ᐅ Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück
Erstellt am: 16.09.19 08:38
11ant18.09.19 11:57
AnniSke schrieb:
Keine Frage ich mag Licht und Fenster beim Arbeiten auch gerneIch sprach speziell vom Blickwechsel, vergaß aber Euer Alter. Darauf zu achten, daß "die Augen nicht steif werden", macht man mit deutlich u40 möglicherweise zumindest noch nicht bewußt (meine akute Erinnerung an so junge Jahre verblaßt langsam). Möglicherweise habe ich auch berufsbedingt Ergonomiethemen / Arbeitsplatzgesundheitsthemen mehr im Blick. Aber um daß es schöner ist ging es mir jedenfalls weniger.kaho674 schrieb:
Die 3m rechts sind tabu.AnniSke schrieb:
So lange überdacht nur als Stellplatz ist das ja erlaubt...Ich steh´ auf dem Schlauch (?)Eine zusätzliche "Ga"-Fläche schätze ich hier als einzuzeichnen vergessen, einen sachlichen Grund dagegen sähe ich nicht. : wäre das nicht "ungerecht", wenn ein Stellplatz erlaubt wäre, wo man eine hausangeschlossene Terrasse nicht erlaubte ?
AnniSke schrieb:
Im 1. OG im Erker oder neben der Treppe wahrscheinlich, oder?Da habe ich noch keinen Hauswirtschaftsraum entdeckt, und einen HAR erst recht nicht - was sollte letzterer da auch ?Altai schrieb:
Das Haus hat die Außenmaße 7,0 x 10,5m, d.h. hier gehen ca. 74m² Fläche "weg". Es hat Erdgeschoss, Obergeschoss mit Kniestock ca. 1,30m und Satteldach 45°, d.h. es gibt noch einen Spitzboden als Lagerplatz.Hast Du das eigentlich schon´mal im Forum vorgestellt ?Altai schrieb:
Etwas Vorgarten, und ansonsten erst mal Gras.Legalize kaho67418.09.19 12:06
AnniSke schrieb:
Eine zusätzliche "Ga"-Fläche schätze ich hier als einzuzeichnen vergessen, einen sachlichen Grund dagegen sähe ich nicht. Seit wann haben Bebauungspläne und deren Ersteller irgendwas mit Sachlichkeit oder gar Sinnhaftigkeit zu tun? 11ant18.09.19 12:29
kaho674 schrieb:
Seit wann haben Bebauungspläne und deren Ersteller irgendwas mit Sachlichkeit oder gar Sinnhaftigkeit zu tun?Treffer. Das hat ja schon Frank Zappa gefragt: "does Humour belong in Music ?"kaho67418.09.19 12:30
Escroda18.09.19 12:32
Hab' den Bebauungsplan-Entwurf gefunden.
AnniSke schrieb:Das war nur die frühzeitige Bürgerbeteiligung.
Bürgerbeteiligung ist letztes Jahr durch
AnniSke schrieb:Nein, dann soll erst der Offenlagebeschluss gefasst werden. Dann können immer noch alle möglichen Eingaben eintrudeln, auf die dann die Stadtplaner reagieren müssen.
es folgt nur noch in der nächsten Sitzung die Annahme des Stadtrates
AnniSke schrieb:Die findest Du im Bürgerinformationssystem deiner Stadt. Die Begründung gibt aber nicht viel her. Hier werden im Wesentlichen nur die schriftlichen Festsetzungen wiederholt. Aus dem Abwägungsergebnis lese ich aber heraus, dass der Stellplatz auch neben dem Baufenster - also so wie Du geplant hast - möglich ist.
Oder finde ich das direkt irgendwo in dem Bebauungsplan den ich schon habe?
11ant schrieb:Nein, man will "möglichst zusammenhängende Freiflächenanteile sowie eine umfassende Durchgrünung des Plangebietes" gewährleisten. Aber als "straßenseitig" gilt wohl Alles, was vor der hinteren Baugrenze liegt.
Eine zusätzliche "Ga"-Fläche schätze ich hier als einzuzeichnen vergessen
11ant schrieb:Nö. Auf dem Stellplatz grillt man meistens nicht.
wäre das nicht "ungerecht", wenn ein Stellplatz erlaubt wäre, wo man eine hausangeschlossene Terrasse nicht erlaubte ?
Escroda18.09.19 12:36
kaho674 schrieb:
Aber denke schon, oder?Nein.kaho674 schrieb:
Geht das als traufständig durch?Nein. Begründung traufständig:
Damit soll im Zuge der Verlängerung der Straße "XXX" eine einheitliche und durchgängige Ausrichtung der Bebauung erzielt werden.
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