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ᐅ Abartige Stellplatzsatzung - juristisch Vorgehen oder ignorieren?


Erstellt am: 19.05.21 14:26

FloHB12320.05.21 11:28
Samantheus schrieb:


Stellplätze vor der Garage unpraktisch / werden nicht genutzt etc.:
Wir haben 1 Auto und 2 Stellplätze in der Garage und davor geparkt. Da wird nie ein umparken nötig sein. Wir sind keine Auto Fans! Wir wollen bei einem Auto bleiben. Wir wollen knapp 800.000 EUR für ein Haus ausgeben und haben einen 10 Jahre alten Seat Leon. Wir sind nicht die Auto Menschen. Das wird für uns nie Realität sein.
Damit seid ihr mit Sicherheit in der Minderheit. Wer sich ein großes Haus baut und dann auch noch ländlich lebt, hat tendenziell eher mehr Autos als jemand, der in der Großstadt mit guter ÖPNV Anbindung wohnt.

Samantheus schrieb:

In 20 Jahren kann das ganz anders aussehen:
Zukunftsforschung zeigt, dass in 20 Jahren wahrscheinlich Menschen kaum noch eigene Autos haben werden. Unsere Kinder werden wohl nie einen Führerschein machen weil Autos selbstfahrend sein werden. In einer App wird dann auf einen Knopf gedrückt und das Auto kommt aus einem Hangar oder von wo anders her gefahren und hält vor deinem Haus. Nach der Nutzung verschwindet es wieder zum nächsten Nutzer. Die Zukunft ist Mobility as a service und nicht jeder sein eigenes Auto. Da sind sich Zukunftsforscher soweit einig. Warum soll ich also 7 Plätze bauen für ein Szenario was höchstwahrscheinlich nie eintritt? Das ist altmodisch und Vergangenheitsorientiert.

Das ist doch noch ganz weit weg und wird zuerst für viele bestimmt unerschwinglich bleiben. Genau wie ein E-Auto aktuell purer Luxus ist,sich wirtschaftlich nicht rechnet und oft mangels Lademöglichkeit nicht praktikabel ist.
Und wenn so etwas kommt, dann doch zuerst in Großstädten und nicht auf dem Land. Also werden trotzdem weiterhin Auto benötigt. Vielleicht in 20 Jahren so gut wie ohne Verbrennungsmotor, das Fahrzeug muss jedoch trotzdem irgendwo geparkt werden.

Samantheus schrieb:

200m² ist groß:
Das stimmt. Wir sind beide berufstätig und arbeiten zu nahezu 100% der Zeit aus dem HomeOffice. Daher brauchen wir 2 große Büroräume, sodass für das HomeOffice noch mal ca. 35m² extra anfallen. Aus Puffer haben wir noch ein zweites Kinderzimmer geplant. Ansonsten würde ich unser geplantes Haus nicht als unüblich bezeichnen (2 Kinderzimmer, 1 Wohn/Ess/Kochbereich, 1 Schlafzimmer, 2 Büros). Den Grundriss habe ich hier auch in dem Unterforum zur Grundrissplanung gepostet, ich schaue heute Abend mal ob ich das hier irgendwie noch reinkopieren kann.
Natürlich ist euer geplantes Haus unüblich. Sorry, dass ich das so direkt sage, aber du weißt anscheinend nicht, wie ein Großteil der Menschen in Deutschland lebt. Denn kaum niemand kann sich ein Haus für 500k oder in eurem Fall sogar 800k leisten! Der Personenkreis ist sehr sehr klein. 200m² ist sehr groß und auch zwei Büro mit jeweils 18m² sind ebenfalls groß. So viel Platz pro Person gibt es in Unternehmen oftmals nicht.
Strahleman20.05.21 12:00
Samantheus schrieb:

Daher brauchen wir 2 große Büroräume, sodass für das HomeOffice noch mal ca. 35m² extra anfallen.
Ich würde mir wünschen, ich hätte bei mir auf Arbeit ein 35 m² großes Zwei-Personen-Büro. Das ist sehr groß und wäre für mich der erste Ansatzpunkt, wo man rund 10 m² Wohnfläche einsparen könnte. Meine Frau arbeitet auch viel zu Hause und hat in unserem Haus ein 11 m² Büro, welches ausreichend groß für Arbeitsplatz und Ordner- Arbeitsmittelregale ist. Klar, ein wenig größer wäre schön, aber 35 m² fällt bei einigen Unternehmen in die Kategorie Großraumbüro.
Samantheus schrieb:

(...) wäre das laut Anwalt kein angemessener Ermessensspielraum weil in der konkreten Situation 7 Stellmöglichkeiten nicht angemessen sind
Faktisch sind es nur 5 Stellplätze, weil die Fläche vor eurer Garage offiziell sog. Stauraum ist und kein anerkannter Stellplatz.
Samantheus schrieb:

Kann ich heute Abend nachreichen.
Das wird wohl das beste sein. Ansonsten ist das sehr viel Kaffeesatzleserei 🙂
HarvSpec20.05.21 12:31
Samantheus schrieb:

Erfolgsaussichten juristischer Weg:
Vor einigen Monaten habe ich mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt darüber geredet. Seine Aussage war das eine Stellplatzsetzung einen angemessenen Ermessensspielraum zulassen muss, ansonsten wäre sie per se unwirksam. Dies wird in der vorliegenden Satzung gemacht in dem nach Antrag Ausnahmegenehmigungen möglich sind. Sollten wir also eine Ausnahmegenehmigung beantragen und die abgelehnt werden, wäre das laut Anwalt kein angemessener Ermessensspielraum weil in der konkreten Situation 7 Stellmöglichkeiten nicht angemessen sind (der reale Bedarf orientiert sich ja den Personen und Autos und nicht an der Wohnfläche, dies ist ja nur ein Proxy). Von daher war der Anwalt der Überzeugung das wir juristisch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich wären. Allerdings müssten wir die Kosten hierfür selber tragen (haben zwar Rechtsschutz, aber die zahlt da nicht). Von daher bin ich sehr überrascht das ihr das hier alle so negativ seht, weil ich von dem Anwalt eben ganz was anders gehört habe.

Ich finde das gut! Es ist dein Grund und Boden und du solltest alles in deiner Macht mögliche dafür tun ihn so nutzen zu können wie es zu eurer Lebenssituation passt. Wenn auch Juristischer Beistand dem positiv gegenübersteht, noch besser.
hampshire20.05.21 12:36
Samantheus schrieb:

Wir sind nicht die Auto Menschen. Das wird für uns nie Realität sein.
Das finde ich gut, kann aber von der Gemeinde nicht als gesichertes Argument gesehen werden. Haltung und Eigentümer können sich ändern.
Samantheus schrieb:

Zukunftsforschung zeigt, dass in 20 Jahren wahrscheinlich Menschen kaum noch eigene Autos haben werden.
Es sieht so aus, dass die individuelle Mobilität neu geordnet werden wird, da stimme ich Dir zu. Dass die gemeinde sich nicht darauf verlässt, sondern heute handelt kann man ihr nicht zum Vorwurf machen.
Samantheus schrieb:

Von daher bin ich sehr überrascht das ihr das hier alle so negativ seht, weil ich von dem Anwalt eben ganz was anders gehört habe.
Na ja, der Anwalt verdient damit sein Geld und hat im Falle eines Sieges eine tolle Referenz und im Falle des Verlierens keinen großen Schaden.
Samantheus schrieb:

Daher brauchen wir 2 große Büroräume, sodass für das HomeOffice noch mal ca. 35m² extra anfallen
Eigentlich wäre es dann ja fair, den Arbeitgeber zu beteiligen...
HilfeHilfe20.05.21 12:39
Ich habe eine Homeoffice Ecke im Schlafzimmer . Glaub ca 2 qmtr … geht alles
Tolentino20.05.21 12:49
Ich kriege 8,5 m² brutto, also ohne Schränke und Regale, die auch als allgemeiner Stauraum herhalten müssen, sowie das Bettsofa für Gäste.
stauraum