Auch für Angebote und Kostenvoranschläge gilt die Bruttopreisauszeichnungspflicht gegenüber Privatkunden.Lass mich raten, du hast kein schriftliches Angebot oder irgendwas was was er unterschrieben hat?
Das hilft dem Gala-Mann ja nicht, der kann auch einen Kopfstand machen - vorausgesetzt die Preise sind wie im Eingangsthread geschrieben auch dokumentiert. Wichtig ist es aus meiner Sicht immer fair zu bleiben - was durchaus bedeuten kann, dass man nicht auf die rechtlich gesicherte Maximalposition bestehen muss. Über die Beziehung zum Garten-Landschaftsbauer, den Verlauf der Gespräche und die Qualität der Arbeit kann ich nichts sagen und habe daher auch keinen weiteren Rat.kann mir aber schwer vorstellen dass dein Gala-Mann das so hinnehmen wird.
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