Abschluss von Versicherungen, der ideale Zeitpunkt beim Neubau?

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famke_ausb

Anscheinend tatsächlich sehr verworren.

Bei einer Vertriebsfirma (=Makler) haben wir das Komplettangebot gekauft. Sprich Haus mit Grundstück. Das Ganze ist jedoch an die Durchführung der Finanzierung gebunden.

Wir haben eine Reservierungsvereinbarung für besagtes Grundstück und das Reiheneckhaus i.H.v. x € unterschrieben.

Scheint also nicht der "übliche Weg" beim Kauf eines Hauses zu sein?!?

Die Firma, mit der wir den Bauvertrag haben, baut derzeit einige zig Häuser in Reihenhaussiedlungen.
 
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toxicmolotof

Wer ist denn Grundstücksverkäufer und in welcher Beziehung stehen Grundstücksverkäufer, Hausersteller und Makler zueinander?
 
F

famke_ausb

Der Grundstückseigentümer ist die "Immotec Grundstücksgesellschaft mbH" mit Sitz in Hamburg.

Hausersteller ist eine in Schorfheide (Rand Berlins) ansässige Baufirma.

Der Makler und die Baufirma arbeiten zusammen.
 
T

toxicmolotof

Also hast du insgesamt 3 Verträge?
-Maklervertrag
-Kaufvertrag für Grundstück
-Werkvertrag Hausbau

Soweit korrekt? Dann ist es kein Bauträger.
 
F

famke_ausb

Also, unterschrieben haben wir
- einen Bauvertrag mit den Bauleistungsbeschreibungen und den gewünschten Mehrleistungen zusammen mit der Zusatzvereinbarung, dass der Bauvertrag unwirksam wird, wenn die erforderlichen Finanzmittel nicht bewilligt worden sind und
- eine Makler- und Reservierungsvereinbarung für das Grundstück

Unüblich?
Eigentlich will ich doch nur wissen, ob die eingangs erwähnte Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen muss
 
T

toxicmolotof

Naja, du hast einen Hausbauvertrag abgeschlossen, ohne dass du eine Garantie für ein Grundstück hast. Aber zu deiner Frage: Ja, eine solche Haftpflicht macht mit Eigentumsübergang Sinn, ist aber keine Pflichtversicherung.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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