Traufhöhe bei einem Dreigiebelhaus (Erker/Ausbau,...)

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Traufhöhe bei einem Dreigiebelhaus (Erker/Ausbau,...)
>> Zum 1. Beitrag <<

E

Escroda

Dann erscheint mir allerdings unlogisch
Ich glaube, wir meinen das gleiche, sprechen aber nicht die gleiche Sprache. "Knapp über da" kommt im Geodätischen nicht vor, daher noch ein Visualisierungsversuch:

traufhoehe-bei-einem-dreigiebelhaus-erkerausbau-415782-1.png

Oberkante Fertigfußboden = Oberkante fertiger Fußboden

Da das Zwerchhaus nicht untergeordnet ist, müssen sowohl Traufe Haupthaus als auch Traufe Zwerchhaus unter den 6.25m bleiben.
Und um einem weiteren Missverständnis vorzubeugen, bezog sich mein Satz
In NRW jedenfalls gibt es diese Drittelregelung nicht
nur auf Zwerchhäuser. Für die im Bebauungsplan erwähnten
Untergeordnete Gebäuderücksprünge werden von der Festsetzung zur Traufhöhe nicht berührt.
könnte zur Beurteilung der Unterordnung die Drittelregelung aus §6, Satz 1, 2.a) Bauordnung NRW in Betracht gezogen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 29.06.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42590 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Traufhöhe bei einem Dreigiebelhaus (Erker/Ausbau,...)
Nr.ErgebnisBeiträge
1Oberkante Fertigfußboden und Strassenausbauhöhe: schlecht geplant? 21
2Optimale Höhe Fertigfußboden zur Oberkante Straße, 75
3Bodenplatte auf Oberkante bzw. Unterkante? Wer hat Erfahrungen? 10
4Mehrkosten Zwerchhaus / Giebel oder Friesengiebel 10
5Unterschied Gaube Zwerchgiebel Zwerchhaus - Unklarer Bebauungsplan 16

Oben