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ᐅ Nur ein Teil der Baugenehmigung erfüllbar? Wie lange gilt Baug.?


Erstellt am: 13.09.19 02:14

apokolok16.09.19 12:43
Manche Leute leben schon in ihrer eigenen Welt.
Bitte weder persönlich noch negativ wertend verstehen, es ist einfach nur eine Feststellung.
Altai16.09.19 13:30
Wenn man schon den gesamten Rohbau setzt: Aber wenigstens Dach und Fenster bräuchte man doch?? Und die Dämmung des Daches? Ich meine, auch wenn man nicht alle Zimmer ausbaut, die thermische Hülle muss man doch schließen? Und dann heizt man mit den zwei Zimmern die gesamte Hütte?

Es klingt ziemlich unattraktiv, sorry...

"Sklave der Bank", wenn ich das höre... da kenne ich noch jemand, der das so gesehen hat. Jeder Euro in die Tilgung, damit man die Knechtschaft abschüttelt. Jetzt ist der Kredit abgezahlt und er hat festgestellt, dass man trotzdem ein Arbeitsverhältnis braucht, weil der Rest des Lebens auch bezahlt werden muss...
Das Geld für die Miete muss ich auch immer aufbringen! Natürlich müssen die Finanzen insgesamt passen.
Musketier16.09.19 13:35
Sofern ich den Vorschlag nicht irgendwo überlesen habe,
wie wärs denn mit einer Teilung des Grundstück und einer klassischen (kleinen) Doppelhaushälfte.
Dann wäre das 2. Grundbuch noch frei für die Finanzierung der 2. Doppelhaushälfte.
Solala7704.11.19 04:35
Musketier schrieb:

Sofern ich den Vorschlag nicht irgendwo überlesen habe,
wie wärs denn mit einer Teilung des Grundstück und einer klassischen (kleinen) Doppelhaushälfte.
Dann wäre das 2. Grundbuch noch frei für die Finanzierung der 2. Doppelhaushälfte.
Das klingt spannend! Es sind sogar zwei Grundstücke, die eigentlich zusammengelegt werden sollten.
Doppelhaushälften müssen ja nicht exakt gleich sein, sondern teilen sich nur die Wand / Bodenplatte? Der Sache gehe ich mal nach - danke!
Tassimat04.11.19 13:06
Musketier schrieb:

Sofern ich den Vorschlag nicht irgendwo überlesen habe,
wie wärs denn mit einer Teilung des Grundstück und einer klassischen (kleinen) Doppelhaushälfte.
Dann wäre das 2. Grundbuch noch frei für die Finanzierung der 2. Doppelhaushälfte.

Dann geht aber auch viel weniger Grundstück als Eigenkapital in die Finanzierung ein und diverse Kosten werden doppelt anfallen.
hampshire04.11.19 15:16
benutzername1 schrieb:

1) Ist es möglich, dass man mit Architekten das komplette Wunschhaus beantragt und genehmigen lässt, aber dann nur die Einliegerwohnung baut (diese ist ja ein abgeschlossenes Haus, nur nicht das große Wunschhaus)? Den restlichen Teil des Hauses irgendwann später oder nie baut?
Bei uns wäre das möglich. Die Baustelle darf in diesem Fall nicht länger als ein Jahr ruhen. Wir haben Haus und Carport genehmigt bekommen. Mit dem Carport lassen wir uns etwas Zeit. Wenn wir innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme für das Haus die Fundamente für den Carport legen, haben wir die Bauarbeiten fortgesetzt und wieder 12 Monate Zeit . Das geht bis zu 4 Jahre, also nicht bis irgendwann.
benutzername1 schrieb:

2) Vorausgesetzt 1) geht, planen wir den Keller dann schon direkt für das gesamte Haus bauen zu lassen. Also rund 40 bis 50qm unter der Einliegerwohnung und weitere 100qm für das geplante Haus. Dieser 100qm Kellerteil könnte also über Jahre oder für immer ohne Haus darauf allein stehen. Wird sowas genehmigt und muss die Decke besonders abgedichtet werden?
Ja, den Keller kannst Du gleich mitbauen und das Abdichten ist ein Extraaufwand.

Sprich über die Pläne und Hintergründe rechtzeitig mit dem Bauamt, statt zu versuchen diese von vorne herein auszutricksen. Das sind keine Feinde, sondern in aller Regel ausgesprochen hilfsbereite Dienstleister - wenn man freundlich und frühzeitig anfragt.
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