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ᐅ Nur ein Teil der Baugenehmigung erfüllbar? Wie lange gilt Baug.?


Erstellt am: 13.09.19 02:14

Tobibi14.09.19 00:35
benutzername1 schrieb:

Machen da die Banken mit?

Nein.
11ant14.09.19 00:48
benutzername1 schrieb:

Vielleicht ist die Sorge unbegründet, dass der zweite Abschnitt nicht genehmigt wird. Wenn man es so macht (also erste Genehmigung, dann eine zweite), müsste man den bestehenden Keller der Einliegerwohnung irgendwie wieder öffnen bzw wird Außenwand zur Innenwand und Durchbruch für Tür.
Mir scheint, Du zimmerst da ein Kartenhaus aus fragwürdigen Grundannahmen.
benutzername1 schrieb:

rechts die Einliegerwohnung zweigschossig, links daneben ein kleiner Eingangsbereich mit Haustür und Wohnungstüren und daran dann später direkt das große Haus (entweder direkt AN den Haustürovorbau oder DRÜBER).
Klingt ziemlich konkret durchkonzipiert - was aber bitte nicht mit "sinnvoll" verwechselt werden möge. Bei einer unterkellerten zweigeschossigen Einliegerwohnung habe ich knallroten Fragezeichenalarm und argwöhne, daß die Denkfehler eventuell keine Einzelkinder wären.
Solala7714.09.19 01:03
11ant schrieb:

Mir scheint, Du zimmerst da ein Kartenhaus aus fragwürdigen Grundannahmen.

Klingt ziemlich konkret durchkonzipiert - was aber bitte nicht mit "sinnvoll" verwechselt werden möge. Bei einer unterkellerten zweigeschossigen Einliegerwohnung habe ich knallroten Fragezeichenalarm und argwöhne, daß die Denkfehler eventuell keine Einzelkinder wären.
Sehr skeptisch! Aber besser so als schönreden.

Könntest Du erläutern, wieso es so problematisch mit der Unterkellerung der 2-geschossigen Einliegerwohnung ist? Vielleicht habe ich es falsch dargestellt: Keller ca. 140qm komplett. Die Einliegerwohnung steht mit rund 40qm auf diesem Keller. Nutzung des Kellers ist nicht zwingend für Mieter (bzw. Eltern) gedacht, sondern gehört als ein Keller zum "Restbau", der irgendwann folgen soll.
11ant14.09.19 01:16
benutzername1 schrieb:

Könntest Du erläutern, wieso es so problematisch mit der Unterkellerung der 2-geschossigen Einliegerwohnung ist?
Eine zweigeschossige Einliegerwohnung (oder überhaupt zweigeschossige Wohneinheiten auf 80 qm) ist auch ungeachtet ihres evtl. Kelleranteils mindestens ich sachma "atypisch". Vielleicht reden wir auch teilweise aneinander vorbei. Du kannst ja mal ganz grob proportionstreu aufmalen, wie man sich den Baukörper und seine Aufteilung in Einliegerwohnung und späteres Haupthaus vorstellen kann. Bislang klingen Deine Worte so, daß sie eine bereits erarbeitete Zeichnung vermuten lassen, die hier lediglich noch nicht eingeführt wurde.
Solala7714.09.19 02:07
11ant schrieb:

Eine zweigeschossige Einliegerwohnung (oder überhaupt zweigeschossige Wohneinheiten auf 80 qm) ist auch ungeachtet ihres evtl. Kelleranteils mindestens ich sachma "atypisch". Vielleicht reden wir auch teilweise aneinander vorbei. Du kannst ja mal ganz grob proportionstreu aufmalen, wie man sich den Baukörper und seine Aufteilung in Einliegerwohnung und späteres Haupthaus vorstellen kann. Bislang klingen Deine Worte so, daß sie eine bereits erarbeitete Zeichnung vermuten lassen, die hier lediglich noch nicht eingeführt wurde.

Es gab keine Zeichnung - nur Ideen im Kopf. Ich habe mal schnell was erstellt, aber nicht maßstabsgetreu.

Grundriss eines Hauses: EG/ELW 50qm; Küche, Bad, Schlafen, Wohnen; rechts geplante Hauptwohnung.


Zweigeschossiger Grundriss: zwei Kind/Büro Räume, WC 4qm, Treppe, Balkon, OG ELW 30qm, Tür (Nord/Süd).


Südansicht Grundriss: EG/OG-ELW links, Eingangsbereich, Kellerzugang, Hauptwohnung rechts später
M4rvin14.09.19 07:45
Sieht nach zwei unabhängigen Wohneinheiten aus. Bau doch einfach deine „Einliegerwohnung“ ohne Keller und irgendwann das unterkellerte Haupthaus.

Kannst du die Einliegerwohnung ohne Finanzierung bezahlen?
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