Stimmt. Die durchgehenden 2,29m fallen weg. Die zweite Lösung müsste aber machbar sein, solange die Hälfte des Raumes im 2/3 Bereich liegt wo es min. 2,30 ist und bis zur Dachspitze ansteigt.
„Vollgeschosse sind Geschosse, die mit der Oberkante der Rohdecke im Mittel mehr als 1,40 m über die Straßenhöhe oder im Mittel mehr als 2 m über die Geländeoberfläche hinausragen (oberirdische Geschosse) und eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Die beiden obersten Geschosse sind nur dann...