Traufhöhe bei einem Dreigiebelhaus (Erker/Ausbau,...)

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P

pat2019

Guten Abend zusammen,

wir planen ein Haus mit Satteldach und drittem Giebel und haben eine Verständisfrage bezüglich der Traufhöhe.

Im Bebauungsplan gibt es folgende Festlegung:
"Die maximal zulässige Traufhöhe (traufseitiger Schnittpunkt der Außenkante des Umfassungsmauerwerkes mit der Oberkante der Dacheindeckung) darf maximal 6,25m über der Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens liegen. Untergeordnete Gebäuderücksprünge werden von der Festsetzung zur Traufhöhe nicht berührt."

Wie wird die Traufhöhe für den dritten Giebel bestimmt? Nach unserem Verständnis wäre es die Linie (1).
Ist das korrekt? Oder wird die Traufhöhe des Giebels mit Linie (2) gemessen (Der Bebauungsplan spricht ja vom traufseitigen Schnittpunkt)?

traufhoehe-bei-einem-dreigiebelhaus-erkerausbau-415517-1.jpg


Schönen Abend!
 
11ant

11ant

Auch das abgeschnittene Bild läßt noch die Vermutung zu, eine Beschränkung dieses "Dachaufbaues" auf ein Drittel der Länge dieser Seite sei eingehalten worden, und man könne das Zwerchhaus insoweit als untergeordnet gelten lassen - mit der Konsequenz, daß die Einhaltung der max. Traufhöhe durch das "Hauptdach" genüge.
 
P

pat2019

Auch das abgeschnittene Bild läßt noch die Vermutung zu, eine Beschränkung dieses "Dachaufbaues" auf ein Drittel der Länge dieser Seite sei eingehalten worden, und man könne das Zwerchhaus insoweit als untergeordnet gelten lassen - mit der Konsequenz, daß die Einhaltung der max. Traufhöhe durch das "Hauptdach" genüge.
Danke für den Hinweis zum untergeordneten Bauteil.
Falls der Erker nicht als untergeordnetes Bauteil angesehen wird, wie würde dann die Traufhöhe gemessen werden?
 
E

Escroda

Nach unserem Verständnis wäre es die Linie (1).
Richtig verstanden. Wobei dem korinthenkackenden Vermesser das obere Linienende zu ungenau gezeichnet ist. Um Missverständnisse zu vermeiden:

traufhoehe-bei-einem-dreigiebelhaus-erkerausbau-415545-1.png


eine Beschränkung dieses "Dachaufbaues" auf ein Drittel der Länge dieser Seite sei eingehalten worden, und man könne das Zwerchhaus insoweit als untergeordnet gelten lassen
Das habe ich schon öfters gelesen, aber einen Beleg dafür bisher nicht gefunden. In NRW jedenfalls gibt es diese Drittelregelung nicht und ein Zwerchhaus ist hier niemals untergeordnet.
 
11ant

11ant

Das habe ich schon öfters gelesen, aber einen Beleg dafür bisher nicht gefunden. In NRW jedenfalls gibt es diese Drittelregelung nicht und ein Zwerchhaus ist hier niemals untergeordnet.
Dann erscheint mir allerdings unlogisch, daß Du für "1" votierst, denn dann müßte doch eher
Knapp über da wo im Bild seine Regenrinnen eingezeichnet sind.
(für den dritten Giebel) zählen (?)
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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