Rechnung prüfen, ob sie ansonsten korrekt ist. Dann monieren, daß sie nicht korrekt sei und die USt versehentlich addiert statt nur ausgewiesen sei. Alsdann fristgerecht zahlen, gekürzt um einen Einbehalt von zehn Prozent zur Sicherung des zügigen Erhalts der korrigierten Rechnung, und dies bei der Reklamation bereits erläutern. Ab Eingang der korrigierten Rechnung sähe ich dann die Frist für die Zahlung des Einbehaltes laufen. Skonto nicht vergessen, soweit vereinbart ;-)Was kann ich tun?