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ᐅ Klinker weist Beschädigungen auf


Erstellt am: 17.10.19 15:08

G
guckuck2
29.01.20 10:47
Auf keinen Fall anzeigen.

1) Richter hassen unsachliche Vernichtungskriege
2) ein Strafverfahren bringt dir keinen Schadenersatz, du wirst eh privat klagen müssen
3) die beiden Verfahren können sich gegenseitig blockieren, du wirst von der Arbeit der Staatsanwaltschaft abhängig
4) ein vernichteter Gegner kann dir kein Geld mehr zahlen
F
FloHB123
29.01.20 10:49
Zwischen Verkaufen und Liefern besteht ein Unterschied. Wurde wirklich ein falscher Ziegel verkauft oder wurde nur falsch geliefert? Wenn du nicht beweisen kannst, dass falsch verkauft wurde, würde ich das mit der Strafanzeige lassen.
T
tumaa
29.01.20 10:57
guckuck2 schrieb:

Auf keinen Fall anzeigen.

1) Richter hassen unsachliche Vernichtungskriege
2) ein Strafverfahren bringt dir keinen Schadenersatz, du wirst eh privat klagen müssen
3) die beiden Verfahren können sich gegenseitig blockieren, du wirst von der Arbeit der Staatsanwaltschaft abhängig
4) ein vernichteter Gegner kann dir kein Geld mehr zahlen

vielleicht indirekt damit drohen ?

FloHB123 schrieb:

Zwischen Verkaufen und Liefern besteht ein Unterschied. Wurde wirklich ein falscher Ziegel verkauft oder wurde nur falsch geliefert? Wenn du nicht beweisen kannst, dass falsch verkauft wurde, würde ich das mit der Strafanzeige lassen.

Genau der Stein wurde mir verkauft und geliefert, jedoch ist es kein Klinker....es ist daher keine Falschlieferung. Der Verkäufer hat seine eigene Bezeichnung, der Großhandel hat ebenfalls seine eigene Bezeichnung für den Stein. Habe das technische Datenblatt vom Verkäufer bekommen, dort wird die Modellbezeichnung vom Großhandel übernommen und dort ist er ebenfalls nicht als "Klinker" definiert!
1
11ant
29.01.20 13:27
Du wolltest Dein Haus nicht einfach in einer nichttragenden Innenwand aus Ziegel-Sichtmauerwerk verpackt haben, sondern Du wolltest Klinker. Hast Du das eine bestellt und das andere bekommen und berechnet bekommen, ist das ein Betrug. Der ist insofern objektiv gegeben, wie die beiden Dinge voneinander unterschieden werden können. Klinker verhält sich zu Ziegel wie Zwieback zu Toast, oder wie Wikipedia es erklärt:
Klinker sind Ziegelsteine, die unter so hohen Temperaturen gebrannt sind, dass durch den beginnenden Sinterprozess die Poren des Brenngutes geschlossen werden. Klinker nehmen kaum Wasser auf und sind sehr widerstandsfähig. Der Name lässt sich etymologisch darauf zurückführen, dass beim Zusammenschlagen hart gebrannter Ziegelsteine/Klinker ein hoher Klang entsteht. Früher wurden Klinker auch als Hartbrandziegel bezeichnet.

Ich halte die eindeutige objektive Unterscheidbarkeit auch abseits der Frage, wie der Händler das Produkt nennt, für ausreichend, um Deine Ansprüche erfolgreich zu verfolgen. Aber auch dem Bedenken, daß Zivil- und Strafverfahren einander in einer Zweigleisigkeit gegenseitig bremsen können, kann ich mich kaum verschließen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
T
Tamstar
29.01.20 13:34
"Die höhere Wasseraufnahmefähigkeit von Vormauerziegeln im Vergleich zu Klinkersteinen ist vor allem rohstoffbedingt und somit eine charakteristische Produkteigenschaft, die keineswegs als qualitätsmindernd angesehen werden darf. In den einschlägigen Normen und insbesondere in DIN 1053-1 wird hinsichtlich der Eignung von Vormauerziegeln und Klinkern für die Verblendschalen keine Differenzierung vorgenommen." s. Webseite der Ziegelindustrie.

Ich würde da nicht so sicher sein, dass du deine Forderungen durchkriegen würdest mit dem Argument Vormauerziegel seien ungeeignet.
T
tumaa
29.01.20 13:37
Tamstar schrieb:

"Die höhere Wasseraufnahmefähigkeit von Vormauerziegeln im Vergleich zu Klinkersteinen ist vor allem rohstoffbedingt und somit eine charakteristische Produkteigenschaft, die keineswegs als qualitätsmindernd angesehen werden darf. In den einschlägigen Normen und insbesondere in DIN 1053-1 wird hinsichtlich der Eignung von Vormauerziegeln und Klinkern für die Verblendschalen keine Differenzierung vorgenommen." s. Webseite der Ziegelindustrie.

Ich würde da nicht so sicher sein, dass du deine Forderungen durchkriegen würdest mit dem Argument Vormauerziegel seien ungeeignet.

Dem widerspreche ich sofort ......

Du kannst mit einem Benziner und Diesel fahren ......die Frage ist doch, du willst ein Diesel und kriegst dann einen Benziner, dann kann doch kein Richter sagen; "Warum ein Problem, beides fährt doch?!."


Ich als Käufer wollte einen Klinker und nichts anderes , es geht hier mir nicht um "geeignet oder ungeeignet".
din 1053klinkerziegelsteinestrafverfahren