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Erstellt am: 26.05.20 22:01

Escroda29.05.20 14:53
Thirteen schrieb:

Hab den Platz der Garage und Terrasse mal eingekreist.
Mein Lageplan gefällt Dir nicht? Schade.
Deine Einkreisung lässt nur Vermutungen zu. Ich vermute Grenzbebauung und die wäre mit Dachterrasse nicht zulässig, da das grüne laut Bebauungsplan eine private Grünfläche werden soll.
Thirteen30.05.20 13:48
Escroda schrieb:

Mein Lageplan gefällt Dir nicht? Schade.
Deine Einkreisung lässt nur Vermutungen zu. Ich vermute Grenzbebauung und die wäre mit Dachterrasse nicht zulässig, da das grüne laut Bebauungsplan eine private Grünfläche werden soll.

Dein Lageplan ist unsere Alternative.
Auf der rechten Seite des Hauses (von der Straße aus betrachtet) ist denke ich die tiefste Stelle, so dass sich dort die Garage anbieten würde. Auf der anderen Seite dann der Eingang.

Mal schauen, welche Ideen die Planer dann noch haben. Garagen, Terrassen und ähnliches dürfen hier ja auch bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden.
Escroda30.05.20 14:19
Thirteen schrieb:

Dein Lageplan ist unsere Alternative.
Ich meinte, dass Du Dein Vorhaben in den leeren Plan einträgst, damit alle sehen können, was genau Du meinst.
Thirteen schrieb:

Auf der rechten Seite des Hauses (von der Straße aus betrachtet) ist denke ich die tiefste Stelle
Nein. Dafür habe ich ja die Höhenpunkte eingetragen. Tiefster Punkt ist im Norden. Auch deshalb habe ich die Garage in den Nord-Westen gestellt.
Thirteen schrieb:

Garagen, Terrassen und ähnliches dürfen hier ja auch bis zur Grundstücksgrenze gebaut werden.
Terrassen nicht, schon gar nicht auf Garagen.
Thirteen30.05.20 18:37
Hier wäre mal unser Plan, wie die Garage und das Haus stehen sollen.
Und auch noch mal ein Auszug aus unserem Bebauungsplan. Ich hatte es eigentlich so verstanden, dass Terrassen und Garagen somit nicht im Baufenster liegen müssen. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Wenn wir die Garage vorm Haus anordnen, haben wir halt das Problem, dass sie Licht vom UG wegnimmt. Deshalb wollten wir sie am liebsten seitlich anordnen (siehe Bild) und den Hauseingang an die andere Seite setzen, damit Terrasse und Co im Südwesten liegt.

Deutscher Text zu überbaubaren Grundstücksflächen, Baugrenzen und Stellplätzen/Garagen.


Lageplan: blaue gestrichelte Grenze um Grundstück, orange Gebäudekomplex aus zwei Rechtecken
Escroda30.05.20 19:27
Thirteen schrieb:

Hier wäre mal unser Plan
Danke, das ist hilfreich. Demnach soll die Garage also nicht auf die Grenze und alles ist gut. Allerdings ist Dein eingezeichnetes Haus nur 7,8m*9m und die Garage nur 3m*4,5m groß.
Thirteen schrieb:

Ich hatte es eigentlich so verstanden, dass Terrassen und Garagen somit nicht im Baufenster liegen müssen.
Planungsrechtlich ist das richtig. Bauordnungsrechtlich auch, allerdings nicht, wenn die Terrasse auf der Garage ist. Dann löst sie Abstandsflächen aus. Und privatrechtlich muss auch eine ebenerdige Terrasse nach hessischem Nachbarrecht mindestens 2,5m Abstand zur Grenze einhalten. Gut, da es sich beim Nachbargrundstück um eine private Grünfläche handelt, kann hier die Einwilligung des Nachbarn eigentlich nicht versagt werden.
Thirteen30.05.20 20:01
Du hast Recht. Ich habe das Haus und die Garage nicht ganz genau eingezeichnet, weil wir noch nicht wissen, wie groß das Haus letztlich werden wird.
Ich gehe aber mal davon aus, dass die Garage nicht mehr ins Baufenster passt. Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, ist das nicht schlimm, solange sie mind. 2,5m von der Grundstücksgrenze entfernt ist, richtig?
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