Nachbar lagert Bodenaushub auf unseren Grundstück

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B

blablub1234

Hallo,

ich bräuchte mal von euch einen gut gemeinten Rat, folgende Situation:

Wir haben uns letztes Jahr ein Baugrundstück gekauft, haben aber noch nicht vor demnächst zu bauen. Dieses Grundstück ist mittig zwischen zwei anderen Grundstücken die nun bebaut werden. Der eine Nachbar kam vor seinem Bauvorhaben zu uns hat uns seinen Grundrissplan unterschreiben lassen und hat uns gefragt ob Sie ggf. Ihren Aushub bei uns zwischenlagern könnten. Da wir nicht vor haben zeitnah zu bauen, erlaubten wir Ihnen das. Alles Top waren nett und alles hat gepasst

ca. zwei Wochen später hat Nachbar Nummer2 angefangen für seine Bodenplatte auszubaggern, seit letzter Wochene liegt jetzt sein Aushub ebenfalls auf unseren Grundstück und auch diverses Baumaterial. Jetzt ärgern wir uns ein wenig weil kein Mensch uns gefragt hat ob das in Ordnung geht sondern sie haben es einfach gemacht.

Grundsätzlich stört es mich ja nicht dass da was liegt aber fragen könnte man ja schon mal?! Ich überlege heute Abend mit den Bauarbeitern zu reden und sagen dass sie das nicht auf meinen Grundstück lagern dürfen. Was würdet Ihr in meiner Situation machen?

Was noch dazukommt, uns ist weder bekannt wer Nachbar2 ist noch haben wir jemals irgendeinen Plan unterschrieben oder freigegeben. Wie ist das möglich? Vor allem weil Nachbar2 außerhalb des Bebauungsplan baut. Es war nämlich vorgeschrieben den Garten zur Nordseite zu haben, (weshalb wir dieses Grundstück damals nicht kauften) aber er baut jetzt so dass das Haus an der Nordseite ist. Ärgert mich ebenfalls, da er nun noch besser in unseren zukünftigen Garten glotzen kann.

Sind alles schon wieder super Voraussetzungen für die Zukunft

Würde mich über eure Unterstützung freuen.
 
markus2703

markus2703

Telefoniere doch mit dem Bauamt, die können dir Namen und Anschrift mitteilen.

Dann kannst du Ihm mitteilen, dass der Aushub wieder weg muss.
 
S

Steffen80

Was das für den quatsch mit unterschreiben? Gar nichts brauch ich vom Nachbar unterschreiben lassen. Einzig an den Bebauungsplan muss ich mich halten. Ich finde es ebenfalls nett wenn man vorher fragt..würde mich da aber nicht drüber aufregen. Bei uns haben die Elektro Zaun gespannt und da standen 2 Jahre die Pferde auf unserem Grund. Hat mich keiner gefragt..hat mich auch nicht gestört. Als wir dann angefangen haben, hatte ich kurz beim Reiterhof Bescheid gesagt und am nächsten Tag war der Zaun weg. Fertig.

Du machst viel zu viel Stress..möchte Dich nicht als Nachbarn
 
C

Caspar2020

Was das für den quatsch mit unterschreiben? Gar nichts brauch ich vom Nachbar unterschreiben lassen.
In Bayern läuft das anders... Die sind halt weiter...

Müssen die Nachbarn beteiligt werden?
Bei einem genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen Sie den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorlegen. Unterschreiben diese nicht, hat dies keine Auswirkung auf die Erteilung der Baugenehmigung. Welche Rechte den Nachbarn in diesem Fall zustehen, erfahren Sie in unserer Rubrik Rund ums Thema Bauen ("Welche Rechte haben meine Nachbarn?").
Sie sollten in jedem Fall Ihre Nachbarn von dem geplanten Vorhaben unterrichten und ihnen die Möglichkeit geben, die Baupläne einzusehen und zu unterschreiben. Die Unterschrift Ihrer Nachbarn gilt als Zustimmung zu dem Vorhaben und gibt Ihnen die Sicherheit, dass gegen Ihr Vorhaben keine Einwände bestehen. Eine fehlende Zustimmung macht das Vorhaben nicht unzulässig. Wenn keine Zustimmung vorliegt, wird Ihren Nachbarn jedoch bei genehmigungspflichtigen Vorhaben eine Ausfertigung der Baugenehmigung zugestellt, gegen die sie beim Verwaltungsgericht klagen können.
Es war nämlich vorgeschrieben den Garten zur Nordseite zu haben, (weshalb wir dieses Grundstück damals nicht kauften)
Von wem?

Was noch dazukommt, uns ist weder bekannt wer Nachbar2 ist noch haben wir jemals irgendeinen Plan unterschrieben oder freigegeben. Wie ist das möglich? Vor allem weil Nachbar2 außerhalb des Bebauungsplan baut.
Wurde eventuell der Vorbesitzer eures Grundstückes involviert, weil schon da die Baugenehmigung erteilt worden ist?

Weil bei euch gilt ja:

Beachten Sie, dass Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn

  • nicht innerhalb von vier Jahren nach Erteilung mit dem Bau begonnen wird oder
  • die Bauarbeiten vier Jahre unterbrochen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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