ᐅ Sanierungspflicht bei Altbau, bitte um Einschätzung
Erstellt am: 17.03.21 01:56
nordanney schrieb:
Du kannst auch mit 200 durch die Stadt brausen, interessiert auch so lange niemanden, bis Du kontrolliert wirst.
Es gibt gesetzliche Pflichten. Punkt. Ob die kontrolliert werden oder nicht, ist ein anderes Thema.Ist schon klar...
nordanney schrieb:
Mehr als die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches sowie Dämmung der Wasserleitungen bzw. Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen (wenn freilegend) musst Du nicht in den ersten beiden Jahren nach Kauf machen.
Heizungstausch hängt von der Heizung ab. Uralte Ölheizung, die nicht Brennwert ist, müsste auch raus (ca. 80er und älter). Da fragt den Schorni.Zentralheizung gibt es nicht.. Und der Schornsteinfeger war schon oft da und hat alles gesehen...
Mir ging es grundsätzlich darum, ob dieses Gesetz auf mich zutrifft. Weil wir wir eh überlegen ob wir ausziehen..
N
nordanney17.03.21 12:27Anne1987 schrieb:
Weil wir wir eh überlegen ob wir ausziehen..Dann lasst alles neuen Besitzer machen ;-)Anne1987 schrieb:
Diese Sanierungen wollten wir eigentlich nur machen wenn wir uns wohl fühlen in dem Haus.Ich weiß nicht, wie du Wohlfühlen für dich definierst, aber ohne ordentliche Heizung und ohne Dämmung würde ich mich auf keinen Fall wohl führen.W
Winniefred17.03.21 14:52Anne1987 schrieb:
Zentralheizung gibt es nicht..
Und der Schornsteinfeger war schon oft da und hat alles gesehen...
Mir ging es grundsätzlich darum, ob dieses Gesetz auf mich zutrifft. Weil wir wir eh überlegen ob wir ausziehen..Das ist ein Gesetz, das meines Wissens nach bundesweit gilt. Also selbstverständlich auch für euch. Leider beantwortest du die restlichen Fragen nicht.Ähnliche Themen