W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Nachbar baut Stützmauer auf meinem Grundstück. Was tun?


Erstellt am: 12.04.20 08:40

HilfeHilfe12.04.20 18:36
Escroda schrieb:

Das trifft nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zu. Grenzstreitigkeiten sind Privatsache. Der Vermesser kommt erst dann ins Spiel, wenn die Parteien sich über die Lage der Grenzpunkte nicht einig sind. Und irgendeiner muss ihn dann auch bezahlen.

Ja, ist richtig, aber nicht zu viele Hoffnungen darauf setzen. Mit dem Grenzverstoß hat die Behörde nichts zu tun und zu den Möglichkeiten wegen der Bebauungsplan-Verletzungen habe ich mich ja schon in #8 geäußert.

Im Moment ist es ganz wichtig, die Tatsachen festzustellen, Beweise für den rechtzeitigen Widerspruch zu sammeln und gerichtsfest zu dokumentieren.
Ich warne vor WA. Zum Teil nicht anerkannt als Beweis. Ab zum Anwalt.
Zaba1212.04.20 20:22
Escroda schrieb:

Das trifft nur in ganz wenigen Ausnahmefällen zu. Grenzstreitigkeiten sind Privatsache. Der Vermesser kommt erst dann ins Spiel, wenn die Parteien sich über die Lage der Grenzpunkte nicht einig sind. Und irgendeiner muss ihn dann auch bezahlen.
Nein, selbst erlebt! Mein Rohbauer hat die Grenzsteine rausgebuddelt und nicht wieder eingegraben! 2-3 Wochen später kam ein Brief vom Bauamt. 1 Monat später stand der Vermesser am Grundstück und die Grenzen wurde neu eingemessen zusätzlich die Position meiner L-Steine an der Grenze überprüft. Alle betroffenen Nachbarn mussten anwesend sein.
Wir haben zum Glück nicht überbaut. Es waren 4cm zu wenig die jetzt in der Luft hängen .

Es gab keine Streitigkeiten, keinen Austausch, keine Kommunikation. Hat jemand egal wer oder irgendeine gelangweilte Oma, Opa, Katze, Hund, etc. gesehen und gemeldet. Was ja auch ok ist.

Deswegen sage ich ja auch, ausbuddeln und melden. Ja gezahlt muss es werden, aber wer zahlt, wenn man nicht weiß, wer es war?!

Bei uns war es eindeutige.
Escroda12.04.20 22:39
Zaba12 schrieb:

Mein Rohbauer hat die Grenzsteine rausgebuddelt
Dann war der Verursacher ja bekannt.
Zaba12 schrieb:

und nicht wieder eingegraben!
Das wär' ja noch schöner.
Zaba12 schrieb:

2-3 Wochen später kam ein Brief vom Bauamt.
Bauamt ist ja ein Sammelbegriff für alle mit Bau befassten Stellen einer Kommune.
Von welcher Stelle genau?
Mit welchem Inhalt?
Zaba12 schrieb:

und die Grenzen wurde neu eingemessen
Was wurde genau gemacht? Wurden die Grenzpunkte neu abgemarkt?
Zaba12 schrieb:

Alle betroffenen Nachbarn mussten anwesend sein.
Beim Vermessungstermin? Welches Bundesland?
Zaba12 schrieb:

Es gab keine Streitigkeiten, keinen Austausch, keine Kommunikation.
Bist Du sicher, dass der Rohbauer Dich diesbezüglich über alles informiert hat?
Zaba12 schrieb:

Deswegen sage ich ja auch, ausbuddeln und melden.
Dann lass' Dich nicht erwischen (VermKatG NRW, die anderen Bundesländer haben ähnliche Regelungen):
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
4. vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 20 Abs. 5 Grenzzeichen anbringt, entfernt oder in ihrer vorgefundenen Lage verändert,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 1, 2 und 6 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend EURO, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu dreitausend EURO geahndet werden.
Zaba12 schrieb:

Bei uns war es eindeutige.
Wer hat denn gezahlt?
Pinkiponk13.04.20 10:08
Zaba12 schrieb:

Das ist jetzt kein Tipp von mir, aber wenn Grenzsteine rausgebuddelt werden, muss das Landratsamt einen Vermesser rausschicken.
Geht das so einfach mit dem Rausbuddeln der Grenzsteine? Dann könnte ja jeder sein eigenes Grundstück willkürlich vergrößern. Wäre es sinnvoll, das zu überprüfen oder macht das der Vermesser in Zusammenhang mit den Arbeiten für einen Neubau ohnehin?

Bei unserem "Nachkriegsgrundstück" hier sind nur die zwei Grenzsteine im Gehweg fest angebracht. Einer fehlt vollständig und der andere ist nur so ein großer, eckiger Stein der 1 cm im Boden ist, ohne weitere Markierung. Hat bisher nie jemanden interessiert.
rick201813.04.20 10:26
das muss neu eingemessen werden.
Aud die Grenzsteine (vor allem Alten) kann man nicht verlassen. Unsere lagen über einen Meter daneben...
ypg13.04.20 10:38
Pinkiponk schrieb:

Geht das so einfach mit dem Rausbuddeln der Grenzsteine?
Sorry. Das geht so einfach wie 100 km/h in einer 30er Zone zu fahren oder jmd zu schlagen oder anderweitig zu schädigen.
s OWI möchte ich hier noch mal ergänzen mit dem Par. 274 StGB.
grenzsteinerohbauerbauamtvermessergrundstückgeldbuße