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ᐅ Kaufen oder lassen?


Erstellt am: 18.01.19 11:30

dobbelhaus18.01.19 14:10
So nun habe ich es den Usern einfacher gemacht und einen Ausschnitt vom Bebauungsplan mit Grundstück und Angaben über Bauvorschriften hochgeladen sowie eine von mir kalkulierte Musterberechnung, mit der Hoffnung, dass so korrekt verstanden und ausgeführt ist.
Escroda18.01.19 14:21
Super. Damit kann man arbeiten.
Das sieht doch alles sehr gut aus. Da, wo Du ein Fragezeichen ins Formular eingetragen hast, gehört 0,6 hin.
dobbelhaus18.01.19 14:27
Escroda schrieb:
Super. Damit kann man arbeiten.
Das sieht doch alles sehr gut aus. Da, wo Du ein Fragezeichen ins Formular eingetragen hast, gehört 0,6 hin.

Vielen lieben Dank! Das hilft mir sehr, es ist nämlich so, dass ich das Grundstück bis Montag reserviert habe und mich bis dahin entscheiden muss, ob ich es kaufen möchte. Nach meinem Go, wird verbindlich Notar beauftragt.
Mein Architekt den ich auch persönlich kenne, kommt aber erst mitte nächster Woche aus dem Urlaub, also ihn konnte ich nicht befragen wegen dieser Grundflächenzahl Geschichte.
Escroda19.01.19 08:43
Ich habe jetzt nicht deine Angaben im Formular auf Plausibilität geprüft. Aber dein anderer Thread offenbart, dass hier einige nicht sofort ersichtliche Faktoren die Grundflächenzahl beeinflussen. Eine Garage im Vorgarten ist laut Bebauungsplan nicht erlaubt, sie muss also neben das Haus, hat somit eine lange Zufahrt und raubt dem Wohnhaus überbaubare Fläche. Bei einer Doppelgarage (6m) blieben für das Haus keine 15m mehr, da das Baufenster anscheinend nur 19,50m breit ist. Oder die Garage kommt auf die Südseite, was die Zufahrt nochmals verlängert. Ohne Lageplan alles schwer zu übersehen.
dobbelhaus19.01.19 09:21
Escroda schrieb:
Ich habe jetzt nicht deine Angaben im Formular auf Plausibilität geprüft. Aber dein anderer Thread offenbart, dass hier einige nicht sofort ersichtliche Faktoren die Grundflächenzahl beeinflussen. Eine Garage im Vorgarten ist laut Bebauungsplan nicht erlaubt, sie muss also neben das Haus, hat somit eine lange Zufahrt und raubt dem Wohnhaus überbaubare Fläche. Bei einer Doppelgarage (6m) blieben für das Haus keine 15m mehr, da das Baufenster anscheinend nur 19,50m breit ist. Oder die Garage kommt auf die Südseite, was die Zufahrt nochmals verlängert. Ohne Lageplan alles schwer zu übersehen.


Das ist schon bitter für mich 🙁
Ich möchte die Garagen rechts neben Wendehammer haben, geht anscheinend nicht wegen fehlender Abstandsfläche. Ich dachte dann vor der Strasse also direkt am Haus, dann hätte ich die erforderlichen 3m zur Strasse..
Wenn man aber diese Fläche als Vorgarten bezeichnen sollte, hätte ich ein Problem.

Ich lade ein Bild hoch und habe die beiden Stellen für Garagen gelb markiert und das Haus rot.

Wenn es so nicht gehen soll, wie denn sonst? Man baut doch nicht eine Garage direkt auf Südgarten vor seiner Terrasse?
Auf Nordseite mit einer so langen Zufahrt direkt an Nachbarsgrenze sollte auch nicht vom Planer gewünscht sein.

Lageplan eines Baugrundstücks mit farbcodierten Grundrissen und Strukturen.
Escroda19.01.19 13:05
dobbelhaus schrieb:
geht anscheinend nicht wegen fehlender Abstandsfläche.
Die Garage wirft keine Abstandsfläche, sofern sie nicht höher als 3m und nicht länger als 9m ist. Aber der Bebauungsplan schließt beide Positionierungen m.E. aus. Durch die besondere Grundstückssituation halte ich die erste Variante, im Gegensatz zur zweiten, für nicht ganz ausgeschlossen, da dieses Grundstück im Vergleich zu den übrigen Baugrundstücken durch den Absatz 4.1 der textlichen Festsetzungen besonders benachteiligt wird. Da sehe ich Dich aber vom Wohlwollen der Genehmigungsbehörde abhängig, weil dein Wunsch IMHO juristisch nicht durchsetzbar ist.
dobbelhaus schrieb:
Wenn es so nicht gehen soll, wie denn sonst?
Da musst Du wohl den Stadtplaner fragen, der den Bebauungsplan verbrochen hat. Mir leuchtet auch nicht ein, warum man 9m Abstand halten muss. Aber die Fachleute haben das studiert und haben bestimmt eine Begründung. Nützt Dir aber alles nichts, da der Bebauungsplan jetzt rechtskräftig ist und vermutlich niemand eine Änderung veranlassen wird.
Also geh' Montag vor der Kaufzusage zum Planungsamt und lasse Dir schriftlich geben, dass die Garage außerhalb des Baufensters genehmigungsfähig ist. Oder Du kannst zur Not auf die Garage verzichten, denn Stellplätze sind überall erlaubt (Flächenbegrenzung beachten).
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