Genehmigung für Abriss: Wer kümmert sich um Formalien?

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L

LauBiFFM

Hallo,

Nachdem ich euch schon bezüglich zweier Bestandsobjekte um eure Meinung gebeten habe, haben wir jetzt tatsächlich ein Grundstück (mit Abrissobjekt) im Westen Frankfurts so gut wie sicher.
Hier müsste also im ersten Schritt das Bestandsgebäude herunter, danach würden wir uns Angebote von Baufirmen oder ggf. Architekten einholen.

Ich habe jetzt herausgefunden, dass Abrisse größer 300 Kubikmeter (wäre hier definitv der Fall) in Hessen genehmigungspflichtig sind und auch die genauen Anforderungen (Unterlagen) der Stadt Frankfurt dazu gelesen. Das ist doch schon reltiv kompliziert und umfangreich...
Deshalb jetzt meine Frage: Wer stellt denn im Allgemeinen diese Unterlagen zusammen und reicht den Antrag auf Abrissgenehmigung ein? Kann das das beauftragte Abrissunternehmen machen? Muss ich das selber machen? Oder braucht man ggf. auch hier schon (wie später für die Baugenehmigung) einen Architekten?

Viele Grüße
Laura
 
11ant

11ant

Ich denke, darum kümmertest am geschicktesten Du selbst Dich. Einen Architekten brauchst Du dazu nicht, wohl aber in manchen Städten einen Nachweis der nicht mehr bestehenden Eignung für ein menschenwürdiges Bewohnen, um den Wohnraum als solchen zweckzuentwidmen.
Hier müsste also im ersten Schritt das Bestandsgebäude herunter, danach würden wir uns Angebote von Baufirmen oder ggf. Architekten einholen.
Mein erster Schritt wäre die Klärung der Verwendbarkeit z.B. des Bestandskellers für das geplante Gebäude.

"Es ist nicht schön und es gehört mir, also bestimme allein ich, daß es weg muß und darf" ist eine Milchmädchenrechnung, und zudem oftmals auch unklug.
 
H

haydee

Bei uns (Bayern) hat der Architekt einen Abrissantrag eingereicht. Das Bauamt wollte einen Plan in dem genau eingezeichnet war was abgerissen wurde und noch ein paar Formulare und Berechnungen.
 
L

LauBiFFM

Der Bestand ist kein Wohnhaus, sondern ein eine eingeschossige ca. 200 Quadratmeter große "Halle" (ohne Keller) aka Ladengeschäft im Wohngebiet. Ich glaube, dass lässt sich nicht sinnvoll als Wohnhaus recyclen.
Allenfalls die Pflasterung der Einfahrt oder so, falls die die Bauarbeiten überlebt...
 
11ant

11ant

Der Bestand ist kein Wohnhaus, sondern ein eine eingeschossige ca. 200 Quadratmeter große "Halle" (ohne Keller) aka Ladengeschäft im Wohngebiet.
Dann ist ein Abriss also auch keine "Zweckentfremdung von Wohnraum", und sollte im Prinzip eine Formsache sein: 1. eine kleine Gebühr für den Bescheid an Dich zu verdienen, 2. in den Bescheid Auflagen bzw. eine Belehrung hinein schreiben zu können, daß der Bauschutt nicht in den gelben Sack gehört ;-) und 3. den Katasterplan zu updaten, in welchen Umrissen da eine Bebauung wegkommt. Da sehe ich keine Fragen auf Dich zukommen, deren Beantwortung eine Laiin beim Ausfüllen des Antrages überfordern könnte. Die werden sich einfach auf Wiedervolage tun wollen, wann sie einen Beleg für die ordnungsgemäße Schuttentsorgung von Dir in ihrem Briefkasten erwarten dürfen. Die Sachbearbeiter werden nur Minuten brauchen, um beruhigt festzustellen, daß hier kein Hochhaus gesprengt werden muß.
Ich glaube, dass lässt sich nicht sinnvoll als Wohnhaus recyclen.
Ich dachte da auch eher an ein Wohnhaus, in dessen Keller alle Anschlüsse schon liegen und der als Abstellraum allermeist gut genug ist, worin ihn ein neuer nur wenig übertrumpfen könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 16.08.2025
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