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ᐅ benötige Hilfe zum Grundstückskauf


Erstellt am: 10.05.17 20:45

11ant11.05.17 16:05
Andrea3004 schrieb:
Ich würde sagen, eher mittelmäßig bis gefährliches Halbwissen 😀

Ich meinte z.B. ob Du erkennst, was da auf dem Grundstück der "Rahmen" für Dein Haus ist, wieviele qm und Geschosse es haben darf etc.
Andrea3004 schrieb:

Ich weiß nicht wie ich den Bebauungsplan scharf und leserlich bekomme, dass ich den hier einstellen kann.
Ich schau mal, dass ich das hinbekomme...

Als Smartphone-Screenshot wohl gar nicht besser. Links sind hier nicht erwünscht. Also sagst du am besten die Gemeinde und die Nummer des Bebauungsplanes.

Was in der Legende die rot / gelb / grünen Grundstücke etc. bedeuten, kannst du auch textlich beantworten.
Andrea300411.05.17 16:25
Also kommt es theoretisch bei "unserem" Grundstück Nr 14 auf die Bebauung von Grundstück Nr 15 an?

Stadtvilla ist generell nicht erlaubt. Lediglich Satteldach und 2 Geschossig.

Hab nochmal Bilder im Anhang. Hoffe darauf kann man mehr erkennen.
Es ist dann quasi das 4. Grundstück von unten auf der rechten Seite. Der Teil, der als Leitungsrecht markiert ist komplett unserem Grundstück zugeteilt worden.

Lageplan zeigt Grundstücksaufteilung, Bauflächen und Wassergrenze am rechten Rand


Planzeichenerlaeuterung mit Legende und Bauzeichen zur Festsetzung gemäß BauGB und BauNVO


Technische Bau- und Bestandsdarstellungen mit Hinweisen und Festsetzungen


Seite einer Gestaltungsatzung mit Vorgaben zu Außenwandflächen und Dachformen (Dachneigung).


Dokumentseite mit Hinweisen zur Dacheindeckung und Vorschriften
Andrea300411.05.17 16:28
Die Farbe bedeuten lediglich, wer das Grundstück vermarktet. Haben sonst keine Relevanz.
RobsonMKK11.05.17 16:29
Andrea3004 schrieb:
Stadtvilla ist generell nicht erlaubt.
Eine Stadtvilla geht auch mit Satteldach und war vermutlich nur als Beispiel für 2 Vollgeschosse gewählt.
11ant11.05.17 17:41
Andrea3004 schrieb:
Also kommt es theoretisch bei "unserem" Grundstück Nr 14 auf die Bebauung von Grundstück Nr 15 an?

Stadtvilla ist generell nicht erlaubt. Lediglich Satteldach und 2 Geschossig.

Schatten von Nr. 15 fällt wohl weitgehend in der Abstandsfläche bis zur Straße, und von der Garage von Nr. 16 auf Deine Leitungsrecht-Fläche.

Meines Erachtens ist das ein Sahnegrundstück, in Coesfeld auch auf ganz nettem Wertniveau.

Einen Stadtvilla-Ausschluß lese ich nicht. Lediglich die Vorgabe der Verklinkerung in rot wäre nicht so ganz mein Traum, aber: wer das nicht mag, der darf gar nicht ins Münsterland ziehen.

Der Bebauungsplan ist fair, selbst wenn Ihr die Grundflächenzahl auch mit Garage nicht voll ausschöpfen werdet. Aber zwei Vollgeschosse (und bis zu 40° DN ermöglichen ja quasi zweieinhalb) werden gewiß nicht zu eng.
Escroda11.05.17 19:39
11ant schrieb:
Meines Erachtens ist das ein Sahnegrundstück
Ganz meine Meinung. Im Osten unverbaubar, im Süden die höchstens 3m hohe Nachbargarage als Sichtschutz und das Nachbarhaus in mindestens 13m Abstand bei traufseitiger Ausrichtung, im Westen erst am späten Abend ein Schatten vom Nachbarhaus = Sonne den ganzen Tag, dazu freistehend + Sackgasse; da kann man das Leitungsrecht und die private Erschließung gut in Kauf nehmen.
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