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ᐅ Grundstückskauf & Maklerverhalten: Ist das normal so?


Erstellt am: 17.12.20 15:12

11ant22.07.21 17:56
RomeoZwo schrieb:

Ich? Warum? Mein Denkmal darf ich ja nicht abreißen ...
In Threads von Dir - welche, habe gerade nicht parat - ging es schon mehrfach um Sanierungen einzelner Doppelhaushälften.
Franzbrot22.07.21 17:58
RomeoZwo schrieb:

Ich? Warum? Mein Denkmal darf ich ja nicht abreißen ...

Ich würde das mal so interpretieren, dass zumindest zur Straßenseite hin das neue Haus die Form der noch vorhandenen Doppelhaushälfte aufnehmen muss. Also Höhe, Dachneigung, etc. Vermutlich auch ungefähr die Breite zur Straße hin. In den Garten würde ich versuchen, dass freier zu interpretieren. Aber da hat der Architekt bestimmt die besseren Ideen.
Ja, meins is das auch nich
Ok...ja, also so hätte ich das auch verstanden (also zu deiner 1. Antwort)
und so sieht die Umgebung für mich auch aus - also als müsste man maximal nach vorne hin ähnlich aussehen, aber nach hinten bauen alle recht groß an.
Wobei gerade auch das Nachbarhaus das für mich in fragwürdiger Weise
Luftaufnahme eines Wohnviertels mit Häusern, Gärten und Bäumen; Kreis markiert Gebäudeteil.
umgesetzt hat. Siehe Foto (das eingekreiselte Haus ist das wir erwerben wollen)
User081522.07.21 19:57
11ant schrieb:

Die Notargebühren fallen ja m.W. nur an, wenn es zu einer Beurkundung kommt. Der Makler wird gegen Umgehung genügend abgesichert sein, um Dir sagen zu können, wer der Verkäufer ist. Beim Notar muß der Verkäufer seine Maske ja sowieso lüften. Falls er jetzt so kurz vor dem Schwur noch inkognito bleiben will, wäre mir das Grund genug, die Jagd abzublasen.

Achtung, auch für den Entwurf entstehen Kosten, wenn der Termin nach Entwurfserstellung platzt, § 119 Gerichts- und Notarkostengesetz.
K1300S22.07.21 20:15
Stellt sich nur die Frage, wer die Kosten trägt. Beauftragen tut den Notar ja nicht der Interessent, oder?
RomeoZwo22.07.21 21:59
User0815 schrieb:

Achtung, auch für den Entwurf entstehen Kosten, wenn der Termin nach Entwurfserstellung platzt, § 119 Gerichts- und Notarkostengesetz.
K1300S schrieb:

Stellt sich nur die Frage, wer die Kosten trägt. Beauftragen tut den Notar ja nicht der Interessent, oder?

Die schlechte Nachricht ist, dass die meisten Makler da eine sehr geschickte Formulierung wählen ala "sind Sie damit einverstanden, dass ich für sie den Notar beauftrage". Damit gibt der Käufer den Auftrag und würde für die Entwurfskosten aufkommen müssen.
Die gute Nachricht ist, dass viele Notare (zumindest die, die ich in BY kenne) für einen simplen Immo Kaufvertragsentwurf keine Gebühren verlangen, obwohl sie dürften. Der Aufwand diese einzutreiben (weil es gibt garantiert Streit darüber, wer bezahlt, wer beauftragt hat, oft wird dann ein Mahnverfahren benötigt) ist höher, als der Aufwand eines Standardkaufvertrags. Je nach Auslastung, wirtschaftlicher Lage des Amts kann das aber auch ganz anders sein ...
11ant22.07.21 22:35
RomeoZwo schrieb:

Die gute Nachricht ist, dass viele Notare (zumindest die, die ich in BY kenne) für einen simplen Immo Kaufvertragsentwurf keine Gebühren verlangen, obwohl sie dürften.
In BY gibt es allerdings auch Amtsnotare, das Notarwesen ist ja länderweise sehr "uneinheitlich".
notar