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ᐅ Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie


Erstellt am: 15.05.19 10:48

Rudolf8628.05.19 16:01
- Nein, du verstehst es nicht. Du warst von Anfang an nicht Förderberechtigt. Also mit was solltest du auch schon rechnen? Ich war Berechtigt und habe auch deswegen fest mit dem Geld gerechnet. Und 1 1/2 Jahre wurden auch alle in meiner Situation gefördert. Ich habe die Teilungserklärung komplett durchgezogen. Fehlt nur noch der Grundbuch Eintrag. In meinen Augen ist da ein erheblicher Unterschied zwischen uns beiden.

Eine Doppelhaushälfte für 190.000 Euro ein Geschenk? Dann kennst du dich leider nicht mit Immobilienpreisen aus. Die Preise sind nämlich extrem Wohnort abhängig. In unserer Gegend bekommt man viele Häuser für 150.000-200.000 Euro. Ich wohne nicht in einer Großstadt sondern auf dem Land.
Alfgard28.05.19 17:16
Was ich jetzt nicht so ganz verstehe (wie geschrieben, bin auch Grundstück. betroffen).

Du schreibst von 1 1/2 Jahren, wo andere die Förderung bekommen haben.

Das Baukindergeld gibt es doch erst sei 1/2 Jahr, oder hab ich da was verpasst?

Ich ärgere mich auch, dass wir es wohl nicht mehr kriegen. Die Variante mit Zwischenverkauf an einen Dritten könnte ggf. noch eine Möglichkeit sein.

Haben auch ca. 1.000,00 Euro bereits in Steuerberatungskosten investiert.

Für mich war es, obwohl selbst förderberechtigt, nicht verständlich, wieso man von vornherein nicht den Erwerb von Verwandten ausgeschlossen hat.

Wie schon geschrieben, kann ich mir eine solche Blauäugigkeit nicht vorstellen, dass man das vorher nicht gesehen/berücksichtigt hat.

M.E. hat man die durchgelassen, die durch sollten und jetzt macht man den Sack zu mit der Begründung, man konnte ja nicht ahnen, dass sowas passiert.

Ist genauso wie bei uns in der Gemeinde: Da werden 400 Reihenhäuser hochgezogen und jetzt wunder man sich wo die ganzen Kinder herkommen....also das da mehr Kitas, Kindergärten und Schulen benötigt werden, dass hatte man nicht gedacht. In Reihenhäuser ziehen ja auch nur Singles und Rentner.

Naja, was solls. Mich ärgert es zwar auch. Aber es ist nicht ausschlaggeben. Habe immer damit gerechnet, dass die da was ändern und wir es doch nicht kriegen.

Müssen wir halt "normal" abzahlen.

Problematisch wird es wohl nur in den Fällen, die so spitz auf Knopf finanzieren, dass das Baukindergeld fest mit eingeplant war.
Tassimat28.05.19 21:51
Alfgard schrieb:

Problematisch wird es wohl nur in den Fällen, die so spitz auf Knopf finanzieren, dass das Baukindergeld fest mit eingeplant war.
Gibt es diese Finanzierungen? Aus meiner Perspektive fühlt es sich so an, als würde jeder einfach das Geld mitnehmen, aber ohne ginge es genauso. Auch berücksichtigen die meisten Finanzierungskonstrukte das Baukindergeld gar nicht.

Ich habe es dreimal fest eingeplannt, damit der 10 Jahres Kreditanteil am Ende seiner Zinsbindung nahe Null ist. Mal sehen ob es klappt
Zaba1229.05.19 12:49
Tassimat schrieb:

Gibt es diese Finanzierungen? Aus meiner Perspektive fühlt es sich so an, als würde jeder einfach das Geld mitnehmen, aber ohne ginge es genauso. Auch berücksichtigen die meisten Finanzierungskonstrukte das Baukindergeld gar nicht.
Die werden noch kommen. Erst sind Wir dran, die im Rahmen der Neubaufinanzierung, das Baukindergeld nicht einkalkuliert haben, weil es erst seit weniger als 1 Jahre Spruchreif ist. Ende Juni wurde gesagt es kommt und Ende August standen die ersten Details.
Rudolf8630.05.19 11:55
Alfgard schrieb:

Du schreibst von 1 1/2 Jahren, wo andere die Förderung bekommen haben.

Das Baukindergeld gibt es doch erst sei 1/2 Jahr, oder hab ich da was verpasst?

Soweit mir bekannt, konnte man die Anträge Rückwirkend zum 01.01.2018 Stellen.
Tassimat30.05.19 13:11
Trotzdem wurden bisher kaum Anträge positiv bearbeitet und Geld ausgezahlt. Ich vermute die ganzen grenzwertigen Fälle aus den ersten 1,5 oder 0,5 Jahren sind noch in der Schwebe, beispielsweise die Verwandtschaftskäufe wie hier im Thread. Daher auch die neuen Richtlinien jetzt endlich mal.
baukindergeldförderberechtigtreihenhäuser