Folgende Situation, wir besitzen noch ein Grundstück auf dem ein akut einsturzgefährdetes 500 Jahre altes Jura-Haus mit angebautem Stadl steht. Es besteht kein Denkmalschutz. Es ist seit 20 Jahren unbewohnt. Das Grundstück wurde vor 20 Jahren geteilt und die Trennung verläuft mitten durch den Stadl. Jetzt wollen wir unsere Hälfte (der erschlossene Teil auf dem das Haus steht) gerne verkaufen. Käufer gebe es genug aber der Besitzer der anderen Hälfte will nicht verkaufen und will auch einem Abriss des Stadl nicht zustimmen.
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
Ein Teilabriss kommt nicht in Frage da hierfür ein Bauantrag für den Stadl nötig wäre welcher aus Sicht der Statik unmöglich ist.
Somit verhindert die Sturheit des Nachbarn jegliche Nutzung des Grundstücks. Das Wohnhaus auf unserer Seite liegt ca. 1m von der öffentlichen Straße entfernt. Als letzte Notlösung ziehe ich jetzt eine Abrissverfügung gegen mich selbst in Betracht wegen Gefahr für Leib und Leben da daß Haus und der Stadl jederzeit einstürzen können. Somit wäre der Weg für einen Verkauf frei.
- Wie schwer ist es solch eine Verfügung zu erwirken?
- Kann ich als Eigentümer solch eine Verfügung überhaupt anstoßen?
- Wie gehe ich am besten vor?
greetz
Doch es ist tatsächlich so, es sind keine Lasten im Grundbuch enthalten. Aber eine eindeutige Bezeichnung der Flurnummern mit den darauf errichteten Gebäuden. Der Anwalt hat alles von mir bekommen, sogar Notar Verträge bis 1920.
Ein geduldeter Überbau berechtigt sicher nicht zu einem Neubau, aber wenn der Stadl erhalten bleibt ist der Ausbau desselben kein Problem. Die Frage ist noch wie viel vom Ursprung erhalten bleiben muss.
Und selbst wenn das nicht geht, ich darf auf jeden Fall abreißen, auch den Schuppen auf dem Nachbar Grundstück.
Ein geduldeter Überbau berechtigt sicher nicht zu einem Neubau, aber wenn der Stadl erhalten bleibt ist der Ausbau desselben kein Problem. Die Frage ist noch wie viel vom Ursprung erhalten bleiben muss.
Und selbst wenn das nicht geht, ich darf auf jeden Fall abreißen, auch den Schuppen auf dem Nachbar Grundstück.
Ich würde auch nicht denken, dass Du das Land des Nachbarn bebauen kannst. Ein Ausbau des Schuppens halte ich für Quark, wenn daneben ein moderner Neubau entstehen soll. Wer will sowas?
Was ich mir aber vorstellen könnte, dass der Anwalt eine Randbebauung oder zumindest einen geringeren Abstand zur Grenze durchsetzen könnte - eventuell. Wenn nicht, auch nicht überdramatisch. Kleine Häuser sind auch hübsch.
Was ich mir aber vorstellen könnte, dass der Anwalt eine Randbebauung oder zumindest einen geringeren Abstand zur Grenze durchsetzen könnte - eventuell. Wenn nicht, auch nicht überdramatisch. Kleine Häuser sind auch hübsch.
Wer redet denn von einem "modernen" Neubau? Ein schöner Neubau mit direkt angebautem und schön renoviertem Stadl ist doch ein architektonisches Highlight! Sonst würde doch kein Mensch ein altes Bauerhaus renovieren sondern alle nur neu bauen wollen. Da wären dann sogar noch Fördermittel vom Staat drin.
Aber vielleicht bekomme ich ja durch den so aufgebauten Druck den Nachbarn dazu einfach meine Seite zu kaufen. Dann wären alle glücklich.
Aber vielleicht bekomme ich ja durch den so aufgebauten Druck den Nachbarn dazu einfach meine Seite zu kaufen. Dann wären alle glücklich.
KingSong schrieb:
Wer redet denn von einem "modernen" Neubau? Ein schöner Neubau mit direkt angebautem und schön renoviertem Stadl ist doch ein architektonisches Highlight!Echt jetzt? 🤨 Na, den Kopf für das neue Haus brauchst Du Dir sowieso nicht zu zerbrechen, denk ich.
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