Tilgungssatzwechsel Verständnisfrage - Wer hat Erfahrungen?

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U

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Hallo, ich hätte eine Verständnisfrage.
Wir haben im Vertrag eine Anfangstilgung von 2,78% stehen.
Ein 2maliger Tilgungssatzwechsel ist bis max. 4% erlaubt.
Nun ist es doch so, dass der Tilgungsanteil mit der Zeit automatisch zunimmt und der Zinsanteil abnimmt. Dadurch erhöht sich doch auch dieser Prozentsatz auf 2,78%+X und nach ein paar Jahren hat der Tilgungssatz die 4% erreicht, so dass ich den Tilgungssatzwechsel gar nicht mehr nutzen kann oder verstehe ich das falsch?
 
C

Caspar2020

Maßgeblich ist die Kombination von anfänglicher Tilgung und Zins für die monatliche Rate.

Wenn du dann einen tilgungssatz auf 4% willst; wird quasi die monatliche Rate dementsprechend erhöht wie es die anfängliche tilgungs/Zins Verhältnis mit 4% ergeben hätte.

Das tatsächliche Verhältnis von Zins zu Tilgung zu dem Zeitpunkt ist da nicht relevant
 
T

toxicmolotof

so dass ich den Tilgungssatzwechsel gar nicht mehr nutzen kann oder verstehe ich das falsch?
Jain... vielleicht nicht zur Erhöhung, aber zur Reduzierung. Freut die Bank ggfs. auch weil der Zinsertrag steigt.

Maßgeblich ist die Kombination von anfänglicher Tilgung und Zins für die monatliche Rate.
Bist du dir sicher, dass jede Bank diese (zugegeben sehr verbraucherfreundliche) Interpretation trägt? Ich bin mir da ehrlich gesagt nicht so sicher.
 
H

HilfeHilfe

ALSO Sondertilgung geht immer vom ursprungsdarlehen aus . Tilgungssatzänderung idr auch. Einfach mal in die Verträge schauen oder Bank anrufen
 
S

Spunk

habe ich gemacht... hatte 2 kostenlose Tilgungssatzänderungen dabei:

Brief an die Bank:
"SgDuH,
bitte ändern Sie die Rate für das Annuitätendarlehen Nr.: xxxxx ab dem 01.07.2018 auf 4% Tilgung zzgl. ersparter Zinsen. Die monatliche Rate ändert sich auf x.xxxx,xx €
mfg"
Und beim berechnen der Rate die Zinsen nicht vergessen.
 
R

Rumpelkopf

Die Tilgungssatzänderung ist immer auf die Ursprungsschuld zu sehen, entsprechend lässt sich die Rate ermitteln, die zukünftig zu zahlen ist und natürlich bleibt der Zinsanteil immer auf die tatsächliche Schuld zu rechnen, entsprechend erhöht sich in der Rate der Tilgungsanteil durch den Tilgungssatzwechsel (so es eine Erhöhung ist) natürlich enorm.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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