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ᐅ Baupfusch - Schadensbegrenzung?


Erstellt am: 09.02.20 20:19

haydee12.02.20 16:31
Ohje da läuft ja alles Schief

Arbeitet der Baumeister für den Rohbauer oder für euch?
Hat der Sachverständige eine Mängelliste aufgestellt mit Behebungsvorschlägen und Fristsetzung? Ich vermute mal bei euch gibt es ebenfalls ein Recht zur Nachbesserung und die Behebungsvorschläge müssen im Verhältnis bleiben.

Dach kann ausgetauscht werden
Keller kann abgedichtet werden
Die Höhe ist doof aber kein Beinbruch, falls das Bauamt zustimmt.

Habt ihr Hanglage oder wie wird der Keller belichtet?

Habt ihr vor einer Abnahme bezahlt ohne Sicherheitseinbehalt? Oder gibt es den bei euch nicht
danixf12.02.20 16:59
Laurasstern schrieb:

die Crux ist aber leider, dass du die Gewährleistung einklagen musst...

Leider ist klagen fast aussichtslos, weil die Firma jederzeit Konkurs anmelden kann. das hiesse wir hätten zusätzlich noch Prozess und Anwaltskosten

Ja und? Wofür gibt es denn ein Gericht? Einfach die Firma Konkurs anmelden kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Österreich ist nun kein dritte Weltland wo man machen kann was man will.
Laurasstern schrieb:

Problem kann sein, das die Firma die günstigste Sanierung anstreben kann, nicht unbedingt die sicherste für uns.
Ob günstig oder nicht ist doch völlig egal. Fakt ist, dass der Keller bei den örtlichen Gegebenheiten dicht sein muss. Wie Sie das anstellen wäre mir egal solange ein unabhängiger Gutachter ebenfalls sein ok gibt.

Laurasstern schrieb:

2. Statik- es wurden in einen 20er wienerberger porotherm Ziegel auch lange horizontale einschnitte (Leitungen) gemacht. hätte alles vertikal sein müssen.

Müsste DIN EN 1996-1-1 sein. So wie du es beschreibst ist es scheinbar nicht fachgerecht, aber die Hütte wird dadurch auf keinen Fall einstürzen. Das wäre meine geringste Sorge.
Pinky030112.02.20 17:04
Ist doch in D nicht anders, oder? Sieht man doch immer wieder im Fernsehen und ich kenne es auch aus dem Kollegenkreis. Der GU verbockt was und bevor er verurteilt wird, meldet er Insolvenz an. Gibt es doch den anderen Thread hier zu.
danixf12.02.20 17:12
Ja ich kenne den anderen Thread und ja ich weiß auch, dass es durchaus vorkommt. Leider immer noch zu oft. Aber es wird hier halt dargestellt, ob es ein kurzer Weg zum Amt ist und dann ist man raus der Misere und kann fröhlich von vorne anfangen. Um sowas durchzuziehen muss man zuerst mal ziemlich abgew*** sein. Dann müssen die Umstände in der Firma passen und selbst dann hat man ja noch Zugriff auf andere Werte der Firma/des Inhabers o. Ä.
Außerdem ist ja nicht der komplette Rohbau im Eimer. Vorausgesetzt ein Gutachter hat entsprechend festgestellt, dass die Mängel durch Nachbesserung abgestellt werden können. Das ist ja in der Regel weitaus günstiger als von vorne anzufangen. Dann hätte ich nämlich viel mehr Angst, dass die Firma in eine Insolvenz abdriftet.
Das Ganze erübrigt sich eigentlich ohnehin, weil die Firma doch selber nachbessern möchte, aber der TE scheinbar das Vertrauen verloren hat. Ich kann ihn da durchaus verstehen, nur wäre es sinnvoll die Nachbesserung zu akzeptieren und entsprechendes Fachpersonal mit ins Boot zu holen, die das überwacht.
Laurasstern13.02.20 06:34
haydee schrieb:

Ohje da läuft ja alles Schief

Arbeitet der Baumeister für den Rohbauer oder für euch?
Hat der Sachverständige eine Mängelliste aufgestellt mit Behebungsvorschlägen und Fristsetzung? Ich vermute mal bei euch gibt es ebenfalls ein Recht zur Nachbesserung und die Behebungsvorschläge müssen im Verhältnis bleiben.

Dach kann ausgetauscht werden
Keller kann abgedichtet werden
Die Höhe ist doof aber kein Beinbruch, falls das Bauamt zustimmt.

Habt ihr Hanglage oder wie wird der Keller belichtet?

Habt ihr vor einer Abnahme bezahlt ohne Sicherheitseinbehalt? Oder gibt es den bei euch nicht

Mängeliste hat unser Sachverständige erstellt. Sanierungsplan erst nachvrechtssicherheit durch Behörde.
Die Baufirma wurde nur mit Rohbau beauftragt.
sicherheitseinbehalt kennen wir in der Form nicht. es ist nur die letzte Rate ab mängelkenntnis offen. wir haben nach Fortschritt gezahlt.

Keller hat leichte Hanglage (nur 1,5 m niveauubterschied) und wird über zwei bodentiefe Lichthöfe belichtet.
Laurasstern13.02.20 06:36
danixf schrieb:

Ja ich kenne den anderen Thread und ja ich weiß auch, dass es durchaus vorkommt. Leider immer noch zu oft. Aber es wird hier halt dargestellt, ob es ein kurzer Weg zum Amt ist und dann ist man raus der Misere und kann fröhlich von vorne anfangen. Um sowas durchzuziehen muss man zuerst mal ziemlich abgew*** sein. Dann müssen die Umstände in der Firma passen und selbst dann hat man ja noch Zugriff auf andere Werte der Firma/des Inhabers o. Ä.
Außerdem ist ja nicht der komplette Rohbau im Eimer. Vorausgesetzt ein Gutachter hat entsprechend festgestellt, dass die Mängel durch Nachbesserung abgestellt werden können. Das ist ja in der Regel weitaus günstiger als von vorne anzufangen. Dann hätte ich nämlich viel mehr Angst, dass die Firma in eine Insolvenz abdriftet.
Das Ganze erübrigt sich eigentlich ohnehin, weil die Firma doch selber nachbessern möchte, aber der TE scheinbar das Vertrauen verloren hat. Ich kann ihn da durchaus verstehen, nur wäre es sinnvoll die Nachbesserung zu akzeptieren und entsprechendes Fachpersonal mit ins Boot zu holen, die das überwacht.
genauso müssen wir daa machen. vertrauebmn haben wir wirklich verloren. aber das entsprechende Fachpersonal, Bauaufsicht, Sachverständiger etc geht zu unseren Lasten
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