch legal waren. Da war die Argumentation natürlich einfach. Letztlich war dann auch der Justiziar des Veräußerers bei der Unterzeichnung anwesend - und relativ kleinlaut.
RomeoZwo23.07.21 14:13
K1300S schrieb:

Dass Verkäufer und Käufer standardmäßig gesamtschuldnerisch haften, ist immer so (auch für die Gebühren beim Grundbuchamt). In aller Regel werden vertraglich aber natürlich die Kosten auf den Käufer abgewälzt.
Richtig, wenn es aber keinen Vertrag gibt, weil der Termin geplatzt ist, könnte sich der Notar eben (gesamtschuldnerisch) an denjenigen wenden, wo er glaubt leichter an sein Honorar für den Vertragsentwurf zu kommen. Aufgrund des Aufwands und der damit verbunden Diskussionen passiert das aber eher selten, zumindest in Bundesländern mit Nur-Notariat.
K1300S23.07.21 14:54
Tassimat schrieb:

Leider schießt man sich mit solchen Prinzipien im aktuellen Verkäufermarkt gerne mal selbst aus dem Rennen. Dann nimmt der Verkäufer halt einen anderen Käufer.
Wenn der Verkäufer aus diesen Gründen lieber an jemand anderen verkauft, dann ist das eben so. Ich lasse mich da ungern durch einen noch so verkäuferfreundlichen Markt zu einem Verhalten drängen, das mir einfach nicht liegt. Das geht natürlich nur, wenn man nicht auf den Kauf angewiesen ist, aber wer ist das - objektiv - schon?
Tassimat23.07.21 15:16
K1300S schrieb:

Wenn der Verkäufer aus diesen Gründen lieber an jemand anderen verkauft, dann ist das eben so. Ich lasse mich da ungern durch einen noch so verkäuferfreundlichen Markt zu einem Verhalten drängen, das mir einfach nicht liegt. Das geht natürlich nur, wenn man nicht auf den Kauf angewiesen ist, aber wer ist das - objektiv - schon?
Dann hast du Glück, dass in deiner Region der Markt so entspannt ist.
Ich kenne viele Familien, die suchen über Jahre nach Häusern und kommen nicht in die engere Auswahl, weil es viel zu viele Interessenten gibt. Und es liegt nicht am fehlenden Einkommen oder sowas. Einfach zu viel Nachfrage bei zu wenig Angebot.
notargesamtschuldnerischvertrag