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ᐅ Grundriss - 135qm, 1,5-Geschosse, Satteldach


Erstellt am: 18.02.19 21:20

ypg24.02.19 13:29
kbt09 schrieb:
tendenziell würde man Wohnen, aber auch Essen/Kochen ja Richtung Süden/Westen legen, das ist aber die Straßenseite, deshalb aber die Frage, wie ist das Baufenster auf dem Grundstück. Haus etwas weiter hinten, Carport vorne geschickt platziert, könnte man da eben auch etwas schönes machen. Zusätzlich noch eine Ostterrasse.

Das ist ja alles gar nicht erlaubt.
Irgendwie ist Dir wohl ein Beitrag abhanden gekommen... ich bin leider mit Tablet auch gehändicapt, was das Suchen bzw verlinken angeht.
Die Straße wird wohl eher NW sein, nach vorn, also zur Straße muss alles gleich und ohne An-, Vorbau, Terrasse, Erker etc gestaltet sein.
Das bedeutet auch, dass nach vorn keine offizielle Terrasse erlaubt sein wird.
Aber das ist ja nicht schlimm: SO Garten mit Terrasse, abendlicher Grillplatz dann im SW... dort auch Fenster für die Abendsonne.
Grundstück könnte 24 x 26 sein... bei 5 Meter Abstand zur Straße passt doch alles... aber es ist Geratewohl...

Reluctance schrieb:
Habe das schon mal hier erwähnt:
Ja, aber nicht, dass Ihr an dem gleichen BT mit Vertrag hängt. Das sind verschiedene Schuhe. Viele von uns waren schon kurz vor der Notartür... Mehrfach...Aber/und jedes neue Grundstück bedeutete: neuer Bebauungsplan, neues Umdenken. Es ist aber nun mal so, dass ein Bauherr sich die Informationen geholt hat und dann erst angefangen hat zu planen. Da war nie ein GU oder BT mit drin...
Reluctance schrieb:
Hier habe ich schon mal das Thema der Fläche angemerkt:
Reluctance schrieb:
Das stimmt. Ich hab vorhin gefunden, dass man WNFL eigentlich mit Wohnnutzfläche ausschreibt. Nun habe ich folgendes Thema:
  • Im Vertrag steht nun: "ca. 135qm WNFL"
  • In seiner Flächenberechnung geht er aber wieder von Nettofläche aus - siehe Auszug
Reluctance schrieb:
Das heißt also, dass der Bauunternehmer durchaus WNFL mit Nettofläche und nicht mit Wohnfläche oder Nutzfläche gleichsetzt.

irritierend ist halt, dass Du nicht schreibst „ wir können uns ein Haus von insgesamt 135 oder 160 qm leisten, sondern Du schreibst etwas von dem, was der BT angeboten hat.
Nun kann es aber auch sein, dass es eben wegen der Grundflächenzahl Einschränkungen gibt. Das wissen wir nicht.
Es scheint auch so, dass Ihr Euch etwas auf den BT verlässt, das resultiert zumindest aus den Infos, die Du nicht hast.


Wie auch immer: warum wir so hartnäckig nachfragen.
Erstens tut es keinem Bauherren gut, sich auf den BT zu verlassen,
Zweitens ist Unwissenheit ein schlechter Vertragspartner
Drittens sind und ich daraus aus, mit den Festlegungen ein Haus zu entwerfen, welches vom Preis und Bebauungsplan machbar ist und zu den Bauherren passt. Einfach das Beste rauszuholen.
Einfach ins Geratewohl zu planen, das liegt uns nicht, und dafür ist dann auch die Zeit zu schade.
Zaba1224.02.19 14:33
Reluctance schrieb:
Habe das schon mal hier erwähnt:



Hier habe ich schon mal das Thema der Fläche angemerkt:



Und hier:







Das stimmt. Ich hab vorhin gefunden, dass man WNFL eigentlich mit Wohnnutzfläche ausschreibt. Nun habe ich folgendes Thema:
  • Im Vertrag steht nun: "ca. 135qm WNFL"
  • In seiner Flächenberechnung geht er aber wieder von Nettofläche aus - siehe Auszug


Das heißt also, dass der Bauunternehmer durchaus WNFL mit Nettofläche und nicht mit Wohnfläche oder Nutzfläche gleichsetzt. Und damit bleibt es bei dem bereits genannten Problem bzgl. der Fläche.

Aber wie gesagt: Vielen Dank für die Tipps und Hinweise bis hierher. Ich mache gerne einen neuen Beitrag auf, wenn es Sinn macht und es klarer wird.
Wie kommst Du auf einen Grundriss mit 135qm? Laut Vertrag sind es 118qm Wohnfläche wegen den Schrägen im OG. Grundfläche also Bodenfläche habt ihr natürlich 135qm. Aber das Delta ist laut Richtlinie keine Wohnfläche mehr. Bei mir ist aufgrund der 2 Vollgeschosse Grundfläche netto gleich Wohnfläche. Grundfläche brutto ist ohne Wände, also wie folgt am Bsp. meines EG:

- Wohnfläche 70,41qm
- Grundfläche Netto 71,17qm
- Grundfläche Brutto 90,75qm = 8,25mx11m
Reluctance24.02.19 15:46
ypg schrieb:

Grundstück könnte 24 x 26 sein...

Korrekt, 24x25 ca.

ypg schrieb:

Es ist aber nun mal so, dass ein Bauherr sich die Informationen geholt hat und dann erst angefangen hat zu planen. Da war nie ein GU oder BT mit drin...

Hier ist das jedoch der Fall, da wir lange Zeit kein Grundstück gefunden haben und dann einen Bauträger gefunden haben, der uns anbot auch bei der Grundstückssuche zu unterstützen.
ypg schrieb:

irritierend ist halt, dass Du nicht schreibst „ wir können uns ein Haus von insgesamt 135 oder 160 qm leisten, sondern Du schreibst etwas von dem, was der BT angeboten hat.

Wir haben ein Angebot für 135 qm Nettofläche und danach haben wir die Finanzierung/den Kredit abgeschlossen. 160qm ob Netto oder Wohnfläche kommen nicht in Frage.

Zaba12 schrieb:
Wie kommst Du auf einen Grundriss mit 135qm? Laut Vertrag sind es 118qm Wohnfläche wegen den Schrägen im OG. Grundfläche also Bodenfläche habt ihr natürlich 135qm. Aber das Delta ist laut Richtlinie keine Wohnfläche mehr. Bei mir ist aufgrund der 2 Vollgeschosse Grundfläche netto gleich Wohnfläche. Grundfläche brutto ist ohne Wände, also wie folgt am Bsp. meines EG:

- Wohnfläche 70,41qm
- Grundfläche Netto 71,17qm
- Grundfläche Brutto 90,75qm = 8,25mx11m

Richtig, das ist doch das, wovon ich die ganze Zeit spreche. Ich habe 135qm Nettofläche (also Bodenfläche). Bei zwei Vollgeschossen entspricht das dann ungefähr 130qm Wohnfläche - das war anfangs der Plan. Nun muss ich aber 1,5 Geschoss bauen und habe dann wahrscheinlich nur noch eine Wohnfläche von 120qm.
Ich zahle jedoch die Nettofläche und die kann ich aus finanziellen Gründen nicht einfach erhöhen, um mehr Wohnfläche zu bekommen. Wenn ich also im EG die Fläche auf 90 erhöhe, ist die Netto-/Bodenfläche im OG auch 90 - und damit liege ich bei 180qm Nettofläche und die kann ich mir nicht leisten.

Ich weiß wirklich nicht, wie ich das noch klarer machen kann.
Zaba1224.02.19 15:53
Reluctance schrieb:
Korrekt, 24x25 ca.




Hier ist das jedoch der Fall, da wir lange Zeit kein Grundstück gefunden haben und dann einen Bauträger gefunden haben, der uns anbot auch bei der Grundstückssuche zu unterstützen.



Wir haben ein Angebot für 135 qm Nettofläche und danach haben wir die Finanzierung/den Kredit abgeschlossen. 160qm ob Netto oder Wohnfläche kommen nicht in Frage.




Richtig, das ist doch das, wovon ich die ganze Zeit spreche. Ich habe 135qm Nettofläche (also Bodenfläche). Bei zwei Vollgeschossen entspricht das dann ungefähr 130qm Wohnfläche - das war anfangs der Plan. Nun muss ich aber 1,5 Geschoss bauen und habe dann wahrscheinlich nur noch eine Wohnfläche von 120qm.
Ich zahle jedoch die Nettofläche und die kann ich aus finanziellen Gründen nicht einfach erhöhen, um mehr Wohnfläche zu bekommen. Wenn ich also im EG die Fläche auf 90 erhöhe, ist die Netto-/Bodenfläche im OG auch 90 - und damit liege ich bei 180qm Nettofläche und die kann ich mir nicht leisten.

Ich weiß wirklich nicht, wie ich das noch klarer machen kann.

Schon verstanden. Ich wollte nur sicherstellen das wir vom selben sprechen. So am Rande...Du zahlst außerdem die Bruttofläche mit. Spielt aber keine Rolle.

Bin mal auf die Ideen hier gespannt. Deine Zeichnungen sind aber schon mal ohne bewerten zu wollen, im EG schön offen.

Aber ob der Esstisch und das Wohnzimmer so funktionieren bezweifle ich.
kaho67424.02.19 16:35
Reluctance schrieb:

Richtig, das ist doch das, wovon ich die ganze Zeit spreche. Ich habe 135qm Nettofläche (also Bodenfläche). Bei zwei Vollgeschossen entspricht das dann ungefähr 130qm Wohnfläche - das war anfangs der Plan.
Erstes "Hä"?
Ist die Nettofläche mit Außenwänden oder ohne? Falls mit, haut es nicht hin. Ohne ist das die komischste Berechnungsgrundlage, die ich je gesehen habe.
Reluctance schrieb:

Nun muss ich aber 1,5 Geschoss bauen und habe dann wahrscheinlich nur noch eine Wohnfläche von 120qm.
Ich zahle jedoch die Nettofläche und die kann ich aus finanziellen Gründen nicht einfach erhöhen, um mehr Wohnfläche zu bekommen. Wenn ich also im EG die Fläche auf 90 erhöhe, ist die Netto-/Bodenfläche im OG auch 90 - und damit liege ich bei 180qm Nettofläche und die kann ich mir nicht leisten.
Zweites "Hä"?
Erstens, ist es nicht zwingend so, dass die Grundfläches des OG der Grundfläche des EG entsprechen muss (s. Erker).
Und zweitens - wie lasst Ihr Euch denn über's Ohr hauen? Willst Du ernsthaft die gleiche Kohle für 120m² Wohnfläche legen, wie für 135m²? Dem Bauträger würde ich aber was husten. Natürlich kann er für ein Satteldach nicht das gleiche Geld, wie für ein 2-Geschosser verlangen, nur weil die Bodenplatte gleich ist. Allein die Steine sind doch viel weniger. Weniger Fenster, einfacheres Dach.... das summiert sich. So eine DIN-Norm hat ja manchmal auch einen gewissen Sinn. Um die gleiche Wohnfläche zu erzielen, wird die Grundfläche bei Satteldach im EG größer. Normalerweise eben irgendwo in Näher der DIN-Norm. Um wie viel cm jetzt genau, muss er neu an Euer Budget anpassen. Aber sicher nicht 0!
Reluctance24.02.19 17:53
Zaba12 schrieb:
Schon verstanden.

... hab schon an mir selbst gezweifelt.
Zaba12 schrieb:

Bin mal auf die Ideen hier gespannt. Deine Zeichnungen sind aber schon mal ohne bewerten zu wollen, im EG schön offen.

Ist ja auch von dir zum Teil geklaut - etwas gedreht, gespiegelt und Möbel anders verteilt...
Zaba12 schrieb:
Aber ob der Esstisch und das Wohnzimmer so funktionieren bezweifle ich.

Fürchte auch. Vielleicht muss ich mir ein kleineres Sofa zulegen
kaho674 schrieb:
Erstes "Hä"?
Ist die Nettofläche mit Außenwänden oder ohne? Falls mit, haut es nicht hin. Ohne ist das die komischste Berechnungsgrundlage, die ich je gesehen habe.

Ohne. Mit Außenwänden handelt es sich um die Bruttofläche. Und das ist so ne recht normale Flächenberechnung, soweit ich das als Laie so einschätzen kann. Nachdem, was ich darüber bisher so gelesen habe, verhält es sich ungefähr so:
- Brutto ist die Gesamt-/Grundfläche inkl. Außenwände/Konstruktionsfläche
- Netto ist die Gesamt-/Grundfläche exkl. Außenwände/Konstruktionsfläche
- Wohnfläche ist die bewohnbare Fläche, wobei die Fläche, die eine geringere Höhe als einen Meter hat, nicht als Wohnfläche gilt. Ist die Höhe zwischen ein und zwei Metern hoch gilt die Fläche zu 50 Prozent als Wohnfläche...
kaho674 schrieb:
Zweites "Hä"?
Erstens, ist es nicht zwingend so, dass die Grundfläches des OG der Grundfläche des EG entsprechen muss (s. Erker).

Nö, ist nicht zwingend so. Hat auch niemand gesagt.
kaho674 schrieb:
Und zweitens - wie lasst Ihr Euch denn über's Ohr hauen? Willst Du ernsthaft die gleiche Kohle für 120m² Wohnfläche legen, wie für 135m²? Dem Bauträger würde ich aber was husten. Natürlich kann er für ein Satteldach nicht das gleiche Geld, wie für ein 2-Geschosser verlangen, nur weil die Bodenplatte gleich ist. Allein die Steine sind doch viel weniger. Weniger Fenster, einfacheres Dach.... das summiert sich. So eine DIN-Norm hat ja manchmal auch einen gewissen Sinn. Um die gleiche Wohnfläche zu erzielen, wird die Grundfläche bei Satteldach im EG größer. Normalerweise eben irgendwo in Näher der DIN-Norm. Um wie viel cm jetzt genau, muss er neu an Euer Budget anpassen. Aber sicher nicht 0!

Ja, das ist die Frage, ob er das so machen kann, oder nicht... Wenn ich für 135 WNFL unterschrieben habe, habe ich eben für 135 WNFL unterschrieben. Jetzt kann ich mich nur darüber streiten, wer die Abkürzung "WNFL" korrekt interpretiert.
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