ᐅ Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie
Erstellt am: 15.05.19 10:48
cobra198211.06.19 10:15
Ja gelesen schon, aber leider nicht richtig verstanden. bekommt man das Baukindergeld 100% oder wird es irgendwann ausgeschöpft.
HilfeHilfe11.06.19 10:37
cobra1982 schrieb:
Ja gelesen schon, aber leider nicht richtig verstanden. bekommt man das Baukindergeld 100% oder wird es irgendwann ausgeschöpft.kann muss aber nicht passieren
Tassimat11.06.19 10:59
Das Geld reicht nur für ca. 850.000 Kinder. Wer danach Beantrage, der geht leer aus.
cobra198211.06.19 21:46
Wenn ich jetzt ein Haus kaufe, und meine Frau ist Schwanger, wie läuft es dann? Heißt erst muss dann Kind geboren werden, und dann in das neue Haus einziehen? dann bekomme ich auch von den neuen Kind auch das Baukindergeld? oder gilt es dann nicht?
guckuck211.06.19 21:54
Das Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags im gemeinsamen Haushalt leben, wenn ich das richtig verstanden habe.
Den Antrag kann man bis zu 6 Monate nach Einzug (=Meldedatum) einreichen.
Den Antrag kann man bis zu 6 Monate nach Einzug (=Meldedatum) einreichen.
Tassimat11.06.19 22:11
Korrekt, jetzt noch schnell ein Kind zeugen kann mit 12.000€ belohnt werden.
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