Guten Abend,
wie der Titel schon sagt, wurde im Herbst 2018 unser Neubau (Rohbau) total verpfuscht und muss saniert werden. im Zuge dieser Sanierung überlegen wir Änderungen an der Treppe (die sollen aber von drittfirma ausgeführt werden.)
1. im Keller stand im Juni 2019 fast 50 cm Grundwasser im dichtbeton Keller für gut 2 Wochen
2. Ziegel nicht lt. wienerberger Richtlinie (statt dünnbettmörtel 5 mm und mehr fugen)
3. Flachdach falsch ausgeführt - gefälledämmung nicht lt. Verlegeplan und danach geschnitten um ein Gefälle herzustellen
4. Keller wurde um über 50 cm zu wenig tief gegraben - Folge: Haus ist zu hoch lt. Kleingartengesetz. nicht konsolidiert.
Firma verklagen geht nicht- kosten wären enorm für Gerichtsverfahren, langwierig - jahrelang und die Firma kann jederzeit Insolvenz anmelden. Folge wäre wir blieben auch auf den gerichtskosten sitzen. wir haben dazu bereits 6 Anwälte Baurecht konsultiert. wir können uns nicht leisten das Haus abzureissen und neu zu bauen, obwohl wir immer Unsicherheit haben werden wg. undichten Keller. wir sind in der Nähe eines Flusses und hohes Grundwasser ist jedes Frühjahr nach der Schneeschmelze ein Thema. sind total verzweifelt.
die baubehörde hilft nicht: trotz eindeutig zu hoher höhenlage. neuer einreichplan lt. Baufirma wird angeblich durchgehen, obwohl eindeutig (lt. neuerlicher Vermessung durch ZT Büro) zu hoch. klingt alles wie schlechter Film, ist aber wahr.
die Mängel taten sich ab Sommer 2019 auf und seit dieser Zeit haben wir einen Sachverständigen.
unsere einzige Möglichkeit ist gute Miene zum bösen Spiel zu machen und Konsens mit Baufirma, wir halben für den Rohbau bereits ca 250 000 EUR gezahlt.
der Grundriss ist ausenmass 8,3 m x 6.15 m.
von EG zum Keller geht eine ca 4 m lange und 1,3 m breite sehr unbequeme betonstiege. (26 cm Auftritt, 18 cm hoch)
Wir überlegen nochmals eine Architektin zuzuziehen und die Treppe zu ändern auf ev. 2 x 2 m halbgewendelt od etwas gedreht. wir haben mit dem ganzen Haus keine Freude mehr. die Stiege soll auch Max. 90 cm breit sein, nicht 130 cm.
auf einer kurzen Seite wäre 4 m Küche und 1,5 m WC.
danach Essbereich zur längsseite hin und Wohnbereich. dort wäre eine 3 x 2,2 m Höhe Hebeschiebetür an der zweiten kurzen Seite.
im Zuge dieses ganzen schlammassels kommen Zweifel am Grundriss bzw. der Treppe. wir haben 2 Schulkinder und ein Kleinkind und wollten seit vergangenem Herbst im Haus sein.
Sorry für die Länge des Posts. plan kann ich erst nächste wo einstellen.
bitte um eure Meinungen zur Änderung der Stiege (wäre mit Abriss der begünstige und Verbreiterung jedoch Verkürzung des treppenlochs verbunden.
wie der Titel schon sagt, wurde im Herbst 2018 unser Neubau (Rohbau) total verpfuscht und muss saniert werden. im Zuge dieser Sanierung überlegen wir Änderungen an der Treppe (die sollen aber von drittfirma ausgeführt werden.)
1. im Keller stand im Juni 2019 fast 50 cm Grundwasser im dichtbeton Keller für gut 2 Wochen
2. Ziegel nicht lt. wienerberger Richtlinie (statt dünnbettmörtel 5 mm und mehr fugen)
3. Flachdach falsch ausgeführt - gefälledämmung nicht lt. Verlegeplan und danach geschnitten um ein Gefälle herzustellen
4. Keller wurde um über 50 cm zu wenig tief gegraben - Folge: Haus ist zu hoch lt. Kleingartengesetz. nicht konsolidiert.
Firma verklagen geht nicht- kosten wären enorm für Gerichtsverfahren, langwierig - jahrelang und die Firma kann jederzeit Insolvenz anmelden. Folge wäre wir blieben auch auf den gerichtskosten sitzen. wir haben dazu bereits 6 Anwälte Baurecht konsultiert. wir können uns nicht leisten das Haus abzureissen und neu zu bauen, obwohl wir immer Unsicherheit haben werden wg. undichten Keller. wir sind in der Nähe eines Flusses und hohes Grundwasser ist jedes Frühjahr nach der Schneeschmelze ein Thema. sind total verzweifelt.
die baubehörde hilft nicht: trotz eindeutig zu hoher höhenlage. neuer einreichplan lt. Baufirma wird angeblich durchgehen, obwohl eindeutig (lt. neuerlicher Vermessung durch ZT Büro) zu hoch. klingt alles wie schlechter Film, ist aber wahr.
die Mängel taten sich ab Sommer 2019 auf und seit dieser Zeit haben wir einen Sachverständigen.
unsere einzige Möglichkeit ist gute Miene zum bösen Spiel zu machen und Konsens mit Baufirma, wir halben für den Rohbau bereits ca 250 000 EUR gezahlt.
der Grundriss ist ausenmass 8,3 m x 6.15 m.
von EG zum Keller geht eine ca 4 m lange und 1,3 m breite sehr unbequeme betonstiege. (26 cm Auftritt, 18 cm hoch)
Wir überlegen nochmals eine Architektin zuzuziehen und die Treppe zu ändern auf ev. 2 x 2 m halbgewendelt od etwas gedreht. wir haben mit dem ganzen Haus keine Freude mehr. die Stiege soll auch Max. 90 cm breit sein, nicht 130 cm.
auf einer kurzen Seite wäre 4 m Küche und 1,5 m WC.
danach Essbereich zur längsseite hin und Wohnbereich. dort wäre eine 3 x 2,2 m Höhe Hebeschiebetür an der zweiten kurzen Seite.
im Zuge dieses ganzen schlammassels kommen Zweifel am Grundriss bzw. der Treppe. wir haben 2 Schulkinder und ein Kleinkind und wollten seit vergangenem Herbst im Haus sein.
Sorry für die Länge des Posts. plan kann ich erst nächste wo einstellen.
bitte um eure Meinungen zur Änderung der Stiege (wäre mit Abriss der begünstige und Verbreiterung jedoch Verkürzung des treppenlochs verbunden.
Ohje da läuft ja alles Schief
Arbeitet der Baumeister für den Rohbauer oder für euch?
Hat der Sachverständige eine Mängelliste aufgestellt mit Behebungsvorschlägen und Fristsetzung? Ich vermute mal bei euch gibt es ebenfalls ein Recht zur Nachbesserung und die Behebungsvorschläge müssen im Verhältnis bleiben.
Dach kann ausgetauscht werden
Keller kann abgedichtet werden
Die Höhe ist doof aber kein Beinbruch, falls das Bauamt zustimmt.
Habt ihr Hanglage oder wie wird der Keller belichtet?
Habt ihr vor einer Abnahme bezahlt ohne Sicherheitseinbehalt? Oder gibt es den bei euch nicht
Arbeitet der Baumeister für den Rohbauer oder für euch?
Hat der Sachverständige eine Mängelliste aufgestellt mit Behebungsvorschlägen und Fristsetzung? Ich vermute mal bei euch gibt es ebenfalls ein Recht zur Nachbesserung und die Behebungsvorschläge müssen im Verhältnis bleiben.
Dach kann ausgetauscht werden
Keller kann abgedichtet werden
Die Höhe ist doof aber kein Beinbruch, falls das Bauamt zustimmt.
Habt ihr Hanglage oder wie wird der Keller belichtet?
Habt ihr vor einer Abnahme bezahlt ohne Sicherheitseinbehalt? Oder gibt es den bei euch nicht
Laurasstern schrieb:
die Crux ist aber leider, dass du die Gewährleistung einklagen musst...
Leider ist klagen fast aussichtslos, weil die Firma jederzeit Konkurs anmelden kann. das hiesse wir hätten zusätzlich noch Prozess und AnwaltskostenJa und? Wofür gibt es denn ein Gericht? Einfach die Firma Konkurs anmelden kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Österreich ist nun kein dritte Weltland wo man machen kann was man will.
Laurasstern schrieb:
Problem kann sein, das die Firma die günstigste Sanierung anstreben kann, nicht unbedingt die sicherste für uns. Ob günstig oder nicht ist doch völlig egal. Fakt ist, dass der Keller bei den örtlichen Gegebenheiten dicht sein muss. Wie Sie das anstellen wäre mir egal solange ein unabhängiger Gutachter ebenfalls sein ok gibt. Laurasstern schrieb:
2. Statik- es wurden in einen 20er wienerberger porotherm Ziegel auch lange horizontale einschnitte (Leitungen) gemacht. hätte alles vertikal sein müssen. Müsste DIN EN 1996-1-1 sein. So wie du es beschreibst ist es scheinbar nicht fachgerecht, aber die Hütte wird dadurch auf keinen Fall einstürzen. Das wäre meine geringste Sorge.
Ja ich kenne den anderen Thread und ja ich weiß auch, dass es durchaus vorkommt. Leider immer noch zu oft. Aber es wird hier halt dargestellt, ob es ein kurzer Weg zum Amt ist und dann ist man raus der Misere und kann fröhlich von vorne anfangen. Um sowas durchzuziehen muss man zuerst mal ziemlich abgew*** sein. Dann müssen die Umstände in der Firma passen und selbst dann hat man ja noch Zugriff auf andere Werte der Firma/des Inhabers o. Ä.
Außerdem ist ja nicht der komplette Rohbau im Eimer. Vorausgesetzt ein Gutachter hat entsprechend festgestellt, dass die Mängel durch Nachbesserung abgestellt werden können. Das ist ja in der Regel weitaus günstiger als von vorne anzufangen. Dann hätte ich nämlich viel mehr Angst, dass die Firma in eine Insolvenz abdriftet.
Das Ganze erübrigt sich eigentlich ohnehin, weil die Firma doch selber nachbessern möchte, aber der TE scheinbar das Vertrauen verloren hat. Ich kann ihn da durchaus verstehen, nur wäre es sinnvoll die Nachbesserung zu akzeptieren und entsprechendes Fachpersonal mit ins Boot zu holen, die das überwacht.
Außerdem ist ja nicht der komplette Rohbau im Eimer. Vorausgesetzt ein Gutachter hat entsprechend festgestellt, dass die Mängel durch Nachbesserung abgestellt werden können. Das ist ja in der Regel weitaus günstiger als von vorne anzufangen. Dann hätte ich nämlich viel mehr Angst, dass die Firma in eine Insolvenz abdriftet.
Das Ganze erübrigt sich eigentlich ohnehin, weil die Firma doch selber nachbessern möchte, aber der TE scheinbar das Vertrauen verloren hat. Ich kann ihn da durchaus verstehen, nur wäre es sinnvoll die Nachbesserung zu akzeptieren und entsprechendes Fachpersonal mit ins Boot zu holen, die das überwacht.
L
Laurasstern13.02.20 06:34haydee schrieb:
Ohje da läuft ja alles Schief
Arbeitet der Baumeister für den Rohbauer oder für euch?
Hat der Sachverständige eine Mängelliste aufgestellt mit Behebungsvorschlägen und Fristsetzung? Ich vermute mal bei euch gibt es ebenfalls ein Recht zur Nachbesserung und die Behebungsvorschläge müssen im Verhältnis bleiben.
Dach kann ausgetauscht werden
Keller kann abgedichtet werden
Die Höhe ist doof aber kein Beinbruch, falls das Bauamt zustimmt.
Habt ihr Hanglage oder wie wird der Keller belichtet?
Habt ihr vor einer Abnahme bezahlt ohne Sicherheitseinbehalt? Oder gibt es den bei euch nichtMängeliste hat unser Sachverständige erstellt. Sanierungsplan erst nachvrechtssicherheit durch Behörde.
Die Baufirma wurde nur mit Rohbau beauftragt.
sicherheitseinbehalt kennen wir in der Form nicht. es ist nur die letzte Rate ab mängelkenntnis offen. wir haben nach Fortschritt gezahlt.
Keller hat leichte Hanglage (nur 1,5 m niveauubterschied) und wird über zwei bodentiefe Lichthöfe belichtet.
L
Laurasstern13.02.20 06:36danixf schrieb:
Ja ich kenne den anderen Thread und ja ich weiß auch, dass es durchaus vorkommt. Leider immer noch zu oft. Aber es wird hier halt dargestellt, ob es ein kurzer Weg zum Amt ist und dann ist man raus der Misere und kann fröhlich von vorne anfangen. Um sowas durchzuziehen muss man zuerst mal ziemlich abgew*** sein. Dann müssen die Umstände in der Firma passen und selbst dann hat man ja noch Zugriff auf andere Werte der Firma/des Inhabers o. Ä.
Außerdem ist ja nicht der komplette Rohbau im Eimer. Vorausgesetzt ein Gutachter hat entsprechend festgestellt, dass die Mängel durch Nachbesserung abgestellt werden können. Das ist ja in der Regel weitaus günstiger als von vorne anzufangen. Dann hätte ich nämlich viel mehr Angst, dass die Firma in eine Insolvenz abdriftet.
Das Ganze erübrigt sich eigentlich ohnehin, weil die Firma doch selber nachbessern möchte, aber der TE scheinbar das Vertrauen verloren hat. Ich kann ihn da durchaus verstehen, nur wäre es sinnvoll die Nachbesserung zu akzeptieren und entsprechendes Fachpersonal mit ins Boot zu holen, die das überwacht.genauso müssen wir daa machen. vertrauebmn haben wir wirklich verloren. aber das entsprechende Fachpersonal, Bauaufsicht, Sachverständiger etc geht zu unseren Lasten Ähnliche Themen