was geht mit "landwirtschaftlicher Fläche" im "Innenbereich"

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A

altoderneu

Hallo zusammen!

ich habe ein Objekt gefunden, dass mit geringen An- und Umbauten für meinen Bedarf optimal wäre ...

einziges Problem:
das Grundstück liegt zwar im "Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch)", ist im Flächennutzungsplan aber als "landwirtschaftliche Fläche" ausgewiesen.

Umfeld:
auf der einen Seite "Dorfgebiet (MD)", max. 2 Vollgeschosse, Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 0,8
auf der gegenüberliegenden Seite ohne Bebauungsplan, ebenfalls Wohnhäuser
auf der dritten Seite ebenfalls ein Wohnhaus
(und somit auf drei Seiten vom "Mischgebiet"/"Dorfgebiet" umgeben)

das auf der vierten Seite angrenzende Grundstück ist ebenfalls "landwirtschaftliche Fläche" - und mit einem Schuppen bebaut

das Objekt meiner Kaufbegierde ist eine 350 qm große Parzelle, die mit einem ca. 100 qm großen Gebäude aus unverputzten Porenbetonsteinen bebaut ist

mittelgroßes Tor - Einfahrt mit Pkw/Kleintraktoren/usw. möglich - nicht aber mit "richtigen" landwirtschaftlichen Maschinen

mein Vorhaben:
ich würde ca. 2/3 des Gebäudes als (private) Garage und Lagefläche nutzen
und ca. 1/3 = 30 bis 40 qm abtrennen und mir als Ferienwohnung zur sporadischen Eigennutzung wohnlich einrichten
(Fenster und eine Terrassentür wären schon vorhanden --> nur Innenausbau und ggfs. Wasser-/Abwasseranschluss erforderlich)
+ Anbau einer Terrasse unter dem schon vorhandenen Dachüberstand

mir ist klar, dass nur eine offizielle Bauvoranfrage halbwegs Klarheit bringt ...

wie ist aber Eure Einschätzung, ob eine entsprechende Nutzungsänderung Chancen auf Genehmigung hat?




Kartenabbildung eines Stadtplans mit farbigen Parzellen (rosa, gelb) und roten Linien.
 
A

altoderneu

... Geht es informativer?
Die (m.E. relevanten) Informationen stehen doch im Text.
Welche zur Einschätzung der Lage wesentliche Info fehlt?

--> der Auszug aus dem Plan soll nur verdeutlichen, wie die Parzelle vom Dorfgebiet "umzingelt" ist - und auf der unteren Seite durch Bestandsbebauung des Nachbargrundstücks von der tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Fläche abgetrennt ist
 
G

Grundaus

gibt´s Wasser und Strom?. Soweit ich weiß macht es keinen Unterschied ob Wohn oder Ferienhaus, zumindest nicht innerhalb vom Dorf. Es wäre ja ein Umbau und kein Neubau. Bei uns gibt es derzeit massiv Probleme mit Recht auf Viehhaltung, das obwohl seit Jahr(zehnten) nicht mehr genutzt, eine Bebauung verhindert.
 
A

altoderneu

gibt´s Wasser und Strom?
Strom: ja
(irgendwie muss die vorhandene Photovoltaik auf dem Dach ja einspeisen!)

Wasser: muss ich noch klären
(aber die nächste Leitung kann nicht allzu weit weg sein)

Nur BEVOR ich beim Wasserwerk anfrage will ich klären, ob solche Nutzungsänderungen GENERELL denkbar sind?
 
Zuletzt aktualisiert 03.12.2025
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