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ᐅ Abrissverfügung gegen sich selbst erwirken?


Erstellt am: 14.07.17 09:27

KingSong16.07.17 12:13
Doch es ist tatsächlich so, es sind keine Lasten im Grundbuch enthalten. Aber eine eindeutige Bezeichnung der Flurnummern mit den darauf errichteten Gebäuden. Der Anwalt hat alles von mir bekommen, sogar Notar Verträge bis 1920.

Ein geduldeter Überbau berechtigt sicher nicht zu einem Neubau, aber wenn der Stadl erhalten bleibt ist der Ausbau desselben kein Problem. Die Frage ist noch wie viel vom Ursprung erhalten bleiben muss.

Und selbst wenn das nicht geht, ich darf auf jeden Fall abreißen, auch den Schuppen auf dem Nachbar Grundstück.
bon198016.07.17 12:29
In Bayern gibt es kein Baulastverzeichnis, es muss alles im Grundbuch stehen.
kaho67416.07.17 12:52
Ich würde auch nicht denken, dass Du das Land des Nachbarn bebauen kannst. Ein Ausbau des Schuppens halte ich für Quark, wenn daneben ein moderner Neubau entstehen soll. Wer will sowas?
Was ich mir aber vorstellen könnte, dass der Anwalt eine Randbebauung oder zumindest einen geringeren Abstand zur Grenze durchsetzen könnte - eventuell. Wenn nicht, auch nicht überdramatisch. Kleine Häuser sind auch hübsch.
KingSong16.07.17 13:09
Wer redet denn von einem "modernen" Neubau? Ein schöner Neubau mit direkt angebautem und schön renoviertem Stadl ist doch ein architektonisches Highlight! Sonst würde doch kein Mensch ein altes Bauerhaus renovieren sondern alle nur neu bauen wollen. Da wären dann sogar noch Fördermittel vom Staat drin.

Aber vielleicht bekomme ich ja durch den so aufgebauten Druck den Nachbarn dazu einfach meine Seite zu kaufen. Dann wären alle glücklich.
kaho67416.07.17 13:19
KingSong schrieb:
Wer redet denn von einem "modernen" Neubau? Ein schöner Neubau mit direkt angebautem und schön renoviertem Stadl ist doch ein architektonisches Highlight!
Echt jetzt? 🤨
Na, den Kopf für das neue Haus brauchst Du Dir sowieso nicht zu zerbrechen, denk ich.
Payday18.07.17 19:47
kann der stadl nicht "einfach so zusammenfallen" ?! wenn er akuteinsturzgefährdet ist, könnte er doch jederzeit zusammenfallen ?!
neubaugrundbuchanwaltausbau