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ᐅ Problematischer Bebauungsplan


Erstellt am: 05.10.16 15:07

IGLO8605.10.16 15:07
Hi,
Wir haben folgendes Problem. Ich und meine Frau würden gerne zurück in mein Heimatdorf ziehen und dort ein Einfamilienhaus auf einem geeigneten Grundstück bauen.
Wir bräuchten 1 Elternschlafzimmer, 2 Kinderzimmer, 1 Büro was im Notfall als Kinderzimmer eingesetzt werden kann, eine offene Wohnküche in einem Raum mit Ess- und Wohnbereich (Hat unsere Wohnung und wir lieben es so), Keller wegen Haustechnik und Lager, Gäste-Dusch-WC und Familienbad.
Es gibt ein Neubaugebiet aber dort sind die Preise geradezu explodiert, die Grundstücke sind mit im Schnitt 400qm für unseren Geschmack zu klein so dass jeder dem Nachbarn auf den Teller sehen kann und wurden verlost unter den Interessenten. Dafür gibt es aber einen lockeren Bebauungsplan der fast alle Wohnformen zulässt (Sattel-, Pult-, Zeltdach, Stadtvilla, kein vorgeschriebener Kniestock). Ich habe ein paar wenige Baulücken am Rand des Baugebietes gefunden und ein optimales mit 23x30=690qm und Süd-West-Ausrichtung. Hier greift aber der über 30 Jahre alte Bebauungsplan der folgende baugestalterische Festsetzungen enthält.
- WA I
- Grundflächenzahl 0,4
- Geschossflächenzahl 0,5
- 35°-48°
- ED
- Drempel (Kniestöcke) von mehr als 0,80m Höhe - gemessen in Verlängerung der Außenseiten der Umfassungswände zwischen Oberkante Rohbetondecke über dem Erdgeschoss und der Oberkante Sparren - sind unzulässig
- Die Sockelhöhen (OK Erdgeschossfußboden) neu zu errichtender Gebäude dürfen im Mittel nicht mehr als 0,80m über Oberkante Verkehrsfläche liegen. Für den Ausbau der Verkehrsflächen sind die im Bebauungsplan eingetragenen Höhen maßgebend
- Die im Plan angegebene Dachneigung ist mir einer Toleranz +-5°, soweit Toleranzbereich nicht bereits angegeben ist, einzuhalten
- Von den Festsetzungen über die Dachneigung sind untergeordnete Nebenanlagen und Bauwich-Garagen ausgenommen.

Für mich liest sich dieser so als ob man kaum gestalterische Freiheiten hätte. Am meisten stört mich der Kniestock von 0,8m. Ich brauch nicht zwingend Stadtvilla und habe nichts gegen ein Satteldach aber wenn dann mit mindestens 1,30m Kniestock. Ich hatte früher in meinem Kinderzimmer das Bett unter einer Schrägen und mir Regelmäßig den Kopf gestoßen. Meine erste Wohnung war auch Dachgeschoss und es war extrem schwer Möbel zu bekommen da fast jede Ecke Schrägen hatte. Dazu die Hitze im Sommer. Die Einzige Möglichkeit die ich hier sehe ist folgende:
- 0,5m dicke Drempelwände einbauen um 1,30m Kniestock (bei 45°) zu erreichen. Dabei würden zwar bei 8x8 Haus 8qm Wohnfläche wegfallen aber wenigstens keine Toten Ecken.
- Zwerchgiebel einplanen (Finde keine Informationen ob diese Flachdach haben dürfen)
- Elternbereich unten aus Schlafzimmer, Ankleide und Dusch-WC, 1 Stock komplett für Kinder planen

Dürfte ich eigentlich auch ein versetztes Sattel oder ein Pultdach haben?

Dürfte ich eigentlich Flachdachanbauten haben? Mein Onkel hatte auch sehr strenge Baurichtlinien und löste diese in dem er ein Haus 8x8mit Satteldach 45° baute aber westlich einen 3x4m Flachdacherker als Küche und südlich einen 3x5m Flachdacherker als zusätzlichen Wohnraum hinzufügte. Würde mein Bebauungsplan auch so was zulassen?
Hat jemand einen vergleichbaren Bebauungsplan und diesen geschickt genutzt?
ypg05.10.16 16:35
In Kürze: für mich liest es sich, dass fast alles erlaubt ist - nur eben der Drempel und die Eingeschossigkeit eingehalten werden muss - Satteldach lässt grüßen
ED, was soll das sein? Da steh ich auf dem Schlauch...
Wenn Dir der Niedrige Drempel nicht zusagt wegen der Innenräume, baust Du halt im EG größer und mauerst einen hohen Kalksandstein ab. Den Raum dahinter kannst Du dann (später) mit Einbauschränken versehen.

Eine Garage ist eine untergeordnete Nebenanlage, insofern auch Flachdach erlaubt.

Architekten holen das Beste für Dich aus einem Bebauungsplan heraus.



Grüsse
lastdrop05.10.16 16:59
ypg schrieb:
In Kürze: für mich liest es sich, dass fast alles erlaubt ist -
ypg schrieb:

Architekten holen das Beste für Dich aus einem Bebauungsplan heraus.

Jau, hätte ich jetzt auch gesagt. Habt Ihr schon mit einem Architekten gesprochen?
jaeger05.10.16 19:08
ypg schrieb:
ED, was soll das sein? Da steh ich auf dem Schlauch...
ED bedeutet: offene Bauweise, nur Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig
ypg05.10.16 20:19
jaeger schrieb:
ED bedeutet: offene Bauweise, nur Einzelhäuser oder Doppelhäuser zulässig

Danke, E für Einzel, D für Doppel...
Ich kenne das nur ausgeschrieben.


Grüsse
DNL05.10.16 21:48
Bezüglich der anderen Fragen hilft ein Gespräch mit dem Bauamt.
Unser Bebauungsplan ist ähnlich und wir werden ein versetztes Pultdach bauen.
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