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Erstellt am: 03.06.20 22:46

Tarnari12.06.20 19:26
schroedinxer schrieb:

Beim GU und Werkliefervertrag ist maßgeblicher Zeitpunkt die Abnahme.
Wir bauen in Einzelvergabe...
schroedinxer12.06.20 19:30
Tarnari schrieb:

Wir bauen in Einzelvergabe...

Dann Abnahme Einzelgewerk oder Abnahme Teilleistung des Einzelgewerks (eher selten).
saralina8712.06.20 19:46
Nummer12 schrieb:

Ich bin auch unsicher, was das bringen soll - bei uns könnten aber mit etwas Glück einige größere Rechnungen drunter fallen. Ist schon krass, wie beliebig dann einzelne Haushalte profitieren und andere nur wenig bekommen.

... und trotzdem ist es vermutlich der sinnvollste Weg um möglichst vielen etwas zu "zu geben". Zumal ja auch die Haushalte selbst bzw. die jeweiligen Branchen so unterschiedlich von Corona betroffen sind und waren. Wir zum Beispiel werden auch viel davon profitieren, sind aber persönlich finanziell (zum Glück) komplett nicht betroffen. Uns spart das Geld, das wir an anderer Stelle wieder in andere Dinge investieren werden. Und rein aus Karmagründen werden wir wohl auch die Ersparnis einer großen Rechnung spenden...

Ich glaube im Übrigen schon, dass einige bei kleineren Geschichten schauen werden sie in diese quasi Rabatt-Zeit zu packen, und genau darum geht es ja. Einer meiner Dozenten sagte immer: "Es gibt nur einen Trieb, der beim Menschen ausgeprägter ist als der Sexualtrieb, und das ist der Steuerspartrieb." Meine bisherige Berufserfahrung sagt: Der gute Mann hat vollkommen Recht.
Tarnari12.06.20 19:56
schroedinxer schrieb:

Dann Abnahme Einzelgewerk oder Abnahme Teilleistung des Einzelgewerks (eher selten).
So sehe ich das auch. Aber dazu eine valide Info zu finden, ist aber bisher nicht gelungen.
schroedinxer12.06.20 20:10
Tarnari schrieb:

So sehe ich das auch. Aber dazu eine valide Info zu finden, ist aber bisher nicht gelungen.

Das ergibt sich aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 a) UStG sowie der dazu erlassenen Verwaltungsanordnung Ziff. 13.1 UStAE.

Google einfach mal nach "Abschnitt 13.1 UStAE", dort insbesondere Absatz 3 "Werkleistungen".

Das materiellrechtliche Pendant dazu sind die §§ 631, 640 Baugesetzbuch. Neuerding i.V.m. 650i ff. Baugesetzbuch.
face2612.06.20 20:25
saralina87 schrieb:

Es gibt nur einen Trieb, der beim Menschen ausgeprägter ist als der Sexualtrieb, und das ist der Steuerspartrieb." Meine bisherige Berufserfahrung sagt: Der gute Mann hat vollkommen Recht.

....aaaaaaalsoooo wenn ich wählen müsste zwischen....

....ach lassen wir das
baugesetzbuch