W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie


Erstellt am: 15.05.19 10:48

HilfeHilfe01.06.19 06:56
Rudolf86 schrieb:

Wer soll denn plaudern? Wie auch beim Baukindergeld so auch bei der Eigenheimzulage sollte die neue Immobilie als erster Wohnsitz gelten. Was meinst du wie viele die neue Immobilie als ersten Wohnsitz angemeldet haben, aber gar nicht dort wohnen? Wenn es erst mal genehmigt ist, fragt keiner mehr danach. Und nein ich habe keine Eigenheimzulage erhalten. Bin bis dato immer nur Mieter gewesen.



Bis Ende 2020 sind es aber noch 1 1/2 Jahre oder? Außerdem spielt das alles doch gar keine Rolle. In meiner Situation kommt so etwas sowieso nicht in Frage. Wir werden in den nächsten 2 Monaten kaufen, sobald der Grundbucheintrag erfolgt ist.
Na dann auf Scheidung einreichen , Namen ändern , an ex ver und wieder kaufen und alles einreichen es soll übrigens Menschen geben die bei der kfw arbeiten und hier mitlesen weischt
Rudolf8601.06.19 10:25
HilfeHilfe schrieb:

es soll übrigens Menschen geben die bei der kfw arbeiten und hier mitlesen

Kann ja sein. Aber ich kaufe ohne Förderung, deshalb kann es mir ja egal sein.
Alfgard02.06.19 14:22
Um das ganze mal wieder etwas sachlicher zu gestalten:

- Der ganze Strafrechtssumpf sollte bitte unterlassen werden, wenn in diesem Bereich keine Kenntnisse bestehen und einfach mal so mit §§ um sich geschmissen wird.

Legale Gestaltungsmöglichkeiten können keine Strafbarkeit nach sich ziehen, auch wenn es ggf. "unfair" oder nicht von jedem so gerne gesehen wird, das so eine Förderung erreicht bzw. wie gerne gesagt "erschlichen" wird.

Einzig ausschlaggebend dürfte sein, ob die KfW sich streng an die Förder-/Nicht-Fördervoraussetzungen orientiert, oder auch über den "Tellerrand" schaut.

Stichwort "zivilrechtliches Umgehungsgeschäft".

Ganz doof gesagt: Man generiert Voraussetzungen, die eigentlich nicht da sind, um etwas zu erreichen". Solche Umgehungsgeschäfte führen Grundstück. zur Unwirksamkeit bzw. werden nicht berücksichtigt.

Wenn die einfach sagen: Erwerb von Verwandten ersten Grades ist ausgeschlossen und ein "Zwischenerwerb" nicht, dann ist es halt so.

Wenn die sagen, ok., damit wird der Förderausschluss umgangen", dann auch keine Förderung, dann ist es halt auch so.

Ich will keinen "Schmuh" treiben, aber wenn so ein Zwischenerbwerb möglich ist, warum dann nicht.

Daher hab ich bei der KfW angefragt (wo es hier ja hieß, die geben keine Auskunft). Hier die Antwort:

"Gerne bestätigen wir Ihnen, dass der Erwerb einer Wohnimmoblie von Verwandten außerhalb der im §59 definierten geraden Linie - wie zum Beispiel vom Bruder - mit dem Baukindergeld förderfähig ist.

Dies gilt nicht für die von Ihnen beschriebene Schenkung mit Weiterverkauf, die ausschließlich auf die Umgehung der Förderbestimmungen abzielt.

Aus dem Grundbuchauszug ist ersichtlich, wer wann Vorbesitzer einer Immobilie war."

§ 59 (von was)?? dürfte wohl nicht stimmen und ich hatte wegen Zwischenkauf und nicht Schenkung angefragt, aber die Antwort dürfte recht eindeutig sein.

Die prüfen also auch "vertieft", ob ggf. die Fördervoraussetzungen durch Gestaltungen erreicht werden, die so jemand nie aus vernünftigen Gründen machen würde.

Demnach dürfte die Sache mit der Scheidung auch rausfliegen.

Finde es nur schade, dass die ihre Förderrichtlinien nicht entsprechend ausgestalten. Kann eigentlich nicht so schwer sein, alle Fallvarianten einzubauen.

Und wie gesagt wundert es mich, dass man bis zum 17.5 den Erwerb dann noch toleriert hat. Dies wohl vor dem Hintergrund, dass das in der Förderbedingungen nicht auschgeschlossen war.

Ist der Zwischenerbwerb ja auch nicht, hier würde dann trotzdem gesagt, dass es nicht geht.

Die könnten daher doch auch bei allen "Verwandtschaftskäufen" vor dem 17.05. "nö" sagen.

Ich kann mir fast vorstellen, dass sie die Förderbedingungen in 1/2 Jahr wieder öffnen, wenn sie merken, dass die Förderanträge komischerweise jetzt zurückgehen
Rudolf8602.06.19 15:41
Alfgard schrieb:

Ich kann mir fast vorstellen, dass sie die Förderbedingungen in 1/2 Jahr wieder öffnen, wenn sie merken, dass die Förderanträge komischerweise jetzt zurückgehen

Genau das ist doch ihr Ziel. Eine Förderung als Wahlkampfversprechen präsentieren und dann nicht auszahlen. Was besseres kann den doch gar nicht passieren. Die SPD trägt hier die meiste Schuld. Wenn ich da nur an Hartz4 und die Rente denke. Auch die Kürzung des Antragszeitraums und die m² Begrenzung des Baukindergeldes waren doch alles Kinder von SPD-Mann Olaf Scholz. Die "Arbeiterpartei" das ich nicht lache. Eher die "Anti-Arbeiterpartei".
Tassimat02.06.19 15:57
Hä? Das Geld ist beschlossen und zweckgebunden freigegeben. Warum sollten die das nicht auszahlen wollen?? Macht keinen Sinn. Die Politik interessiert sich nicht mehr dafür. Für die ist das Geld im Haushalt fest ausgegeben. Andere, die KfW, kümmert sich nur noch um die Verteilung, aber das ist außerhalb der Politik.

Gerade die m² Begrenzung sollte dafür sorgen, dass nur normale Familien ohne Luxusimmobilen das Geld bekommen. Über die Sinnhaftigkeit der Höhe der Zahl muss man jetzt nicht mehr diskutieren.

In Summe eine alberne Jammerei. Mal gewinnt man, mal verliert man im Leben. Vielleicht profitierst du in der nächsten Wahlkampfperido von neuen dubiose Förderkonstruktionen. Eigentlich eine gute Strategie, die Partei zu wählen, die das höchste Geldgeschenk verspricht.
Yosan02.06.19 16:06
Die qm Begrenzung gibts doch gar nicht. Da gab es doch gleich bei Bekanntwerden so viel Gegenwind, dass doch davon abgesehen wurde.
förderungerwerbkfwfördervoraussetzungenschenkungförderbedingungen