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ᐅ Türverkleinerung durch Planungsfehler und Ausgleichszahlung


Erstellt am: 05.11.20 21:07

E
elsausb
05.11.20 21:07
Hallo zusammen,

aufgrund einer Fehlplanung der Treppe, muss unsere Badtür zum Hauptbad im OG von 86cm Breite auf 73,5cm reduziert werden. Habt ihr Erfahrungswerte, was man hier als Entschädigung verlangen kann? Für uns ist das schon ein großer Einschnitt aber es fehlt jegliches Gefühl, wie man dies monetär ausdrücken könnte. Ändern kann man es jedenfalls nicht mehr.

Vielen Dank für eure Erfahrungswerte

Chris
S
seat88
05.11.20 21:12
Ich würde drauf tippen dass ihr keine Entschädigung bekommen werdet, egal was ihr fordert.
Aber man kann ja mal 500,- ansetzen, mehr wird wenn überhaupt nicht zu holen sein. Eher tippe ich aber auf 0.
Y
ypg
05.11.20 21:39
elsausb schrieb:

Für uns ist das schon ein großer Einschnitt
Dann erzählen Sie mir mal, was die kleinere Tür nun für große Einschnitte für sie hat? Sind Sie tatsächlich in der Situation, einschneidende dauerhafte Nachteile dadurch zu erleiden, könnte man über eine Entschädigung reden.
T
Tolentino
05.11.20 21:46
15 eur, immerhin ist das Türblatt und die Zarge kleiner
H
hampshire
05.11.20 23:29
Ist die Verkleinerung die einzige oder einfachste Lösung? Erst mal gucken ob man eine bessere Lösung finden kann.
Wenn es nicht anders geht lohnt es sich oft auf eine Finanzforderung zu verzichten und auf einer anderen Seite einen Gefallen zu bekommen. Da gibt es immer was womit man im Gespräch mit den Baupartnern ausgleichen kann. Die Stimmung bleibt gut, der Umgang fair und das schlägt sich auch in der Qualität nieder.
1
11ant
05.11.20 23:49
Angesichts https://www.hausbau-forum.de/threads/baumaengel-oder-stand-der-technik.35357/ bin ich erstaunt zu lesen, daß die Koordination Treppe / Badtür nur um zwölfeinhalb Zentimeter aus dem Ruder gelaufen sein soll.
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entschädigungtreppebadtür